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Praxiserfahrung Unterhalt und Betreuung

B
@Bud Hast du die Fragen überlesen oder magst du nicht antworten?
Zitat von Brightness2:
Wann war die Trennung, wenn bereits die Scheidung läuft? Du schreibst in deinem anderen Thread, sie hat sich getrennt, du bist ausgezogen, die Scheidung läuft, von welchem Zeitraum redest du? Last but not least, wie alt sind eure Kinder, was wollen sie, sind sie alt genug, um über das setting mitentscheiden zu können? Wie wurde die Betreuung vor der Trennung gelebt, gab es eine Hauptbezugsperson, wie war die Rollenverteilung?

Zitat von rudi333:
Wieviele Kinder und wie alt sind diese?

x 2 #16


B
3 Kinder unter 10. Wir leben in Süddeutschland. Trennung und Scheidungsantrag Wnde letzten Jahres.

#17


A


Praxiserfahrung Unterhalt und Betreuung

x 3


Wolli66
Zitat von Bud:
3 Kinder unter 10. Wir leben in Süddeutschland. Trennung und Scheidungsantrag Wnde letzten Jahres.

Wie habt ihr diese 3 Kinder bisher betreut? Welchen %-Anteil hattest Du daran?

x 1 #18


B
Zitat von Bud:
Trennung und Scheidungsantrag Wnde letzten Jahres.

Wie kann das sein? In Deutschland wird der Antrag auf Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres angenommen, habt ihr das Trennungsjahr vordatiert (Vorsicht Finanzamt!), habt ihr einen Härtefall geltend gemacht, wer hat den Antrag gestellt, was sagt dein Anwalt?

Magst du konkrete Hinweise oder genügen dir ein paar Reaktionen, die nach dem Stochern im Nebel nur möglich sind?

x 1 #19


R
Zitat von Bud:
3 Kinder unter 10. Wir leben in Süddeutschland. Trennung und Scheidungsantrag Wnde letzten Jahres.

Puuuuuh

Das heißt mind. 10 Jahre + x Streit um Urlaub, Geld etc...

Wenn Deine Bald-Ex-Frau schon solchen Sekten verfallen ist, dann solltest Du MINDESTENS das Wechselmodell, wenn nicht sogar das komplette Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Und alles nur anwaltlich regeln!

x 1 #20


B
@Brightness2 Ja, sie hat behauptet, dass wir das Trennungsjahr schon zuhause hinter uns haben. Wir haben auch quasi nebeneinander gelebt. Aber ich war dann sehr überrascht, dass ohne grosses Trennungsgespräch sofort die Scheidung eingereicht wurde. Das war halt von ihr geplant. Ich habe dann noch überlegt Einspruch zu erheben. Aber habe mich dann dagegen entschieden. Betreuung liegt aktuell bei 3:11 ubd hälftige Ferien.

#21


DieTrulla
Zitat von Gorch_Fock:
Das sinnvollste wäre es, wen ihr in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung alle relevanten Punkte zu Unterhalt und Betreuung final regelt.


Eine kurze Frage: Ist so eine notarielle Vereinbarung bindend oder kann es einseitig aufgelöst werden, wenn sich zum Beispiel sich auf Summe x geeinigt wird für den Kindesunterhalt und der Ex plötzlich mehr möchte?

x 1 #22


B
Zitat von Bud:
Aber habe mich dann dagegen entschieden.

Gab es dafür Gründe, die dir entgegen kamen oder war das der bequeme Weg, um nicht kämpfen zu müssen?
Zitat von Bud:
Betreuung liegt aktuell bei 3:11 ubd hälftige Ferien.

Puh, wie kam das zustande, was kannst du realistisch leisten, was willst du leisten? Hast du ein durchgängiges Betreuungskonzept, wenn du das Wechselmodell anstrebst, bist du vorbereitet oder sind das alles noch Nebelschwaden, die noch nicht durchdacht sind? Die aktuelle Regelung ist echt wenig, was macht das mit eurer Papa-Kinder Bindung, wie geht es den Kleinen dabei?

x 1 #23


B
Das war in erster Linie anwaltlicher Rat, um mich abzusichern.

4:10 kriege ich erstmal ohne grosse Einschränkungen hin. Das Wechselmodell würde ich dann nächstes Jahr anstreben, wenn der Kleinste 4 ist. Und sich die vorherige Betreuung als praktikabel erwiesen hat. Dann müsste ich auf Teilzeit gehen, was grundsätzlich problemlos möglich ist.


Hilft das für die Beantwortung der Frage? 😁

x 1 #24


B
Welche Argumente bringt die Mama gegen das Wechselmodell? Ich würde sehr schnell jetzt noch eine Übernachtung in der Woche, in der die Kinder nicht bei dir sind, durchsetzen, um bei so kleinen Kindern die Zeiträume nicht zu groß werden zu lassen. Würdest du finanziell mit deinem TZ-Einkommen und den Kosten hinkommen? Auch im Wechselmodell fällt bei Einkommensdifferenzen Unterhalt an, er wird nach einem eher komplexen System gequotelt. Es könnte schwierig sein, wenn du deine Leistungsfähigkeit freiwillig reduzierst. Das wird Verhandlungssache werden.
Zitat von Bud:
Das Thema Kinderunterhalt und Betreuung ist ein Dauerthema zwischen mir und meinee Ex.

Was sind die aktuellen Streitpunkte?

x 2 #25


B
Trennungsangst des Kleinsten. Allerdings läuft das ziemlich gut in den Ferien mit mir. Schlechte Kommunikation ist ein anderes Argument.

Das mit dem extra Tag in der Woche ist ein interessanter Punkt. Das hatte meine Ex zuletzt für das 4:10 Model vorgeschlagen ist jetzt aber auf meinen Vorschlag auf 4 Tage im Block eingegangen. Warum weiss ich gar nicht genau.

Finanziell lohnt sich ja das asymmetrische Wechselmodell aktuell nicht, wenn man nicht an die 40% Betreuungsanteil herankommt. Das versucht sie zu verhindern.

Meine Überlegung ist eine Vereinbarung zwischen ihr und mir für 4:10 bis Ende des Jahres für Summe x in Anlehnung an Düss Tab - 20% mit Neuverhandlung Snde des Jahres.

#26


alleswirdbesser
Meines Wissens ist alles, was unter 50% ist, kein WM und somit 100% Unterhalt fällig. Aber vielleicht irre ich mich. Da du einen Anwalt hast, ist er dein bester Ratgeber.

x 1 #27


B
Zitat von Bud:
Trennungsangst des Kleinsten. Allerdings läuft das ziemlich gut in den Ferien mit mir.

Das heißt, die Hauptbindung hat er zur Mama, die seit der Geburt als Hauptbezugsperson präsent ist?
Zitat von Bud:
Schlechte Kommunikation ist ein anderes Argument.

Was heißt das, wie sieht dein Plan diesbezüglich aus? Schlag eine unabhängige Elternberatung vor und kümmert dich um Termine. Du wirkst hier -auf mich- ziemlich unzufrieden aber auch sehr passiv. Wenn du etwas erreichen willst, komm ins planvolle Handeln. Ohne wird das nichts!
Zitat von Bud:
Finanziell lohnt sich ja das asymmetrische Wechselmodell aktuell nicht, wenn man nicht an die 40% Betreuungsanteil herankommt. Das versucht sie zu verhindern.

Ah geh, egal in welchem Modell "lohnen" sich drei Kinder finanziell eher nicht. Ich finde es immer wieder schwierig, dem anderen Elternteil wirtschaftliche Motive zu unterstellen, da kommt bei mir sofort die Frage, was dich denn nun veranlasst, plötzlich paritätisch die Kinder betreuen zu wollen. Solche Anschuldigungen solltest du insbesondere deiner Ex gegenüber tunlichst unterlassen.
Zitat von Bud:
Meine Überlegung ist eine Vereinbarung zwischen ihr und mir für 4:10 bis Ende des Jahres für Summe x in Anlehnung an Düss Tab - 20% mit Neuverhandlung Snde des Jahres.

Deutschland ist ein Entwicklungsland, was Wechselmodell oder alternative Modelle angeht. Wie @alleswirdbesser schreibt, unter paritätisch 50% kann es schwierig sein, den Unterhalt zu kürzen, sofern ihr euch nicht friedlich ohne dritte einigt.

Was ist mit Kindergarten, Schulen der Kinder, bist du als Papa präsent, kennst du die Kinderärzte, organisierst du Termine, nimmst du eigenständig Termine wahr, kennst du die Freunde eurer Kinder, deren Eltern, wie präsent bist du aktuell als Papa im Leben deiner Kinder, abgesehen von den 3 Wochenendtagen alle zwei Wochen? Wenn du da noch nicht on track bist, solltest du Gas geben und Verantwortung übernehmen. Wenn du das nicht schaffst, lass die Träume vom Wechselmodell und bleib Spaßpapa. Hast du an den Wochenenden alle drei Kinder gleichzeitig mit Übernachtungen in deiner kleinen Wohnung?

x 2 #28


Heliflieger
Zitat von Bud:
Das war in erster Linie anwaltlicher Rat, um mich abzusichern. 4:10 kriege ich erstmal ohne grosse Einschränkungen hin. Das Wechselmodell würde ich dann nächstes Jahr anstreben, wenn der Kleinste 4 ist. Und sich die vorherige Betreuung als praktikabel erwiesen hat. Dann müsste ich auf Teilzeit gehen, was ...

Mit dem Wechselmodell gibt es keinen Rechtsanspruch:

Voraussetzungen: Kindeswohl, funktionierende Kommunikation zwischen Eltern, räumliche Nähe (Wohnungen), zeitliche/finanzielle Machbarkeit

Keine Lösung bei hohem Konflikt: Wenn die Kommunikation der Eltern stark gestört ist, wird das Gericht das Modell in der Regel nicht anordnen.

Gerichtliche Anordnung: Der BGH hat 2017 bestätigt, dass das Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl am besten dient.

Ein Wechselmodell ist kein Selbstläufer und erfordert hohe Kooperation. Es dient nicht dazu, Kommunikationsfähigkeit erst herzustellen

Es sind noch zuviele Emotionen zwischen euch. Wer die Kinder hat, bekommt den vollen Kindesunterhalt.Nennt sich Barunterhaltspflichtig und muss bedingungslos gezahlt werden. Die Düsseldorfer Tabelle, da liegst du bei über 1000Euro. Verdienst du zu wenig, bist du ein Mangelfall. Aber das muss dein Anwalt ausrechnen. Beim Wechselmodell wird das finanzielle geteilt, das könnte dich entlasten. Aber da müßt ihr euch zusammenraufen, siehe Beispiele oben.

x 1 #29


B
@Brightness2 Also sorry, aber das liest sich jetzt wie ein Kreuzverhör hier und geringschätzend.

Ich habe zwar keine Gebärmutter. Aber alle Fragen kann ich sonst mit "Ja" beantworten. Ich war und bin ein sehr präsenter Vater. Mehr sogar teilweise als meine Frau bei Ärzten, Schulen, Hausaufgaben, etc. Danke trotzdem.

x 1 #30


A


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