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Praxiserfahrung Unterhalt und Betreuung

B

Bud
Mitglied

Beiträge:
19
Themen:
2
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18
Mitglied seit:
Meine Frau hat vor ein paar Monaten die Scheidung eingereicht (siehe auch anderes Thema von mir). Wir sind getrennt, ich bin ausgezogen und wir haben Kinder.

Das Thema Kinderunterhalt und Betreuung ist ein Dauerthema zwischen mir und meinee Ex. Ihr Einkünfte sind durch selbstständig wechselnd. Sie will kein echtes Wechselmodell. Hat hier jemand Praxistipps wie man das auf Dauer mit mehreren Kindern hinkriegt und anpasst? Ich bin hin und her gerissen zwischen direkten Absprachen vs Anwälte/Gericht/Jugendamt.

#1


Wolli66
Moin, ich empfehle Dir, Deinen Fall hier vorzustellen. Das ist ein hochspezialisiertes Forum genau zu Deinem Thema:

https://trennungsfaq.com/

Offensichtlich seit ihr hochstrittig...
Wie alt sind die Kinder?
Wie habt ihr die Kinder bisher betreut? Ungefähr Hälfte-Hälfte?
Arbeitet ihr beide? Gibt es hohe Unterschiede beim Nettoeinkommen?

x 2 #2


A


Praxiserfahrung Unterhalt und Betreuung

x 3


Wolli66
Warum bist Du ausgezogen? Damit hast Du Deine Position bei den anstehenden "Verhandlungen" geschwächt.

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Sonnenschein85
Zitat von Wolli66:
Warum bist Du ausgezogen? Damit hast Du Deine Position bei den anstehenden "Verhandlungen" geschwächt.

Vermutlich weil eine räumliche Trennung sinnvoll ist, sonst kommt es ständig zu Streit und man leidet weiter.
Einen sauberen Cut nach euner Trennung finde ich wichtig.
Ich würde mich beraten lassen.

Wir machen auch kein klassisches Wechselmodell. Mein Mann arbeitet als Schichtler und ist oft Nachts nicht da oder erst um 22 uhr daheim..oder eben um 5 schon weg. In seiner Freiwoche sind die Kinder bei ihm. Manchmal auch zwischendrin an freien Tagen.
Bei uns klappt es. Allerdings verstehen wir uns auch noch. Wenn man nicht miteinander Kommunizieren kann oder es mehr Gegeneinander als Miteinander ist dann klappt sowas wahrscheinlich nicht. Dann braucht es eher feste Regeln.

x 2 #4


J
Zitat von Bud:
Das Thema Kinderunterhalt und Betreuung ist ein Dauerthema zwischen mir und meinee Ex. Ihr Einkünfte sind durch selbstständig wechselnd.

Soweit ich weiß, ist Kindesunterhalt nicht abhängig was sie verdient sondern rein nur von deinem Verdienst. Das wird dann nach Düsseldorfer Tabelle geschaut. Letztendlich bezahlst du soviel bis du ans Sozialminimum - was du noch haben darfst - kommst. Könnte mich gerne korrigieren.
Meine Ex ist Sonderschullehrerin, also gut verdienend, das hat zu keinem Zeitpunkt eine Rolle gespielt was sie verdient immer nur was ich für Kinderunterhalt zahle. Was der "Ehegattenunterhalt" dabei sagt, ist etwas anderes.
Ich denke ihr werdet nicht drum herum kommen um zu einem Anwalt bzw. Mediator zu gehen, das braucht ihr auch für die Scheidung - habe den anderen Beitrag nicht im Kopf ob ihr verheiratet wart.
Sobald noch Immobilien und andere vermögende Wertgegenstände mit im Spiel sind, lohnt es sich eine Vertrag über X Jahre - bei mir waren es 10 Jahre - fest zu schreiben, was wer zahlt. Als Beispiel, wenn das Haus euch gehört und sie es haben möchte, kann da drin stehen, dass du ihr dein Anteil übergibst, dafür sie X Eure pro Monat weniger bekommt. Da müsst ihr euch absprechen oder über Anwälte klären lassen.
Kein Angst vor dem Jugendamt, die wollen nur dein Bestes - dein Geld für die Kinder. Die sind auch beratend für dich da und müssen "neutral" sein.

#5


Wolli66
Zitat von Sonnenschein85:
Vermutlich weil eine räumliche Trennung sinnvoll ist, sonst kommt es ständig zu Streit und man leidet weiter. Einen sauberen Cut nach euner ...

Die Frau des TO hat das gemeinsame Lebensmodell einseitig aufgekündigt. Dann sollte sie auch Verantwortung dafür übernehmen und selbst aus dem gemeinsam geschaffenen Nest ausziehen.

Warum sollte der TO ihre Entscheidung noch dadurch alimementieren, dass er auszieht...und nun offenbar auch noch pekuniär abgekocht werden soll?

x 2 #6


J
Zitat von Wolli66:
Die Frau des TO hat das gemeinsame Lebensmodell einseitig aufgekündigt. Dann sollte sie auch Verantwortung dafür übernehmen und selbst aus dem gemeinsam geschaffenen Nest ausziehen. Warum sollte der TO ihre Entscheidung noch dadurch alimementieren, dass er auszieht...und nun offenbar auch noch pekuniär abgekocht ...

Für mich ist das ganz einfach, hier sind Kinder im Spiel. Die Person wo mehr Anteile der Betreuungszeit der Kinder hat, darf die gewohnte Umgebung im Sinne der Kinder behalten.
Zusätzlich wurde der TO verletzt und er möchte wohl so schnell wie möglich die Trauer anfangen.

x 3 #7


Wolli66
Zitat von J_Eulenspiegel:
Für mich ist das ganz einfach, hier sind Kinder im Spiel. Die Person wo mehr Anteile der Betreuungszeit der Kinder hat, darf die gewohnte Umgebung ...

Aus Deinen Worten spricht eine längst überkommene Vorstellung von Familie und dem Vorgehen bei Trennungen mit Kindern. Schwer zu ertragen!

Genau mit diesem Totschlagargument werden sehr viele Väter gegen ihren Willen zu "Besuchsvätern am Wochenende " degradiert!

x 2 #8


L
@Wolli66
Ich finde nicht, dass zwingend immer derjenige, der sich trennt ausziehen muss. Man sollte den Kindern ihr Zuhause erhalten, und die Person, die sich bisher meistens um die Kinder gekümmert hat und dieses zu Hause realisiert hat, sollte auch weiterhin dieses „Nest“ betreuen.
Für Kinder ist eine Trennung schon schwer genug, wenn sie dann auch noch ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen, ist es doppelt schlimm.

x 4 #9


L
@Wolli66 ich wüsste nicht, warum diese Vorstellung überkommen sein sollte. Es geht hier um das Wohl der Kinder und nicht um das des Vaters.
Wenn man ein konservatives Rollenmodell in der Ehe gelebt hat, sprich, Mann verdient Geld. Frau ist zu Hause und betreut die Kinder, warum sollte die Frau, wenn sie sich trennen möchte ausziehen? Soll der Vater das Haus bekommen, ist den ganzen Tag nicht da und dann? Nimmt sich die Frau eine kleine Wohnung und zieht mit den Kindern dorthin? Finde ich persönlich unsinnig.

x 2 #10


J
@Wolli66
Ich habe mit keinem Wort erwähnt, welches Elternteil auszieht - also Mutter oder Vater. Sondern der wo hauptsächlich die Kinder betreut bekommt den bisherigen Wohnsitz.

#11


B
Vielen Dank an euch. Meine Frau hat die Scheidung eingereicht. Und mir dann das Leben zur Hölle gemacht und mich stark zum Auszug gedrängt. Sogar mit Gewalt und Ausschließen aus der Mietwohnung. Das habe ich dokumentiert und könnte sogar Strafantrag stellen. Aber meine Anwalt hat abgeraten insbesondere weil es die Fronten verhärtet. Ich habe eine neue kleine Muetwohnung im selben Stadtteil. Sie ist bei den aktuellen Mietpreisen teurer. Mein Ziel ist über schrittweise Ausweitung der Betreuung zum echten Wechsemodell zu kommen. Wahrscheinlich ist es günstiger auf dem Weg dahin Vereinbarungen direkt mit der Ex zu schließen soweit es geht.

#12


B
Hej @Bud,

das sind echt zu wenig Informationen, um dir hier einen sinnvollen Tipp zu geben. Vielleicht magst du mal ein wenig Butter bei die Fische geben. Wo lebt ihr, welcher rechtliche Rahmen greift, gerade gelesen ihr seid in Deutschland. Wann war die Trennung, wenn bereits die Scheidung läuft? Du schreibst in deinem anderen Thread, sie hat sich getrennt, du bist ausgezogen, die Scheidung läuft, von welchem Zeitraum redest du? Last but not least, wie alt sind eure Kinder, was wollen sie, sind sie alt genug, um über das setting mitentscheiden zu können? Wie wurde die Betreuung vor der Trennung gelebt, gab es eine Hauptbezugsperson, wie war die Rollenverteilung?

Grundsätzlich sollte in solch strittigen Phasen ein Mediator, eine Familienberatung relativ schnell eingeschaltet werden. Es ist -insbesondere für die involvierten Kinder- immer besser, wenn sich die Erwachsenen einigen statt die Themen eskalieren zu lassen und vor Gericht zu ziehen. Ob das bei euch möglich ist, kann anhand der spärlichen Infos niemand einschätzen.

Edit: Gerade auf deinem Profil Wohnort Deutschland gelesen. Das bedeutet, du schuldest als Barunterhaltpflichtiger deinen Kindern Unterhalt im Rahmen deiner finanziellen Möglichkeiten bis zum Selbstbehalt, aktuell 1.450 Euro. Das Einkommen deiner Ex spielt dabei keine Rolle. Wie ist die Betreuung aktuell geregelt?

x 1 #13


Gorch_Fock
Das sinnvollste wäre es, wen ihr in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung alle relevanten Punkte zu Unterhalt und Betreuung final regelt. Dann gibts auch nichts zu streiten. Dafür muss jedoch zumindest Gesprächsbereitschaft herrschen.
Da es auch Tricks gibt, wie man Ex-Partner z.B. beim Kindesunterhalt falsche Versprechungen machen kann (auf KU darf nicht verzichtet werden) wäre ich bei strittigen Trennungen hier vorsichtig.

x 1 #14


R
Zitat von Bud:
Vielen Dank an euch. Meine Frau hat die Scheidung eingereicht. Und mir dann das Leben zur Hölle gemacht und mich stark zum Auszug gedrängt. Sogar mit Gewalt und Ausschließen aus der Mietwohnung. Das habe ich dokumentiert und könnte sogar Strafantrag stellen. Aber meine Anwalt hat abgeraten insbesondere weil es die ...

Wieviele Kinder und wie alt sind diese?

#15


A


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