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Partner zeigt keine Reue

Wurstmopped
Zitat von Wulf:
@Wurstmopped wenn du schreibst, das das Mindestalter für Wechselmodell 6 Jahre sind, dann lässt sich durch die Wohnungszuweisung für die nächsten ...

Habe ich so gelesen, dass ist das beste Alter....aber der Anwalt weiß bestimmt besser bescheid

#496


M
Zitat von Wulf:
Das bedeutet im Ernstfall, das Haus wird nicht verkauft und eine Teilungsversteigerung wird ausgeschlossen. Sie kann Wohnungszuweisung beantragen und TE darf Nutzungsentschädigung verlangen.

Nicht Nutzungsentschädigung. Lediglich subjektiver Wohnwert, d.h. den Gegenwert einer Wohnung, die sie mindestens benötigt. Wenn sie dann noch mit dem Trennungszeitpunkt mogelt und die Scheidung verzögert, dann bleibt beim TE nicht viel übrig.

Wann ist jetzt der Termin beim FACHAnwalt? Der ist so zwingend nötig wie nur etwas. Makler und Konsorten schon vor Ort kommen lassen und rechtlich nicht abgesichert sein. Wahrscheinlich war sie schon (heimlich) beim Fachanwalt und er hat demnächst den ersten Antrag im Briefkasten. Dann steht es schon 0:1 und der nächste Elfmeter wurde auch schon gepfiffen.

x 5 #497


A


Partner zeigt keine Reue

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CaptainIglo
@Wulf das geht nur im absoluten Härtefall, wenn zb häusliche Gewalt im Spiel ist. Ein Wohnungswechsel gehört meines Wissens nicht dazu.

#498


Wulf
@CaptainIglo Wohnungszuweisung durch Kindeswohl und unbilligende Härte.

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CaptainIglo
@Wulf wenn ich keine Wohnung habe, dann kann ich auch nicht ausziehen. Ich überlassen ihr nicht einfach das Haus. Ich zahle alles von Kreditrate bis Müllgebühr.

#500


B
Oh, dann könnte es für EF doch arg werden(finanziell).
Es ist zwar betrüblich, aber Oma sagte immer: Es war schon immer teuer einen eigenen Kopf zuhaben.

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Wulf
@CaptainIglo Erstmal machst du den Urlaub mit deinen Kindern klar, sobald ihr wieder daheim angekommen seit. Machst du deine Hausaufgaben. Darfst gerne ein paar Spitzen ihr gegenüber raushauen, ansonsten Ball flach halten.
Heute mit deinen Kids schon was geplant?

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unbel-Leberwurst
Zitat von CaptainIglo:
Geplant ist der Verkauf.


Beiderseits geplant?

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CaptainIglo
@unbel-leberwurst nein sie will unbedingt im Haus bleiben. Ich denke sie wird alles versuchen um zu bleiben. Der Kredit läuft über uns beide

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B
Das macht die Sache schon komplizierter, der Bank ist das familiäre Umfeld egal.
Wenn einer nicht zahlt muß der andere zahlen.
Gesamtschuldnerisch haftbar sind beide.

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N
Zitat von Blue23:
Das macht die Sache schon komplizierter, der Bank ist das familiäre Umfeld egal. Wenn einer nicht zahlt muß der andere zahlen. Gesamtschuldnerisch ...

Er kann es aber Zwangsversteigern lassen wenn sich keine Einigung findet.
Sie kann entweder Umschulden und einen neuen Kredit alleine aufnehmen oder man trägt ins Grundbuch eine Abmachung ein.
Oder man verkauft eben das geht auch wenn nur einer verkaufen möchte.

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B
Oder aufteilen, und dann seinen Anteil separat veräußern.

#507


Wulf
@Nostraventjo Nö, Teilungsversteigerung(Zwangsversteigerung) kann durch Kindeswohl blockiert werden.
Wenn Sie eine Wohnungszuweisung durchzieht, ist eine Teilungsversteigerung auch durch.
Guter Hinweis von Leberwurst wegen dem Wechselmodell. Das mischt die Karten arg zu ihren Gunsten.

#508


N
Zitat von Wulf:
@Nostraventjo Nö, Teilungsversteigerung(Zwangsversteigerung) kann durch Kindeswohl blockiert werden. Wenn Sie eine Wohnungszuweisung durchzieht, ist ...

Die Chance ist viel zu gering glaub mir. Ich hab das selbst durch. Und das noch mit Behinderung.
Eine Teilungsversteigerung kann nicht blockiert werden nur hinaus gezögert und das auch nur in sehr seltenen Fällen.

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unbel-Leberwurst
Zitat von CaptainIglo:
@unbel-leberwurst nein sie will unbedingt im Haus bleiben. Ich denke sie wird alles versuchen um zu bleiben. Der Kredit läuft über uns beide


Also habt ihr unterschiedliche Pläne.
Und nun?

#510


A


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