Wurstmopped
Gast
Zitat von Wulf:@Wurstmopped wenn du schreibst, das das Mindestalter für Wechselmodell 6 Jahre sind, dann lässt sich durch die Wohnungszuweisung für die nächsten ...
Habe ich so gelesen, dass ist das beste Alter....aber der Anwalt weiß bestimmt besser bescheid