LeTigre
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LeTigre
Zitat von Arnika:@Sorgild Denken wir noch einen Schritt weiter: Wenn der Papi den Teenie genauso betrügt, was er ja ohnehin schon getan hat, kannst du dir sicher ...
LeTigre
Zitat von Arnika:@Butterblume63 Welches Schuldprinzip? Die sind ja überhaupt nicht verheiratet, die wohnen nicht zusammen, er kommt und geht, wie er will. Immer ...
DieSeherin
Zitat von Arnika:Nach Angaben der TE ein älterer tätowierter Clubbesitzer mit fetter Rolex und einer 19jährigen im Bett, die er zeitgleich noch betrügt.
Zitat von LeTigre:Tattoos und ein ausschweifendes Partyleben sind kein Grund, dem Kind den Umgang zum Vater zu verwehren.
MissNextDoor
Zitat von DieSeherin:(und wo steht, dass er clubbesitzer ist? das scheine ich überlesen zu haben? ich dachte, er sei bei der armee und arbeitet in seiner freizeit in einem club?)
Arnika
LeTigre
Zitat von Arnika:.Ich will ja nicht den Kontakt unterbinden.
Es geht aber nicht, so einen Zwerg dort übernachten zu lassen ohne gewährleistet zu haben, dass der Vater immer vor Ort ist. Und wenn ich klagen müsste. Oder er
Zitat von Arnika:freiwillig rück ich so einen Zwerg nicht raus, wenn ich nicht weiß, wer dann dort vor Ort aufpasst und ich diese Person überhaupt nicht kenne und einschätzen kann
Zitat von Arnika:Denn diese hat überhaupt keine Rechte, und zwar null.
Zitat von Arnika:Der ist jetzt ja schon in Griechenland feiern zu einem Zeitpunkt, wo sein Kind auf die Welt kommen könnte. Was soll man von so einem schon erwarten? Vieles. Aber sicher keinen Kampf um die Vaterrolle. Wir diskutieren hier also um des Kaisers Bart.
Arnika
LeTigre
Zitat von Arnika:Du vermischt hier was. Es geht hier nicht um das Umgangsrecht, sondern das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Arnika
LeTigre
Zitat von Arnika:Dass bei einem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht ich entscheide, wo mein Kind schläft, liegt aber auf der Hand.
Zitat von Arnika:Bei Übernachtungen, wo man nicht weiß, wie sicher dort die Umgebung für das Kind ist, kann man sehr wohl klagen oder sich verweigern. Und sie würde auch sicher recht bekommen.
Zitat von Arnika:So viel Rechte hast du dann als Erzeuger automatisch auch wieder nicht,
Zitat von Arnika:Zumindest würde dann mal unregelmäßig das Jugendamt bei ihm antanzen, bis ein Gericht entschieden hat
Zitat von Arnika:wenn du nie verheiratet warst und sie immer alleinerziehende Mutter quasi.
Charla
Sünde
LeTigre
Zitat von Arnika:Nicht ohne ihr Einverständnis. Sonst bräuchtest du es ja nicht. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht nur die Bestimmung des Wohnortes des Kindes gemeint, sondern auch die Entscheidung, wann, wo und wie lange sich ein Kind aufhalten darf. Das Ausmaß der Aufenthaltsbestimmung ist vom Alter und der Reife des Kindes abhängig.
LeTigre
Zitat von Arnika:Der wird dem Kücken am Spielplatz halt mal den tollen Ober-Papi vorspielen - und sich dann ohnehin so weit wie möglich aus der Affäre ziehen
Zitat von Arnika:Das Problem ist ja eher hier, dass sie ihn immer noch zurück will.
Zitat von Arnika:Also wird das Kücken noch ein paar Mal betrogen, von dannen schwirren und dann steht der Holde wieder auf der Matte.
LeTigre
Zitat von Sünde:Sie kommt jetzt erst in die Schule. Bekommt ein Geschwisterchen. Trennung und dann gleich eine neue, die wo ich eben nicht weiß wie stabil das ist, wenn er sie betrügt, dann wieder nicht relevant sein könnte und er sie vorstellt. Mir geht es darum dass das Kind einfach sowas nicht auch noch braucht und nicht so weit ist, dass der Papa auch shcon eine neue hat damit sie nicht das Gefühl bekommt er hätte für sie dann keine Zeit oder die neue wäre wichtiger oä
Zitat von Sünde:Und da würde ich tatsächlich so weit gehen der neuen mal zu schreiben was Sache ist damit nicht wenns blöd kommt das Kind leidtragend ist.