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Praxiserfahrung Unterhalt und Betreuung

B
@Heliflieger Ja, genau. Sehr gut zusammengefasst.

x 1 #31


M
@Trulla
Der Kindesunterhalt wird in einer Folgevereinbarung nicht festgesetzt/verhandelt.
Wenn ich das richtig erinnere iwäre das rexhtlich anfechtbar und nur ein weiterer Kostenpunkt beim Notar.

In unserer ist der Punkt ausgenommen-genauen Wortlaut kann ich bei Bedarf hier einstellen

x 1 #32


A


Praxiserfahrung Unterhalt und Betreuung

x 3


B
@maenneken Wäre an dem Wortlaut interessiert. Danke.

#33


M
Gerade mal geschaut.
Sieht nichtssagend aus weil ja auch nichts zur Debatte stand oder steht.

"Regelungen zum Kindesunterhalt oder Sorgerecht wollen wir nicht stellen."

x 2 #34


VictoriaSiempre
Zitat von Bud:
Also sorry, aber das liest sich jetzt wie ein Kreuzverhör hier und geringschätzend.

Ich weiß nicht, wo Du da Geringschätzung liest. Das sind genau die Fragen, die auf Dich zukommen werden, wenn das Umgangsrecht strittig verhandelt werden würde. Nimm die von @Brightness2 genannten Punkte doch lieber als Orientierung, um Dich argumentativ vorzubereiten.

Zitat von Bud:
Ich war und bin ein sehr präsenter Vater. Mehr sogar teilweise als meine Frau bei Ärzten, Schulen, Hausaufgaben, etc.

Das ist doch super Daumen hoch Sammel Beispiele und Nachweise, um das belegen zu können. Und nein, das hat nichts damit zu tun, dass wir hier Dir nicht glauben (was ich tue), denn darauf kommt es eh nicht an. Du brauchst es ggfs. vor Gericht.

Einerseits kann ich nachvollziehen, dass Du das von Deiner Nochfrau rückdatierte Trennungsjahr akzeptiert hast. „Nebeneinander her leben“ zählt nicht, so lange man noch gemeinsam wirtschaftet. Viele wollen schnellstmöglich raus aus der Situation. Andererseits gibt dieses Jahr natürlich auch den Raum, um sich sortieren und in Stellung bringen zu können.

Ich habe Deinen anderen Thread gelesen. Grundsätzlich habe ich erst einmal kein Problem mit Esoterik, auch wenn ich selber nichts damit am Hut habe. Aber es gibt da ja Bandbreiten von…bis und einiges halte ich für sehr kritisch. Wenn z. B. Mittelohrentzündungen mit Globuli behandelt werden und Kinder auf Masern-Partys geschickt werden, um eine Impfung zu umgehen.

In welche Richtung Deine Nochfrau tendiert, kannst nur Du beurteilen, wir kennen sie nicht. Im Sinne des Kindeswohl würde ich das jedoch im Auge behalten und ggfs. aktiv werden.

Letztlich kann Dir nur ein guter Fachanwalt für Familienrecht weiterhelfen; sowohl was Kindesunterhalt als auch -Umgang betrifft.

Ich wünsche Dir alles Gute! 🍀

x 3 #35


B
Zitat von Bud:
@Brightness2 Also sorry, aber das liest sich jetzt wie ein Kreuzverhör hier und geringschätzend. Ich habe zwar keine Gebärmutter.

Tja, wenn du das so lesen möchtest, wünsche ich dir alles Gute. Ich bin leidenschaftliche Verfechterin des Wechselmodells, um den Kindern die Bindung zu beiden Eltern zu erhalten. Dafür musst du in Deutschland kämpfen. Wenn dann nur empfindliche Gebärmutterargumente kommen, wird das halt nichts. Viel Erfolg!

#36


B
@VictoriaSiempre
Also Moment mal: Sie hat mir unterstellt, dass ich planlos handel, nichts über das Leben meiner Kinder weiss und ein Spasspapa bin. Ich habe überhaupt keine Antwort auf mein ursprüngliche Frage bekommen sondern nur 1000 Detailfragen. 🤣 Das hat mich etwas irritiert.

Keine Sorge, die Kinder sind gerade seit einer Woche alle hier bei mir und und und. Vielleicht ist es ja für die eine oder ander schwer vorstellbar, wieviel sich Väter heutzutage um ihre Kinder kümmern.

Ich will halt einfach wissen, wie es andere geschafft haben vernünftige und tragende Vereinbarungen zu treffen. Natürlich gehört da auch eine gute Kommunikation und aktives Teilhaben am Leben der Kinder dazu.

#37


Gorch_Fock
Ich hab die Regelungen drin zum Unterhalt im Notarvertrag. Sinnvoll, da es einen Hauptstreitpunkt regelt. Wer soll klagen, wenn beide auf Augenhöhe das ausgehandelt gaben?

x 1 #38


VictoriaSiempre
Zitat von Bud:
Also Moment mal: Sie hat mir unterstellt, dass ich planlos handel, nichts über das Leben meiner Kinder weiss und ein Spasspapa bin.

Mit meiner Brille habe ich das anders gelesen als verständlicherweise Du, der in der Situation steckt.

Und ich kann mich nur wiederholen - das sind genau die Fragen (vielleicht auch Vorwürfe, wenn Du es so lesen magst), die auf Dich zukommen können. Dich dagegen zu wappnen und konkrete Pläne auf den Tisch zu legen kann nicht schaden.

Wenn Dich jemand hier fragt, wie Deine Wohnsituation (und die Unterbringung der Kinder) aussieht, wie eine mögliche Betreuung der Kinder im Wechselmodell funktionieren soll, dann will Dich hier niemand ärgern oder Dir irgendetwas unterstellen. Sondern - manche auch aus Erfahrung - Dich darauf hinweisen, wie es oft vor Gericht (wo man bekanntlich wie auf hoher See in Gottes Hand ist Cooles Gesicht ) läuft.

Eine 3 : 11-Regelung plus hälftiger Ferienzeiten ist nun mal tatsächlich sehr wenig. Sie entspricht dem klassischen Residenzmodell, wobei das mittlerweile durchaus oft durch einen weiteren Tag in der langen (hier 11 Tage) Woche erweitert wird. Es könnte (!, muss nicht, wer weiß das schon) schwierig werden, wenn Du das ein Jahr mitmachst, um dann das Wechselmodell zu fordern.

Es wird Dir auch nichts nützen, vorbeugend - um die Kinderbetreuung gewährleisten zu können - in Teilzeit zu gehen, denn Du unterliegst einer Erwerbsobliegenheitspflicht. Es kann Dir dann passieren, dass Du trotz verringerter Arbeitszeit den vollen Unterhalt zahlen musst.

Es steht und fällt mit den Absprachen zwischen Euch Eltern oder einem Gerichtsbeschluss. Und um vorzubeugen: Auch ich will Dich mit dem, was ich schreibe, nicht ärgern! Und ich bin eine absolute Verfechterin des Wechselmodells. Nur sind wir leider nicht bei „Wünsch Dir was“, sondern bei „So isses“.

Womit ich auf Deine Frage im Eingangspost zurück komme.

Zitat von Bud:
Das Thema Kinderunterhalt und Betreuung ist ein Dauerthema zwischen mir und meinee Ex. Ihr Einkünfte sind durch selbstständig wechselnd. Sie will kein echtes Wechselmodell. Hat hier jemand Praxistipps wie man das auf Dauer mit mehreren Kindern hinkriegt und anpasst? Ich bin hin und her gerissen zwischen direkten Absprachen vs Anwälte/Gericht/Jugendamt.

Hier liegt der Knackpunkt: Ihr seid Euch nicht einig. Da helfen Dir Praxistipps, wie andere das gemacht haben, relativ wenig. Außer der, der hier auch schon genannt wurde: Sucht Euch einen neutralen Mediator, der zwischen Euch vermittelt. Das kann eine Familienberatungsstelle sein oder auch ein spezialisierter Anwalt (der anschließend keinen von Euch vertreten darf und natürlich Geld kostet. Aber weitaus weniger als Gerichtskosten).

Aber auch ein guter (Fach! Wichtig!)Anwalt für Familienrecht kann Dich beraten, wie Du dauerhaft zumindest mehr als ne 3 : 11-Regelung hinbekommst, ob und wie Du das Jugendamt einschalten solltest und welcher Unterhalt - als Verhandlungsmasse, ansonsten gilt die Düsseldorfer Tabelle - adäquat ist, wenn Du mehr betreust. Ein Anwalt, der im Jahr 2026 noch 3 : 11 empfiehlt, um möglichst wenig Ärger zu provozieren, ist mir persönlich suspekt. Wobei der vielleicht Details kennt, von denen wir hier nichts wissen Unwissender Smiley

Du könntest natürlich auch mal alleine eine Familienberatung aufsuchen oder Dich in Väterforen umgucken. Weder davon noch von den Beratungsergebnissen durch Deinen Anwalt muss Deine Nochfrau erfahren.

Der Vorteil des umgangenen Trennungsjahres ist, dass Deine Ex keinen Trennungsunterhalt bekommt. Aber die Frage ist, ob sie evtl. noch für ne gewisse Zeit nachehelichen Unterhalt fordern wird (oder hat sie schon und ich habe es überlesen?). Bei 3 Kindern unter 10, die sie hauptsächlich betreut, kann das durchaus passieren.

Deshalb: Du brauchst einen guten Anwalt. Einen, der Deine Interessen engagiert vertritt, Dir aber auch Deine realistischen Möglichkeiten aufzeigt.

x 3 #39


B
Das war sehr hilfreich. Danke. Ich habe ja die Zusage von meiner Ex, dass wir ab Mai auf 4:10 gehen. Und das will ich dokumentieren und ausbauen. Im Herbst diskutieren wir dann über eine 5:9 Lösung und bauen vorher schon einen zusätzlichen Tag ein. Ich hoffe ihr versteht jetzt, dass man Frau eine höhere Betreuung als 3:11 bislang blockiert hat. Das ist ja mein Problem. Trennungsunterhalt erwarte ich nicht (mehr). Immerhin.

Den Termin beim Jugendamt hatte ich schon für Januar vorgeschlagen. Sie hat sich jetzt endlich darauf für April eingelassen. Dort werde ich klar meine Vorstellung hin zum Wechsemodell kommunizieren.

Mit den Anwälten habe ich keine guten Erfahrungen gemacht. Sie sind teuer und tragen eher noch zur Eskalation bei. Sie sind auch nicht konkret genug für das eigene Leben. Vielleicht hätte ich einen anderen Anwalt nehmen sollen, er nimmt sich wenig Zeit.

#40


alleswirdbesser
@Bud dir ist aber grundsätzlich klar, dass ein Wechselmodell 7//7 Tage bedeutet und wenn du das so haben willst, du es mit den Betreuungszeiten auch hinbekommen musst. Alles andere ist kein richtiges WM, wenn es dir um den Kindesunterhalt geht.

x 1 #41


B
Ja, klar. Dann mach ich Teilzeit. Und mir geht es nicht um den Unterhalt. Mir geht es darum ein schönes Leben mit meinen Kindern zu haben. Einen sonnigen Tag. Wir gehen jetzt raus und in den Zoo.🌞

x 3 #42


M
Ich bin mir nicht sicher ob das alles so einfach ist wie Du Dir das momentan vorzustellen scheinst.

Dieses vorgezogene Trennungsjahr hat Dich,nur meine Meinung, mehr gekostet als gebracht.
Keine Zeit sich richtig aufzustellen,kein realistisches Szenario für ein mögliches 50/50 zu etablieren,Zeitdruck einen guten Anwalt und damit eine vernünftige Strategie zu finden,ein neues Arbeitszeitmodell zu etablieren das Dir,dem AG und der Betreuung dient-ist überhaupt schon Riesenglück das es möglich wäre

x 5 #43


Blind-Meg
Zitat von Bud:
Dann mach ich Teilzeit.

Und dein Gehalt reicht dann, um dich und die Hälfte der Zeit 3 Kinder zu ernähren, einzukleiden, Freizeit und Hobbys zu finanzieren,Taschengeld für die Kinder etc? Bei 50-50 brauchst du auch eine entsprechend große Wohnung mit mindestens 2, besser 3 Kinderzimmern.
Ist das alles realistisch finanzierbar von einem Teilzeit-Gehalt?

x 1 #44


B
@maenneken Da ist was dran. Aber sie wäre dagegen vorgegangen und das hätte nur ein paar Monate mehr gebracht. Ich habe einen AG, wo Teilzeit problemlos möglich ist. Aber natürlich bin ich ganz schön sauer, wie kaltblütig sie das alles geplant hat. Und versuche jetzt entsprechend schnell zu reagieren. Insbesondere durch Ausweitung der Betreuung, Jugendamt involvieren und dokumentierten Vereinbarungen.

#45


A


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