@EvaSkip ich habe eine Verständnisfrage, da häufiger vom alten und neuen Haus die Rede war:
Bedeutet das, dass Ihr (gemeinsam, beide 50:50) 2 Häuser habt und Du zusätzlich eine (Miet?)Wohnung? Wo wohnt Dein Nochmann aktuell - im alten Haus, das neue steht leer? Müssen ggfs. 2 Häuser verkauft werden, sind beide noch mit Krediten belastet?
Je mehr aufgeteilt werden muss, desto langwieriger kann eine Scheidung werden, wenn sich eine/r querstellt

Ich will Dir keine Angst machen, aber mir hat es geholfen, das Worst-Case-Szenario zu kennen. Wenn es besser läuft, super, aber man ist vorbereitet.
Das gilt auch für möglichen Unterhalt. Wobei ich an einen langfristigen nachehelichen Unterhalt eher nicht glaube, dafür reichen i. d. R. 10 Jahre Ehe nicht. Aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, so heißt es

Zitat von Mariaa89: Bei meiner Freundin ist das grade auch Diskussion, er hat im Ausland gearbeitet während der Ehe und hätte dann jetzt bitte gerne auch Ausgleich von ihr, in der Deutschen Rentenversicherung.
Da fasst man sich echt an den Kopf!
Meines Wissens fordert das Gericht automatisch die Rentenberechnung zum Versorgungsausgleich an und legt die Ausgleichszahlungen fest. Es gibt Ausnahmen: Eine sehr kurze Ehe, ein Ehevertrag/Scheidungsnachfolgevereinbarung (notariell abgeschlossen), wenn die Rentenansprüche relativ gleich hoch sind oder bei groben Unbill (ich denke, dass ein jähzorniger, cholerischer Partner nicht ausreicht).
Man kann sich drüber streiten, ob das fair ist oder nicht. Eine Ehe ist nun mal ein Vertrag, viele (mich eingeschlossen

) schließen ihn mit rosaroter Brille ab, ohne sich Gedanken zu machen, was passiert, wenn die Ehe scheitert.
Wenn der Partner/die Partnerin im Ausland arbeitet oder selbstständig ist und nicht in die GRV einzahlt, dann läuft es halt so wie mit Deiner Freundin. Genauso ist es - besonders sind Frauen betroffen - wenn eine/r die Kinderbetreuung/Carearbeit übernimmt und einige Zeit gar nicht oder in Teilzeit arbeitet. Da werden auch die Rentenansprüche des Vollverdienenden mit rangezogen und (berechnet auf die Dauer der Ehe) halbiert.
Ich finde das fair. Warum sollte ggfs. die Allgemeinheit dafür zahlen, wenn zwei erwachsene Menschen sich blauäugig auf ein Modell einlassen, das scheitern kann, ohne sich abzusichern? Zur Absicherung gehört eben auch, an die Rente zu denken und ggfs. privat vorzusorgen. Die private Vorsorge und ggfs. Rentenansprüche, die im Ausland erworben wurden, werden übrigen mit verrechnet. Aber das wird die Rechtsvertretung Deiner Freundin sicher wissen.