LeTigre
Gast
Zitat von Arnika:@Sorgild Denken wir noch einen Schritt weiter: Wenn der Papi den Teenie genauso betrügt, was er ja ohnehin schon getan hat, kannst du dir sicher ...
So sehr ich deine Seite und die von Sünde auch verstehe, aber rein rechtlich darf die Mutter dem Umgang nicht im Weg stehen und ihn auch nicht an solche Bedingungen knüpfen.
Solange keine nachgewiesenen (!) Vergehen wie Alk. oder Dro., Gewalt oder ähnliches vorliegen, sondern nur Antipathie und Misstrauen gegenüber den Fähigkeiten einer 19 Jährigen (damit gilt sie als Erwachsene) mit Kindern umzugehen, darf man als Mutter weder solche Bedingungen stellen noch muss der Vater irgendwas beweisen. Er hat das Umgangsrecht und sofern seine Tochter ihn sehen will (und selbst wenn sie es nicht wollen würde, ist leider bis zu einem bestimmten Alter so), ist es irrelevant, was du von seiner neuen Partnerin hälst. Das ist leider die Rechtslage. Und wie er seinen Umgangstag gestaltet und mit wem, ist sein B.. Er kann deinem Kind vorstellen, wen er will und er muss sich dafür nicht rechtfertigen.
Wie gesagt, sofern keine triftigen Gründe vorliegen (und die Aussage, dass die 19Jährige eine Partymaus ist, keine Moral und Benehmen gegenüber der Mutter hat und bunte Pillen in der Handtasche haben könnte sind keine triftigen Gründe vor Gericht), wird da kein Gericht dem stattgeben, dass du den Kontakt unterbindest. Es kann sogar passieren, dass DIR dann das Sorgerecht entzogen wird, weil du dem Umgang im Weg stehst. Da wäre ich sehr vorsichtig. Da hat sich in den letzten Jahrzehnten einiges getan, eben damit Mütter ihre Kinder nicht mehr so leicht instrumentalisieren können, weil der Vater ja so doof war und sie ihm eins auswischen oder ihn erpressen wollen. Ist ja auch irgendwo richtig, denn stell dir das mal umgekehrt vor: Dein Ex bringt dir das Kind vom Umgang nicht mehr zurück, weil dein neuer Freund ihm suspekt ist.
Leider passiert es dadurch auch, dass Kinder gegen ihren Willen und leider auch zu ihrem Nachteil zum Vater müssen, weil es schwer ist, dem Vater das Kind zu entziehen. Selbst wenn er die Mutter davor regelmäßig vermöbelt oder sonst was hat. Sofern er das Kind nicht nachweislich gefährdet, ist man da als Mutter relativ machtlos.
Das ist die rechtliche Seite.