408

Schwanger und getrennt - Meine Schuld

L
Zitat von Arnika:
@Sorgild Denken wir noch einen Schritt weiter: Wenn der Papi den Teenie genauso betrügt, was er ja ohnehin schon getan hat, kannst du dir sicher ...


So sehr ich deine Seite und die von Sünde auch verstehe, aber rein rechtlich darf die Mutter dem Umgang nicht im Weg stehen und ihn auch nicht an solche Bedingungen knüpfen.

Solange keine nachgewiesenen (!) Vergehen wie Alk. oder Dro., Gewalt oder ähnliches vorliegen, sondern nur Antipathie und Misstrauen gegenüber den Fähigkeiten einer 19 Jährigen (damit gilt sie als Erwachsene) mit Kindern umzugehen, darf man als Mutter weder solche Bedingungen stellen noch muss der Vater irgendwas beweisen. Er hat das Umgangsrecht und sofern seine Tochter ihn sehen will (und selbst wenn sie es nicht wollen würde, ist leider bis zu einem bestimmten Alter so), ist es irrelevant, was du von seiner neuen Partnerin hälst. Das ist leider die Rechtslage. Und wie er seinen Umgangstag gestaltet und mit wem, ist sein B.. Er kann deinem Kind vorstellen, wen er will und er muss sich dafür nicht rechtfertigen.

Wie gesagt, sofern keine triftigen Gründe vorliegen (und die Aussage, dass die 19Jährige eine Partymaus ist, keine Moral und Benehmen gegenüber der Mutter hat und bunte Pillen in der Handtasche haben könnte sind keine triftigen Gründe vor Gericht), wird da kein Gericht dem stattgeben, dass du den Kontakt unterbindest. Es kann sogar passieren, dass DIR dann das Sorgerecht entzogen wird, weil du dem Umgang im Weg stehst. Da wäre ich sehr vorsichtig. Da hat sich in den letzten Jahrzehnten einiges getan, eben damit Mütter ihre Kinder nicht mehr so leicht instrumentalisieren können, weil der Vater ja so doof war und sie ihm eins auswischen oder ihn erpressen wollen. Ist ja auch irgendwo richtig, denn stell dir das mal umgekehrt vor: Dein Ex bringt dir das Kind vom Umgang nicht mehr zurück, weil dein neuer Freund ihm suspekt ist.

Leider passiert es dadurch auch, dass Kinder gegen ihren Willen und leider auch zu ihrem Nachteil zum Vater müssen, weil es schwer ist, dem Vater das Kind zu entziehen. Selbst wenn er die Mutter davor regelmäßig vermöbelt oder sonst was hat. Sofern er das Kind nicht nachweislich gefährdet, ist man da als Mutter relativ machtlos.

Das ist die rechtliche Seite.

09.06.2022 13:50 • x 2 #106


L
Zitat von Arnika:
@Butterblume63 Welches Schuldprinzip? Die sind ja überhaupt nicht verheiratet, die wohnen nicht zusammen, er kommt und geht, wie er will. Immer ...


Aufenthaltabestimmungsrecht ist nicht gleich Umgangsrecht. Und Sorgerecht kann er zunächst mühelos einfordern. Die Mutter muss dann entsprechende Argumente bringen, warum das keine gute Idee ist. Aber verweigern kann sie es nicht so einfach.

Tattoos und ein ausschweifendes Partyleben sind kein Grund, dem Kind den Umgang zum Vater zu verwehren. Viele Leute haben Tattoos und seine Beziehung ist legal. So lange er das Kind nicht zum Feiern mitnimmt und es bis morgens von Bar zu Bar schleppt, ist es seine Sache, was er in seiner Freizeit macht.

09.06.2022 13:54 • x 3 #107


A


Schwanger und getrennt - Meine Schuld

x 3


DieSeherin
Zitat von Arnika:
Nach Angaben der TE ein älterer tätowierter Clubbesitzer mit fetter Rolex und einer 19jährigen im Bett, die er zeitgleich noch betrügt.


ein ungefähr dreißig-jähriger! und ansonsten...

Zitat von LeTigre:
Tattoos und ein ausschweifendes Partyleben sind kein Grund, dem Kind den Umgang zum Vater zu verwehren.

... genau das hier!

(und wo steht, dass er clubbesitzer ist? das scheine ich überlesen zu haben? ich dachte, er sei bei der armee und arbeitet in seiner freizeit in einem club?)

09.06.2022 14:32 • x 1 #108


MissNextDoor
Zitat von DieSeherin:
(und wo steht, dass er clubbesitzer ist? das scheine ich überlesen zu haben? ich dachte, er sei bei der armee und arbeitet in seiner freizeit in einem club?)

Irgendwo weiter vorne schrieb Sünde dass er selbst eine Diskothek hat.
Das rechtfertigt aber natürlich nicht, ihm das Sorgerecht zu entziehen oder den Umgang zu verweigern...
Und Anforderungen an den Umgang hinsichtlich der Neuen kann man auch nicht stellen, das ist nicht möglich.

@Arnika hast du mal in Nights Thread geschaut? Sie wurde von ihrem Mann misshandelt und vergew..
Er sitzt deswegen sogar im Gefängnis und trotzdem werden ihm seine Rechte als Vater nicht entzogen.
Muss gestehen dass ich das persönlich nicht gut finde (und kenne Juraprofessoren, die das genauso sehen. In der Justiz ist beileibe nicht jeder einhellig der Ansicht, dass solche Regelungen in so krassen Fällen wirklich Sinn machen.)

Es zeigt aber, wie die Justiz hier tickt; und in einem Fall wo der Vater zwar ein armseliger Betrüger-möchtegern-Gigolo ist, aber ansonsten harmlos, muss ich ehrlich sagen:
Gut, dass das nicht ausreicht, um jemandem seine Rechte am Kind zu entziehen.

Wo kämen wir hin, wenn eine Mutter oder ein Vater den Expartner als Elternteil entmündigen könnte, weil ihm die Nase oder der Lebensstil des Anderen nicht mehr gefällt ?

DAS hätte man sich dann vielleicht lieber überlegen sollen bevor man Kinder mit jemandem bekommt.

09.06.2022 14:43 • x 5 #109


A
@LeTigre Ich will ja nicht den Kontakt unterbinden. Es geht aber nicht, so einen Zwerg dort übernachten zu lassen ohne gewährleistet zu haben, dass der Vater immer vor Ort ist. Und wenn ich klagen müsste. Oder er. Kann er alles einklagen, freiwillig rück ich so einen Zwerg nicht raus, wenn ich nicht weiß, wer dann dort vor Ort aufpasst und ich diese Person überhaupt nicht kenne und einschätzen kann. Denn diese hat überhaupt keine Rechte, und zwar null. Aber da der nicht normal darüber reden will, wie es scheint, muss ich es auch nicht. Aber es ist eh egal. Wir wissen ja nicht mal, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht geregelt ist. Hat er das überhaupt? Der ist monatelang auf Einsätzen im Ausland und hat sich ja ohnehin kaum gekümmert. Will er das überhaupt? Die 19jährige will wohl auch lieber nicht die Nanny spielen. Also wird er sich noch zweimal anschauen lassen, und dann spontan und unregelmäßig die Treffen mit den Kids absagen. So wirds ausschaun. Ist ja meistens so. Der ist jetzt ja schon in Griechenland feiern zu einem Zeitpunkt, wo sein Kind auf die Welt kommen könnte. Was soll man von so einem schon erwarten? Vieles. Aber sicher keinen Kampf um die Vaterrolle. Wir diskutieren hier also um des Kaisers Bart.

09.06.2022 15:03 • x 1 #110


L
Zitat von Arnika:
Ich will ja nicht den Kontakt unterbinden.
Es geht aber nicht, so einen Zwerg dort übernachten zu lassen ohne gewährleistet zu haben, dass der Vater immer vor Ort ist. Und wenn ich klagen müsste. Oder er
.

Naja, so lange es keine feste Einigung gibt über das JA und so lange der Vater sich das gefallen lässt, kannst du das ja auch so handhaben und ich kann verstehen, dass man bestimmten Leuten nicht sein Kind überlassen will. Ich würde auch Bauchschmerzen haben, wenn sich mein Ex plötzlich melden und zu unserem Sohn Kontakt haben wollen würde. Aber WENN es vor Gericht gehen sollte, dann zählen solche Aussagen und Sorgen deinerseits nicht, sofern du keine nachweisbaren Anhaltspunkte vorträgst. Er hat nunmal das Recht auf Umgang und sofern nichts gravierendes vorgefallen ist, hast du dann schlechte Karten mit deiner Klage.

Zitat von Arnika:
freiwillig rück ich so einen Zwerg nicht raus, wenn ich nicht weiß, wer dann dort vor Ort aufpasst und ich diese Person überhaupt nicht kenne und einschätzen kann


Selbst wenn das Kind von einem ONS ist, ist er der Vater. Er hat das Recht auf Umgang mit seinem Kind und auch wenn ich als Mutter deine Haltung total verstehen kann und mich wahrscheinlich ähnlich querstellen würde, ist die Rechtslage nicht auf deiner Seite.

Zitat von Arnika:
Denn diese hat überhaupt keine Rechte, und zwar null.


ER, der Vater hat Rechte. Er hat das Umgangsrecht und er kann ohne weiteres das Sorgerecht einklagen (sofern er denn will) und er kann während seines Umgangs das Kind vorstellen wem er will, der Freundin das Recht übertragen das Kind aus der Kita abzuholen, auf es aufzupassen usw. Er darf das. Und sie darf dann auch.

Du darfst bei sowas nicht zu sehr von deinen moralischen Vorstellungen und Werten ausgehen.

Zitat von Arnika:
Der ist jetzt ja schon in Griechenland feiern zu einem Zeitpunkt, wo sein Kind auf die Welt kommen könnte. Was soll man von so einem schon erwarten? Vieles. Aber sicher keinen Kampf um die Vaterrolle. Wir diskutieren hier also um des Kaisers Bart.


Naja, aber wenn du solche Texte verfasst, besteht die Gefahr, dass die TE sich in ihrem Vorhaben bestätigt sieht und am Ende per Gericht eins auf den Deckel kriegt, wenn er sich das nicht gefallen lassen will. Und so wie der drauf ist, kann ich mir gut vorstellen, dass er dagegen vorgehen würde, selbst wenn es nur dazu dient sie zu ärgern. Solche Typen gibt es leider.

Ich würde Sünde eher dazu raten zunächst die Füße still zu halten, ihn so wenig wie möglich zu kontaktieren und zu provozieren und zu hoffen, dass er von selbst keine großen Ansprüche erhebt.

Selbst wenn er sich während der Schwangerschaft Null für sie und das Kind interessiert, kann er ja WENN das Kind da ist und WENN er mal Zeit hat, ein guter Vater sein. Er ist nicht ohne Rechte.

09.06.2022 16:22 • x 1 #111


A
@LeTigre Du vermischt hier was. Es geht hier nicht um das Umgangsrecht, sondern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das wird - zurecht - wenn ein Elternteil bei Trennung selten anwesend oder schwer zu erreichen ist, meistens auf einen Elternteil übertragen; oder war ohnehin nie anders. Einfach, weil ein geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht zb bei Aufenthalten wie Schikursen, Sprachwochen etc die Unterschrift beider Elternteile erfordern würde. Wenn der Vater an irgendwelchen dubiosen Orten monatelang unterwegs ist, ist die Chance groß, dass er es ohnehin nicht hat bzw. dass er es abtreten müsste, würde das beim Kind eben zu obengenannten Problemen führen können, zumindest, wenn es älter ist.
Dass er Vater Umgangsrecht hat, ist das eine. Wobei ich davon ausgehe, mehr will er auch nicht. Dass bei einem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht ich entscheide, wo mein Kind schläft, liegt aber auf der Hand. Wenn sie auf den Spielplatz gehen, sehe ich ja kein Problem. Bei Übernachtungen, wo man nicht weiß, wie sicher dort die Umgebung für das Kind ist, kann man sehr wohl klagen oder sich verweigern. Und sie würde auch sicher recht bekommen. Zumindest würde dann mal unregelmäßig das Jugendamt bei ihm antanzen, bis ein Gericht entschieden hat. So viel Rechte hast du dann als Erzeuger automatisch auch wieder nicht, wenn du nie verheiratet warst und sie immer alleinerziehende Mutter quasi. Was ich übrigens auch nicht in allen Fällen fair finde, aber in diesem Fall ist das ja ohnehin kein Vater. Die mögliche Schlammschlacht möchte ich ihr ersparen, zumal der sich ja ohnehin verdünnisieren wird. Wie oft hat er denn Party gemacht und Freundin und Kind für Monate vergessen? Der hat ja mE ohnehin keinen Bock darauf, öfter ein quengelndes Kind in den Schlaf zu wiegen. Und eine 19jährige sicher auch nicht.

09.06.2022 16:38 • #112


L
Zitat von Arnika:
Du vermischt hier was. Es geht hier nicht um das Umgangsrecht, sondern das Aufenthaltsbestimmungsrecht


Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst Wohnort und Wohnung, also, wo das Kind lebt. Kontakt, auch über mehrere Tage und Nächte OHNE Anwesenheit der Mutter steht dem Vater nach wie vor zu. Das Umgangsrecht bleibt vom Aufenthaltsbestimmungsrecht unberührt.

09.06.2022 16:54 • x 1 #113


A
Nicht ohne ihr Einverständnis. Sonst bräuchtest du es ja nicht. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht nur die Bestimmung des Wohnortes des Kindes gemeint, sondern auch die Entscheidung, wann, wo und wie lange sich ein Kind aufhalten darf. Das Ausmaß der Aufenthaltsbestimmung ist vom Alter und der Reife des Kindes abhängig.

Aber nochmal, ist ja vollkommen egal. Wir wissen ja nicht mal, ob der überhaupt das Sorgerecht hat. Die waren ja schon mal länger getrennt, nie verheiratet und er permanent abwesend. Der wird dem Kücken am Spielplatz halt mal den tollen Ober-Papi vorspielen - und sich dann ohnehin so weit wie möglich aus der Affäre ziehen. Das Problem ist ja eher hier, dass sie ihn immer noch zurück will. Also wird das Kücken noch ein paar Mal betrogen, von dannen schwirren und dann steht der Holde wieder auf der Matte.

09.06.2022 17:01 • #114


L
Zitat von Arnika:
Dass bei einem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht ich entscheide, wo mein Kind schläft, liegt aber auf der Hand.


Nein, tut es eben nicht. Er kann sogar das halbe Sorgerecht weiterhin behalten, trotz dessen, dass er nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Zitat von Arnika:
Bei Übernachtungen, wo man nicht weiß, wie sicher dort die Umgebung für das Kind ist, kann man sehr wohl klagen oder sich verweigern. Und sie würde auch sicher recht bekommen.


Klagen kann man immer, aber ob man damit Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt. Verweigern kannst du es nur, sofern es sich nachweislich um einen gefährlichen Ort handelt und evtl noch Urlaubsreisen außerhalb der EU. Ist natürlich immer alles etwas tricky, aber das Aufenthaltsrecht hat viele Grenzen. Zumindest wäre es nicht durchsetzbar mit der Forderung:Erst berichtest du deiner Freundin von dem Betrug! Keine Chance.

Zitat von Arnika:
So viel Rechte hast du dann als Erzeuger automatisch auch wieder nicht,


Öhm, doch. Genau die selben wie die Mutter. Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht... kann er alles einklagen. Aber auch hier: ob es von Erfolg gekrönt ist ‍️

Zitat von Arnika:
Zumindest würde dann mal unregelmäßig das Jugendamt bei ihm antanzen, bis ein Gericht entschieden hat


Warum sollte es das tun? Weil er tätowiert ist? Weil er eine legale Beziehung führt? Weil er während der Schwangerschaft nicht anwesend war oder weil er öfters Urlaub macht?

Darf er alles und ist niemals ein Grund für das JA tätig zu werden. Nochmal: legitime Gründe sind der Konsum bestimmter Substanzen, Missbrauch, Gewalt etc.

Zitat von Arnika:
wenn du nie verheiratet warst und sie immer alleinerziehende Mutter quasi.


Ist sie aber nicht. Mein Ex könnte auch jederzeit auf der Matte stehen und Umgang einfordern. Gott sei Dank schämt er sich selbst so sehr, dass das wohl nie passieren wird, aber sofern ich ihm JETZT nichts nachweisen kann, könnte er leider verlangen, meinen Sohn kennenzulernen.

09.06.2022 17:05 • x 1 #115


C
@Sünde
ich hoffe die ganzen Infos haben dich nicht überfordert und dir und dem Bauchzwerg geht es gut ?
Passe gut auf euch auf !

09.06.2022 17:08 • #116


S
Hallo zusammen,

danke für euren Input. Er hat heute wieder den Vogel abgeschossen..

Zum Thema von oben ich habe noch nie den Umgang unterbunden. Im Gegenteil immer bin ich gehüpft wenn er spontan Zeit hatte, weil ich wusste das meine kleine ihn sehen will. Ich möchte nur nicht dass sie darunter leidet 1. ist die Trennung für sie neu, 2. sagt sie noch so Dinge wie aber du bist doch Papas Freundin und 3. dass sie dann auch gleich mit einer neuen Person konfrontiert wird.

Sie kommt jetzt erst in die Schule. Bekommt ein Geschwisterchen. Trennung und dann gleich eine neue, die wo ich eben nicht weiß wie stabil das ist, wenn er sie betrügt, dann wieder nicht relevant sein könnte und er sie vorstellt. Mir geht es darum dass das Kind einfach sowas nicht auch noch braucht und nicht so weit ist, dass der Papa auch shcon eine neue hat damit sie nicht das Gefühl bekommt er hätte für sie dann keine Zeit oder die neue wäre wichtiger oä. Und da würde ich tatsächlich so weit gehen der neuen mal zu schreiben was Sache ist damit nicht wenns blöd kommt das Kind leidtragend ist.

09.06.2022 17:17 • #117


L
Zitat von Arnika:
Nicht ohne ihr Einverständnis. Sonst bräuchtest du es ja nicht. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht nur die Bestimmung des Wohnortes des Kindes gemeint, sondern auch die Entscheidung, wann, wo und wie lange sich ein Kind aufhalten darf. Das Ausmaß der Aufenthaltsbestimmung ist vom Alter und der Reife des Kindes abhängig.


Nein, es betrifft nur Wohnort und Wohnung. Den Umgang kann er an seinen Umgangstagen frei gestalten. Da greift das Recht nicht. Wenn er den Umgang auch noch einklagen würde und das Gericht gesteht ihm zu, alle 2 Wochenenden das Kind zu sich zu nehmen, dann kannst du da gar nichts bestimmen. Natürlich wird dabei das Alter berücksichtigt, aber da gibt es auch Gerichte, die auch ein Kind unter einem Jahr schon gemeinsame Zeit mit dem Vater ohne Mutter zugestehen. Alles schon vorgekommen.

Ich zitiere mal aus Anwalt.org:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht räumt nicht ein, dass der betreffende Elternteil sämtliche Aufenthaltsorte bestimmen darf. Hält sich das Kind beim anderen Elternteil auf, welcher ein Umgangsrecht hat, darf dieser selbstverständlich in dieser Zeit den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen.

Stellt sich der Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht außer, kann der Andere sogar einen erweiterten Umgang beantragen.

09.06.2022 17:20 • x 1 #118


L
Zitat von Arnika:
Der wird dem Kücken am Spielplatz halt mal den tollen Ober-Papi vorspielen - und sich dann ohnehin so weit wie möglich aus der Affäre ziehen


Jipp, der wird ihr sonst was erzählen. Und sie wird es glauben. Natürlich. Deshalb rate ich der TE immer noch:Sch*** drauf, was die beiden Untermenschen von dir denken!

Zitat von Arnika:
Das Problem ist ja eher hier, dass sie ihn immer noch zurück will.


Ja, leider ich hoffe, dass die Phasen wo sie klar sieht, immer länger anhalten. Die sind wichtig, um sich zu entlieben. Im Moment schwankt sie noch zwischen wir haben eine Chance. Wir müssen nur an uns arbeiten. Für die Kinder. Es war nicht alles schlecht. und Empörung über sein unterirdisches Verhalten.

Zitat von Arnika:
Also wird das Kücken noch ein paar Mal betrogen, von dannen schwirren und dann steht der Holde wieder auf der Matte.


Davon gehe ich auch fest aus.

09.06.2022 17:23 • x 1 #119


L
Zitat von Sünde:
Sie kommt jetzt erst in die Schule. Bekommt ein Geschwisterchen. Trennung und dann gleich eine neue, die wo ich eben nicht weiß wie stabil das ist, wenn er sie betrügt, dann wieder nicht relevant sein könnte und er sie vorstellt. Mir geht es darum dass das Kind einfach sowas nicht auch noch braucht und nicht so weit ist, dass der Papa auch shcon eine neue hat damit sie nicht das Gefühl bekommt er hätte für sie dann keine Zeit oder die neue wäre wichtiger oä


Ich kann deine Bedenken absolut verstehen. Das ist wirklich viel für so eine kleine Maus. Ich denke aber, dass es vielleicht besser ist, wenn du entweder einen Mediator beim JA um Hilfe bittest und lieber deeskalierend mit deinem Ex sprichst, statt wütend und drohend. Sonst wird er dicht machen.

Zitat von Sünde:
Und da würde ich tatsächlich so weit gehen der neuen mal zu schreiben was Sache ist damit nicht wenns blöd kommt das Kind leidtragend ist.


Lass es lieber. Du willst dich doch nicht vor beiden lächerlich machen und mit einer 19 Jährigen diskutieren. Damit machst du alles nur noch schlimmer und tust dir selbst weh. Halte Distanz. Sie ist eine Fremde für dich.

Was glaubst du, wie beide reagieren, wenn du da jetzt noch Stunk machst? Die werden zurück ätzen.

09.06.2022 17:29 • x 2 #120


A


x 4