Hallo @Scherben.
Tut mir leid wegen Deiner schlimmen Situation
Zitat von Scherben: Ihr Plan war es, ich ziehe aus und er zieht in unser gemeinsames Haus ein.
Ein Klassiker. Immerhin hast Du nicht den Fehler gemacht und bist ausgezogen.
Als Ergebnis dieser Tat kannst Du Dich heute über das Wechselmodell freuen.
Nun möchtest du mit den Kids in ein anderes Bundesland. Ich finde ufand es nie gut, wenn ein anderer Elternteil dem anderen die Kinder dadurch entzieht, dass er einfach 400km weit weg zieht.
Meist sind das die Mütter, schaffen einfach Fakten und werden am Ende noch mit dem allgemeinen Sorgerecht belohnt.
Aber unabhängig vom moralischen.
Wie würden sich denn Deine Kids positionieren?
Du müsstest bei einem Wegzug das WM aufkündigen und für beide das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) beantragen (vom alleinigen Sorgerecht lässt Du die Finger)
Beide Kids würden vom Gericht befragt und sehr wahrscheinlich wird für beide ein Gutachter bestellt (da sich das Gericht da nicht die Finger schmutzig macht).
Kosten 4-6.000Euro wovon jeder Elternteil die Hälfte zahlt.
Wenn der 16-Jährige sagt er will bei Dir leben, ist die Mutter raus. Da macht das Gericht nichts gegen und würde Dir das alleinige ABR geben
Auch die Aussagen des 11-Jährigen haben Gewicht.
Der Gutachter würde untersuchen wie ausgeprägt der Wille ist.
Dann untersucht er die für das alleinige ABR entscheidenden Kriterien:
1. Wer ist die Hauptbezugsperson?
2. Wer kann den Jungen besser fördern?
3. Wer bietet mehr Kontinuität?
Da Du ihn aus seinem gewohnten Umfeld (Schule, Freunde etc) rausreissen möchtest, spricht nicht für Dich.
Aber: Gerichte wollen Kinder ungern auseinander reißen wenn sie eine enge Bindung zueinander haben.
Wenn er also aussagt, dass er bei seinem Bruder und Papa bleiben möchte, kann es für die Mutter eng werden.
Zumal ich vermute, daß Du ihn besser fördern kannst.
Ein Spaziergang wird das aber nicht.
Was Deine Schulden betrifft, da fehlen mir Details. Jedenfalls musst Du nicht für die Kids ihres Neuen aufkommen. Auch nicht für ihre Kredite.
Der Kredit für ihre Brust OP und andere kannst du doch bei dem Ehegattenunterhalt anrechnen.
Aber wenn das Haus verkauft werden soll, ist doch das Problem gelöst?