Maccie
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Zitat von Wulf:Das bedeutet im Ernstfall, das Haus wird nicht verkauft und eine Teilungsversteigerung wird ausgeschlossen. Sie kann Wohnungszuweisung beantragen und TE darf Nutzungsentschädigung verlangen.
Nicht Nutzungsentschädigung. Lediglich subjektiver Wohnwert, d.h. den Gegenwert einer Wohnung, die sie mindestens benötigt. Wenn sie dann noch mit dem Trennungszeitpunkt mogelt und die Scheidung verzögert, dann bleibt beim TE nicht viel übrig.
Wann ist jetzt der Termin beim FACHAnwalt? Der ist so zwingend nötig wie nur etwas. Makler und Konsorten schon vor Ort kommen lassen und rechtlich nicht abgesichert sein. Wahrscheinlich war sie schon (heimlich) beim Fachanwalt und er hat demnächst den ersten Antrag im Briefkasten. Dann steht es schon 0:1 und der nächste Elfmeter wurde auch schon gepfiffen.