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Räumliche Trennung in einem Haus

DieSeherin
Zitat:
Als Residenzmodell (von lateinisch residere = sich niederlassen, wohnen) wird im Umgangsrecht die überwiegend praktizierte Regelung bezeichnet, gemäß der gemeinsame Kinder nach einer Trennung/Scheidung nur von einem Elternteil – im Allgemeinen der Mutter – betreut werden. Diese Kinder haben auch nach Trennung der Eltern nur einen „gewöhnlichen Aufenthaltsort“ und „Lebensmittelpunkt“. (wikipedia)

11.03.2024 12:39 • #16


VictoriaSiempre
Zitat von Knockedout:
Residenzmodell sieht wie genau aus? Dass einer fest drin wohnt und dann immer mal geht oder wie?

Nein, das Residenzmodell bedeutet, dass die Kinder bei einem Elternteil einen festen Lebensmittelpunkt haben und beim anderen z. B. jedes zweite Wochenende und ggfs. an einzelnen Tagen zwischendurch sind. Die am meisten verbreitete Regelung halt. Daneben gibt es das Nestmodell (die Kinder bleiben im Haus, die Eltern pendeln) und das Wechselmodell (die Kinder sind 50:50 bei Mama und Papa).

Ich finde es ein wenig erschreckend, dass Ihr beide so auf Euch und neue Partnerschaften konzentriert seid, aber die Regelung für die Kinder anscheinend ne untergeordnete Rolle spielt. So liest es sich jedenfalls für mich, wenn noch nicht mal die möglichen Modelle einer Umgangsregelung bekannt sind.

Dass Dein Mann Dich betrogen und verlassen hat, ist traurig und tut mir sehr leid. Wenn eine Familie auseinander bricht, dann ist es schlimm (vor allem für die Kinder) und hat leider heftige Auswirkungen; meist eben auch im finanziellen Bereich. Ich will da überhaupt nichts schön reden.

Aber es nützt ja nichts, Du wirst den Realitäten ins Gesicht sehen müssen und kannst nur hoffen, dass es vielleicht doch noch zu einer gütlichen Regelung kommt. Eine Mediation sehe ich auch als gute Möglichkeit; könnte Euch beiden viel Geld sparen.

Wenn ich jetzt die Sicht Deines (Noch)Mannes einnehme, dann nicht, weil ich auf seiner Seite bin! Sondern, um Dir seine mögliche Position aufzuzeigen.

Zitat von Knockedout:
Für meinen Ex ist es viel einfacher, er könnte mit seiner Neuen zusammenziehen. Sie hätten zwei Gehälter und es würden drei bis vier Zimmer locker reichen.

Dein Ex könnte genauso argumentieren: Zieh doch mit Deinem neuen Partner zusammen. Dann kannst Du Dir ebenfalls die Miete teilen

Bei 2 leiblichen Kindern bräuchte er schon mindestens eine 4-Zimmerwohnung.

Zitat von Knockedout:
Aber er sagte halt leider auch schon, er würde das Haus eher vermieten wollen an Fremde, als zu wissen, dass ich darin wohne.

Das ist einerseits eine fiese Aussage! Andererseits könnte er natürlich dann auch die ortsübliche Miete verlangen und hat vermutlich höhere Einnahmen.

Ich habe jetzt keine Lust, in Deinen anderen Threads nachzulesen: Gehört das Haus Euch beiden? Ist es bereits abbezahlt? Warst Du bei einem Anwalt, der Deinen Unterhalt (und den Deiner Kinder) berechnet und Dir aufgezeigt hat, was finanziell auf Dich zukommen könnte? Bekommst Du Trennungsunterhalt, ist der Unterhalt für die Kinder geregelt?

Im Trennungsjahr ist keiner von Euch verpflichtet, auszuziehen. Ihr müsst nur getrennt von Tisch und Bett sein, das geht auch unter einem Dach.

Nach der Scheidung sieht es anders aus. Wenn Ihr keine Einigung findet, dann werdet Ihr das Haus verkaufen müssen. Klar gibt es noch die Variante, dass eine/r von Euch den/die andere/n auszahlt. Auf großartiges Entgegenkommen bei der Höhe des Abkaufpreises würde ich eher nicht hoffen, wenn die Fronten - wie derzeit - so verhärtet sind. Du würdest doch (verständlicherweise) Deinem Exmann auch das Haus nicht zu einem günstigeren als dem Marktpreis überlassen?

Wenn er jetzt auszieht und erst recht nach einer Scheidung wirst Du ihm, solange Du im Haus bleibst, eine Nutzungsentschädigung (ggfs. nur für seine Haushälfte) zahlen müssen, die sich i. d. R. auch am ortsüblichen Mietspiegel orientiert. Das solltest Du ebenfalls dringend mal von einem Fachanwalt berechnen lassen, falls noch nicht geschehen.

Nochmal: Ich verstehe Deine Wut und Deine Sicht der Dinge. Wenn vom geplanten Lebensentwurf nichts mehr übrig bleibt (eben auch nicht das schöne Haus in idyllischer Lage), dann tut das weh. Aber um einen realistischen Blick auf Deine Möglichkeiten wirst Du nicht drumherum kommen.

Natürlich gibt es immer den Weg einer gütlichen, einvernehmlichen Regelung.

Ich wünsche Dir alles Gute!

11.03.2024 12:51 • x 2 #17


A


Räumliche Trennung in einem Haus

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C
@Knockedout
Ne, Residenzmodell wäre das, was früher das üblichste war - also, dass Dein Ex zum WE-Vater würde (oder natürlich Du zur WE-Mutter - aber es klingt nicht so, als ob das bei Euch wirklich eine Option wäre?!). Wie man das eigene Modell nennt, ist aber ja eigentlich egal - es gibt ja auch viele Mischformen. Wir hatten z.B. so eine Art Nestmodell, das war aber so, dass ich im Prinzip fest mit den Kindern (bzw. am Ende nur noch mit K3) im alten Familienzuhause gewohnt habe. Ich war aber in dieser Zeit immer zwei bis drei Tage in der Woche an meinem Arbeitsort (habe dort dann in einem Hotel oder einer Pension übernachtet) und in der Zeit kam der Ex ins Familienzuhause. Während der restlichen Zeit hat er in seiner neu angemieteten Wohnung gewohnt.

Edit: Ich sollte erst zu Ende lesen und dann schreiben - haben ja andere schon erklärt.

11.03.2024 13:53 • x 1 #18


K
Achso das nennt man Residenzmodell - ja stimmt. Ich kannte jetzt nur den Namen nicht, aber was es meint, ist mir natürlich klar. @VictoriaSiempre naja er könnte so argumentieren, aber für mich steht ja kein Zusammenzug zur Debatte, schon gar nicht mit Kindern und neuen Partner mitten in der Trennungsjahr-/Scheidungsphase. Und das weiß er auch von mir. Ich hingegen weiß nichts, er hält sich mit allen seinen Plänen bedeckt und sagt: „das wirst du ja dann sehen.“ und das missfällt mir schon, denn ich brauche ja auch irgendwie eine Planungsgrundlage. Immerhin haben wir gemeinsame Kinder und so ganz grundsätzliche Lebenspläne sollte man doch schon dem anderen mitteilen können….das Haus ist mit Kredit belastet, noch weit über 20 Jahre, den ich übernehmen müsste. Ein gewisser Teil ist abgezahlt, diesen müsste man als Zugewinn bei der Scheidung auszahlen. Den Unterhalt habe ich berechnen lassen. Von der Höhe her ist es ungefähr das, was an laufenden Hauskosten zur Zeit anfällt (und diese zahlt gerade noch er).

13.03.2024 09:38 • #19


VictoriaSiempre
Zitat von Knockedout:
für mich steht ja kein Zusammenzug zur Debatte, schon gar nicht mit Kindern und neuen Partner mitten in der Trennungsjahr-/Scheidungsphase. Und das weiß er auch von mir. Ich hingegen weiß nichts, er hält sich mit allen seinen Plänen bedeckt und sagt: „das wirst du ja dann sehen.“ und das missfällt mir schon, denn ich brauche ja auch irgendwie eine Planungsgrundlage.

Verstehe ich alles! Dass Du mit Deinem neuen Partner nicht zusammen ziehen willst, finde ich gut und richtig. Ich wollte Dir nur aufzeigen, wie Dein Ex argumentieren könnte.

Zitat von Knockedout:
Immerhin haben wir gemeinsame Kinder und so ganz grundsätzliche Lebenspläne sollte man doch schon dem anderen mitteilen können…

Verabschiede Dich von dem Gedanken, dass Dein Nochmann irgendwas mit Dir be- oder abspricht. Natürlich wäre es - grade wegen der gemeinsamen Kinder - wünschenswert, vielleicht ist es irgendwann auch so. Aber im Moment ist er eher Dein Feind, der gegen und nicht mit Dir agiert.

Zitat von Knockedout:
das Haus ist mit Kredit belastet, noch weit über 20 Jahre, den ich übernehmen müsste. Ein gewisser Teil ist abgezahlt, diesen müsste man als Zugewinn bei der Scheidung auszahlen.

Ganz so einfach ist es leider nicht, wenn Dein Nochmann da nicht mitspielt. Zunächst mal steht ihm ja der halbe Erlös aus einem möglichen Verkauf des Hauses zum derzeitigen Wert zu, völlig unabhängig von der Kreditbelastung, die dann anschließend von Euch beiden 50:50 getragen werden müsste.

Gibt es bei einem von Euch eingebrachtes Vermögen? Spielt die Bank überhaupt mit, dass Du laufende Kredite übernehmen kannst? Sind grade nur 2 Fragen, die mir spontan einfallen.

Zitat von Knockedout:
Den Unterhalt habe ich berechnen lassen. Von der Höhe her ist es ungefähr das, was an laufenden Hauskosten zur Zeit anfällt

Dein Unterhalt variiert. Im Trennungsjahr ist es meist mehr als später der evtl. nacheheliche Unterhalt, den Du nicht unbegrenzt erhalten wirst.

Der Kindesunterhalt ist für die Kinder und deren (steigende) Bedürfnisse gedacht und nicht dafür, dass Du Dir Vermögenswerte schaffst.

Du rechnest viel zu eng, wenn Du den Unterhalt als feste Größe für den Abtrag und die laufenden Kosten einbeziehst. Zumal bei einem Haus immer mal wieder etwas an Reparaturen anfällt, für die Du dann alleine zuständig bist und einen Puffer brauchst.

Ich will Dir echt nichts Böses oder etwas schlecht reden, aber ich denke, Du gehst ein wenig zu blauäugig an die Sache ran. Ohne zeitnahen Plan B (und einen gutbezahlten Job) wird es schwierig.

Plus, dass Dein Mann kompromissbereit sein muss, das sehe ich aktuell nicht.

13.03.2024 10:10 • x 1 #20


K
@VictoriaSiempre Nein, ich bin nicht blauäugig. Im Moment ist die Situation, dass der Unterhalt (Kindes- und Trennungsjahr-) ungefähr in der Höhe wäre wie die Hauskosten. Ich weiß, dass nachehelicher Unterhalt begrenzt ist und auch, dass der Kindesunterhalt nicht dafür gedacht ist, mir Vermögenswerte zu schaffen. Dennoch ist er (auch) dafür da, Wohnkosten zu begleichen, die nunmal auch zur Lebensführung gehören. Außerdem kann ich mich schon deswegen nicht auf einen fixen Unterhalt verlassen, weil sich auch seine Situation ändern kann (beruflich, er kann heiraten, neue Kinder zeugen usw…). Das ist mir ja klar und dass ich mir am allerbesten selbst helfen muss, indem ich mein Einkommen steigere. Und genau das kalkuliere ich auch ein. Ich werde ab Herbst ein paar Stunden mehr arbeiten und durch eine neue Steuerklasse und eine Tarifanpassung habe ich ab Herbst auf alle Fälle schonmal mehr in der Tasche. Ob mir die Bank den Kredit überschreiben würde weiß ich noch nicht. Aber der Kredit ist ja eh mit einer Grundschuld besichert. Schaut sie auf meine Liquidität, müsste es eigentlich möglich sein (ich komme selbst beruflich aus dieser Branche). Was eine große Unbekannte ist, ist die Höhe des Zugewinns, mit dem er ausgezahlt werden will wenn er mir das Haus überlässt. Ob ich da zusätzlich Geld aufnehmen kann, wage ich zu bezweifeln. Deswegen müsste man ja mal über eine andere Option als den Eigentumsübergang sprechen, z.B. ein Mietverhältnis. Aber dann müsste er mich trotzdem auszahlen, und er sagt das könne er nicht….ich kann mir auch vorstellen dass er mich nach und nach auszahlt, oder zu einem späteren Zeitpunkt. Hauptsache, ich kann hier bleiben, hab meine Ruhe und meinen eigenen Wohnraum und wir hören auf zu streiten.

13.03.2024 11:57 • #21


M
Wenn er wieder heiratet und neue Kinder in die Welt setzt betrifft das den KU nicht.Wenn Du heiratet oder mit neuem Partner zusammenziehst,betrifft es den KU nicht,den Dir etwaig zustehenden Unterhalt sehr wohl.
Auf die Berechnung Deines Anwaltes würd ich jetzt erstmal nicht setzen,soweit seid ihr ja auch noch lange nicht.
Aber wenn,richte Dich mal auf eine andere Berechnung von seinem Beistand ein

13.03.2024 12:16 • #22


K
@maenneken natürlich betrifft es den KU, wenn neue Unterhaltsberechtigte dazukommen. Es hätten dann alle minderjährigen Kinder Gleichrang und es könnte zu einer Mangelfallberechnung kommen, wonach er dann weniger Barunterhalt leisten müsste. Und den nachehelichen Unterhalt kann es auch beeinflussen, da dieser immer hinter dem Kindesunterhalt zurücksteht. Im Zweifel würde ich also gar nichts bekommen.

13.03.2024 12:25 • x 2 #23


VictoriaSiempre
Zitat von Knockedout:
Deswegen müsste man ja mal über eine andere Option als den Eigentumsübergang sprechen, z.B. ein Mietverhältnis.

Ihr könntet das Haus gemeinsam behalten, anfallende Kosten wie Grundsteuer und Reparaturen werden jeweils 50 : 50 übernommen und Du zahlst ihm zusätzlich zum halben Kredit die Hälfte der ortsüblichen Miete für seinen Anteil. Geht alles, wenn man sich einig ist.

Problematisch wird es aber ganz sicher dann, wenn es andere Partner gibt oder gar eine Hochzeit ansteht und noch weitere Kinder kommen. Für mich wäre das in Eurem Alter keine Option, weil einfach noch zu viel passieren kann.

Zitat von Knockedout:
Aber dann müsste er mich trotzdem auszahlen, und er sagt das könne er nicht….ich kann mir auch vorstellen dass er mich nach und nach auszahlt, oder zu einem späteren Zeitpunkt. Hauptsache, ich kann hier bleiben, hab meine Ruhe und meinen eigenen Wohnraum und wir hören auf zu streiten.

Das verstehe ich nicht. Warum sollte er Dich auszahlen, wenn Du dort bleiben willst? Andersrum wird doch ein Schuh draus: Du müsstest ihn auszahlen

13.03.2024 16:26 • x 1 #24


K
@VictoriaSiempre er müsste mich dann auszahlen wenn er alleiniger Eigentümer bleiben bzw werden will und könnte es mir dann vermieten. Ob ich das auch will mit dieser ganzen Unsicherheit, sei mal dahingestellt. Aber ihm liegt ja was dran, Eigentum zu behalten.

13.03.2024 18:01 • #25


darkenrahl
Zitat von Caecilia:
Puh, das klingt sehr schwierig. Wäre es denn finanziell grundsätzlich möglich, dass Du mit den Kindern im Haus bleibst und er sich eine Wohnung sucht, in der er ggf. die beiden Jüngeren im Wechselmodell betreuen kann?

Und warum soll er eine Wohnung suchen, verstehe ich nicht.
Er hat ihre beiden ersten Kinder im Haus akzeptiert, zahlt etc., es ist ihr Problem mit diesen beiden Kindern, nicht seines.
Ihre vorhergehenden Thread's sind nicht ganz klar, ausser dass sie eine Affäre hatte mit einem reichen Bonzen der ihr einfach mehr bieten konnte als NM.
Warum zieht die TE nicht zu diesem?

13.03.2024 18:22 • x 2 #26


K
@darkenrahl zu deiner Einschätzung: wir haben das Haus gemeinsam gebaut. Und ich ziehe zu keiner Affäre oder neuen Mann mit meinen Kindern. Ich möchte ihnen das Zuhause erhalten und sie nicht vom Regen in die Traufe stürzen.

13.03.2024 19:33 • #27


darkenrahl
Zitat von Knockedout:
@darkenrahl zu deiner Einschätzung: wir haben das Haus gemeinsam gebaut. Und ich ziehe zu keiner Affäre oder neuen Mann mit meinen Kindern. Ich möchte ihnen das Zuhause erhalten und sie nicht vom Regen in die Traufe stürzen.

Sorry, dass ich dir eine Affäre vorgeworfen habe, ich gebe es zu, ich habe nicht alles von deinen vorhergehenden Treads gelesen.
Nur, du hast dich von NM getrennt aber ihr wohnt immer noch beide im Haus... warum bist nicht du ausgezogen?
Denn, nicht all deine Kinder sind von ihm.
Er könnte ja auch mit Neu und seinen beiden Kindern im Haus bleiben. Dann hättest ja auch du weniger Probleme mit nur zwei Kindern etwas Neues zu finden.

13.03.2024 19:45 • #28


K
@darkenrahl ich habe mich nicht getrennt sondern mein NM ist eine neue Beziehung mit einer anderen eingegangen, aber bis heute nicht ausgezogen. Ich wollte unsere Familie nie auseinanderreißen und die Geschwister zu trennen kommt schon gleich gar nicht infrage.

13.03.2024 19:56 • #29


Susanna
Was meinst Du, @darkendahl, worauf Dein Dein wahlloses Kommentieren zurückzuführen ist
(Hauptsache Affäre kommt vor und die Frau hat sich getrennt)

Respektlosigkeit oder Alter? Oder beides?

13.03.2024 20:09 • x 2 #30


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