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Sie, der neue, ich und zwei kleine Kinder

H
@ Krass

Natürlich ist die jetzige Situation eine absolute Katastrophe und mir ging es damals ja auch ähnlich (!).

Aber dennoch sollte Pfandfinder ein (künftig) freundschaftliches
Verhältnis nicht von vornherein ausschließen. Er hinterlässt in seinen Beiträgen einen starken, sehr gefestigten sowie einen wirklich intelligenten Eindruck. Nichtzuletzt geht es ja in dieser Beziehung ebenfalls um betroffene Kinder.

Unabhängig davon, muss er aber ersteinmal alle erforderlichen Dinge abklären (Rechtsanwalt, Jugendamt, Banken usw.), um tatsächlich die zwingend notwendigen Voraussetzungen, für sich und seine Kinder zu schaffen und zu sichern.

Letztendlich gehören genau wie zu einer Trennung, auch für ein freundschaftliches Miteinander, immer zwei Personen (!). Niemand kann diesbezüglich sagen, wie seine Frau in der weiteren Zukunft noch so reagieren wird... Vielleicht kommt sie zurück, vielleicht will sie auch eine Freundschaft, aber vielleicht wird sie nur noch zu einer der erbitterten Kriegerinnen?!

Wie auch immer, alleine die Zeit kann/wird eine Antwort darauf geben.


VG Holzer

23.02.2015 11:49 • #76


P
hey glücklich, mach mal locker! selber schweifst du doch auch ganz gern ab..
finde es halt wichtig, dass unwahre Aussagen, die auf Unwissen basieren, klar gestellt werden.

dass Liebe beider Elterteile gleich stark ist, ist klar.
Aber die Biologie hat gut für das Baby vorgesorgt, nicht umsonst ist der Schlaf der Mutter um einiges leichter.
vielleicht ist es sogar für PF irgendwann wichtig, zu wissen, was genau seine Frau geritten hat. Denn auch wenn PF gerade sehr stark ist/tut, kann ich mir nicht mal annähernd vorstellen, wie das Gefühl ist, sich ca. 15/20 Jahre in einem Menschen getäuscht zu haben..

23.02.2015 11:50 • #77


A


Sie, der neue, ich und zwei kleine Kinder

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G
Wer hier unwissend ist weiß ich glaube ich.

Aber das mit dem zweiten Absatz stimmt, deshalb sollten wir vielleicht mal auf pf. Warten was er so zu erzählen hat.

23.02.2015 11:57 • #78


H
Nun lasst es gut sein mit Mutter, Vater, Kind... und den vielen biologischen Erkenntnissen.

Wichtig ist letzendlich sowieso nur eines, dass die Kinder glücklich sind und sich wohl sowie geborgen fühlen (egal ob bei Mutter oder Vater).


VG Holzer

23.02.2015 11:59 • #79


G
Ist kein Angriff oder so. Bitte jetzt auch keinen fight wer hier recht unrecht hat ect.

Wie gesagt ein Mensch besteht aus vielem Herz Seele Geist verstand bio Vergangenheit das jetzt Zukunft
Da spielt bio einen untergeordneten wert, finde ich.

23.02.2015 12:02 • #80


Timeslider
Servus Pfandfinder,
immer wieder stehe ich fassungslos vor so manchen Schilderungen und Lebensgeschichten.

Bei deiner geht es mir ebenso. Ähnliches habe ich allerdings bereits bei einem früheren Kollegen erlebt (beide waren 35 Jahre alt, 2 Kinder unter 10 Jahren). Nebenbei erwähnt wohnt nun seine Ex nach einem Jahr wieder bei ihren Eltern. Ihr Liebhaber hat sich verzogen als diverse finanzielle Quellen versiegten.

Meine Anregungen/Überlegungen gehen nicht davon aus, dass das Verhältnis zu deiner Frau auf ewig „so gestört“ ist wie im Augenblick, das möchte ich vorausschicken. Sie sind rationaler Natur.

Ich hoffe für eure Kinder, dass sie aus ihrem Rausch erwacht bevor sie brutal hart aufschlägt. Während meiner Therapie hat mir der sehr erfahrene Psychologe von Männern und Frauen erzählt, die an dem, was deine Frau gerade abzieht, zerbrochen sind. Das wünsche ihr ihr wahrlich nicht.

Trotzdem musst du jetzt zwangsläufig agieren und organisieren. Alles laufen lassen ist m. E. keine Option. Aber du handelst ja bereits und bist hoffentlich bald bei einem Rechtsanwalt. Vlt. können dir ja bei dem Gespräch folgende Argumente und Überlegungen nützlich sein. Auch habe ich die Erfahrung gemacht, dass eine offensive Haltung und das „Heft in die Hand nehmen“ einem vieles klarer erscheinen lässt und das Selbstwertgefühl enorm steigert. Zusätzlich hilft es, ein bisschen hoffnungsvoller für sich, die Kinder und auch für sie in die Zukunft zu blicken.


Sorgerecht für die Kinder

Hier geht es nicht darum, dass du die Kinder deiner Frau komplett und auf ewig entziehen möchtest. Stelle dies ggü. dem deinem Rechtsanwalt und ggf. später ggü. dem Jugendamt klar.

Ich rate dir, verdeutliche, dass es dir einzig und allein um das Wohl der Kinder geht. Bei einer Frau im Hormonrausch, die alle Brücken hinter sich abreißt, den Job aufgibt, die Familie zu Gunsten des eigenen „Wohlbefindens“ verlässt und deren Bedürfnisse hinten an stellt, besteht im aktuellen Stadium m. E. Handlungsbedarf.

Zusätzlich existiert ja noch ein Liebhaber, von dem du keine bis wenige Hintergründe kennst. Kannst du diesem mit ruhigem Gewissen die Kinder in einem Haushalt anvertrauen? Auch das Jugendamt wird sich hier schwer tun.

Ein unglaublich großes Plus für dich wäre der Rückhalt der Familie. Wenn sich die Schwiegereltern, deine Eltern oder evtl. Geschwister/Verschwägerte bereit erklären, dir bei der Versorgung deiner Kinder zu unterstützen, hast du wenig zu befürchten.


Trennungsunterhalt

Anwaltschaftliche Hilfe ist hier unerlässlich. Ich kann dich jedoch nur teilweise beruhigen. Trotz alledem ist es durchaus möglich, dass deine Frau anfangs Unterhaltsansprüche während der Trennungszeit geltend machen kann.

Wenn dir die Kinder anvertraut werden, wird ihr Trennungsunterhalt jedoch sehr gering ausfallen. Zu Recht wird zudem dargelegt werden, dass von ihr erwartet werden kann, zügig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Nur so viel:
Dein Nettogehalt abzüglich
-berufsbedingter Aufwendungen/-Darlehen/-Kindesunterhalt ect.
Dabei wird auch noch dein Selbstbehalt berücksichtigt. Da kommt regelmäßig nicht viel bei rum für sie.

Ein Anwalt deines Vertrauens hat dir das schnell dargelegt. Bring jedoch die Belege (am besten die Kontoauszüge) mit euren monatlichen Ausgaben und deinen Einkünften mit.

Gemeinsame Konten

Geh zu deinem Berater in der Bank oder Sparkasse und erkläre ihm die Sachlage. Nicht alle Banker sind böse

Da ihr getrennte Konten habt, ist alles viel einfacher. Überlege, ob du einen evtl. Dispositionskredit für das gemeinsame Konto kündigst. Schließlich musst du dafür haften.


Hört sich bescheuert oder auch völlig überzogen an – Mache ein Testament
Willst du, wenn dir etwas zustoßen sollte, das Risiko eingehen, dass deine Frau mit ihrem Liebhaber alles, was du dir aufgebaut hast, verprasst? Dass ggf. für die Kinder nichts mehr bleibt?

Denke ich nicht.

Als ich davon erfahren habe, dass meine Frau einen Liebhaber hat, habe ich ein Testament gemacht und es von meinem besten Freund und seiner Frau gegenzeichnen/bestätigen lassen. Und meiner Frau es auch ganz offen gesagt. „Glaubst du, wir würden dir etwas antun? Für was hältst du mich denn?“ fragte sie.
„Nicht für die Frau die ich gekannt habe“ war meine Antwort. Da wurde ihr klar, was sie wirklich ausgelöst hatte.

Kein Scherz. Begünstige deine Kinder, das Kapital soll durch einen Vormund verwaltet werden. Enterbe deine Frau. Sollte sich alles zum Guten wenden etc. ist das Testament schnell widerrufen. Da genügt ein Federstrich.


Zu guter Letzt hoffe ich, dass alles für deine Kinder, dich und auch deine Frau „gut ausgeht“. Den Trip, den deine Frau derzeit macht. Unglaublich.

Das hört sich wie „Rosamunde Pilcher auf D.rogen“ an.

Viel Glück und alsbald eine gute Zukunft.

23.02.2015 12:25 • #81


G
Zitat von Timeslider:
Sorgerecht für die Kinder

Hier geht es nicht darum, dass du die Kinder deiner Frau komplett und auf ewig entziehen möchtest. Stelle dies ggü. dem deinem Rechtsanwalt und ggf. später ggü. dem Jugendamt klar.

Ich rate dir, verdeutliche, dass es dir einzig und allein um das Wohl der Kinder geht. Bei einer Frau im Hormonrausch, die alle Brücken hinter sich abreißt, den Job aufgibt, die Familie zu Gunsten des eigenen „Wohlbefindens“ verlässt und deren Bedürfnisse hinten an stellt, besteht im aktuellen Stadium m. E. Handlungsbedarf.

Zusätzlich existiert ja noch ein Liebhaber, von dem du keine bis wenige Hintergründe kennst. Kannst du diesem mit ruhigem Gewissen die Kinder in einem Haushalt anvertrauen? Auch das Jugendamt wird sich hier schwer tun.

Da muss ich dir widersprechen. Jugendämter und vor allem Richter tendieren zum gemeinsamen Sorgerecht, oft wird auch das Wechselmodell vorgeschlagen. Das sind die gängigen Dinge heutzutage, daher u. a. auch die Empfehlung an das allein-erziehend-Forum, da man dort auf dem neusten Stand ist und, da ich in der selben Situation war/bin, ich da aus eigener Erfahrung sprechen kann. Kein Jugendamt der Welt wird der Mutter das Sorgerecht oder das Umgangsrecht absprechen.

Auch spielt der Liebhaber dabei keine Rolle. Sind die Kinder bei der Mutter, kann sie allein darüber entscheiden wer Umgang mit den Kindern hat.


Trennungsunterhalt

Anwaltschaftliche Hilfe ist hier unerlässlich. Ich kann dich jedoch nur teilweise beruhigen. Trotz alledem ist es durchaus möglich, dass deine Frau anfangs Unterhaltsansprüche während der Trennungszeit geltend machen kann.

Wenn dir die Kinder anvertraut werden, wird ihr Trennungsunterhalt jedoch sehr gering ausfallen. Zu Recht wird zudem dargelegt werden, dass von ihr erwartet werden kann, zügig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Auch hier - Widerspruch. Das Gesetz sagt ganz klar aus, die ersten 3 Lebensjahre voller Unterhalt für Mutter und Kinder. Auch kann ihr danach nicht nahe gelegt werden sofort wieder arbeiten zu gehen; notfalls muss sie dann Hartz IV beziehen, die sich widerum an den Kindsvater wenden. Dazu gibt es eindeutige Literatur.

23.02.2015 12:34 • #82


F
Zitat von Holzer60:
@ Krass

Natürlich ist die jetzige Situation eine absolute Katastrophe und mir ging es damals ja auch ähnlich (!).

Aber dennoch sollte Pfandfinder ein (künftig) freundschaftliches
Verhältnis nicht von vornherein ausschließen. Er hinterlässt in seinen Beiträgen einen starken, sehr gefestigten sowie einen wirklich intelligenten Eindruck. Nichtzuletzt geht es ja in dieser Beziehung ebenfalls um betroffene Kinder.

Unabhängig davon, muss er aber ersteinmal alle erforderlichen Dinge abklären (Rechtsanwalt, Jugendamt, Banken usw.), um tatsächlich die zwingend notwendigen Voraussetzungen, für sich und seine Kinder zu schaffen und zu sichern.

Letztendlich gehören genau wie zu einer Trennung, auch für ein freundschaftliches Miteinander, immer zwei Personen (!). Niemand kann diesbezüglich sagen, wie seine Frau in der weiteren Zukunft noch so reagieren wird... Vielleicht kommt sie zurück, vielleicht will sie auch eine Freundschaft, aber vielleicht wird sie nur noch zu einer der erbitterten Kriegerinnen?!

Wie auch immer, alleine die Zeit kann/wird eine Antwort darauf geben.


VG Holzer


Hallo Holzer ,

leider warte ich noch auf diesen Zustand - an ein freundschaftl. Verhältnis ist m.M.n. solange nicht zu denken, solange NEXT noch eine Rolle spielt. Ich selbst habe nach dem Scheidungstermin meinem EX die Hand gereicht ihm alles Gute für sein weiteres Leben gewünscht. Aber, es hat sich gar nix geändert - er ist Abgrundtief mir gegenüber verhasst kann es auch nicht verstecken. Tolles Gefühl ist das nicht, wenn ich ihm offen freundlich entgegen trete, wir fast 25 Jahre das Leben gemeinsam bestritten ein kleines gemeinsames Kind haben. Er hat mich komplett abgespalten tanzt nach der Pfeife der Next

Also, in der Annahme, dass die zeit das alles regelt, glaube ich persönlich nicht, denn da gehört u.a. auch ein eigener Wille dazu.
Dieses komplette Abschalten des Verstandes, die Trennung von Frau Kind über Nacht im Alleingang hat mich zum Nachdenken gebracht lieber Pfadfinder, bei dir ist das ja auch so.
Deine Frau ALLEIN hat den Zeitpunkt bestimmt, wann wie die Ehe beendet ist - das hat etwas mit Wertschätzung zu tun, die sie dir nicht entgegen brachte. Somit gehe davon aus, dass sie DIR gegenüber nicht mehr loyal ist. ich weiß, DAS muss bei einem erstmal ankommen das dauert. ich bin daran fast zerbrochen, denn dieses rohe Verhalten (ohne Verantwortung Reue) habe ich mir einfach nicht vorstellen können DOCH gehört es zum ehemaligen Partner. Für mich steht fest, mit diesem Menschen werde ich keine Zeit mehr verbringen!

Deine Kinder können dir helfen, sie sind ein Motor - bei mir war das so. Für Püppi bin ich aufgestanden, sie hat mich motiviert ich bin nicht daran zerbrochen!

23.02.2015 13:17 • #83


Timeslider
Menno, Grace.
Es gibt Heerscharen von Juristen die von unterschiedlichen Rechtsmeinungen leben.

Habe ich behauptet, dass der Frau das Sorgerecht entzogen wird? Zitat: „es geht nicht darum, dass … Sorgerecht entziehen möchtest“.
Es geht vorrangig um eine gute Argumentationsgrundlage für Pfadfinder zum Schutz des Kindeswohls. Um nicht mehr und nicht weniger. Und sehen sich die Gerichte sowie zuständigen Ämter die Lebensumstände (und damit auch den Partner) nicht an? Das wäre mir neu.

Trennungsunterhalt.
Hier ging es um den Trennungsunterhalt der bis zu einer Scheidung zu zahlen ist. Du sprichst allgemein von Unterhalt und damit auch vom nachehelichen Unterhalt.
Wo sagt das Gesetz ganz klar aus, dass die ersten 3 Lebensjahre Unterhalt zu zahlen ist? (Du beziehst dich wohl auf das BGH-Urteil von 2009 zum Kindesunterhalt bis Vollendung des 3. Lebensjahres). Es gibt beim Trennungsunterhalt definitiv keine gesetzlich definierte zeitliche Befristung. Unterhaltspflicht bis zur Scheidung stellt keine zeitliche Befristung dar.

Erwerbsobliegenheit - die gibt es auch nicht?
Lediglich derjenige, der den Hausstand führte, hat im Trennungsjahr keine Erwerbsobliegenheit. Auch das ist im geschilderten Fall nicht vorliegend.
Lies dir doch bitte § 1361 BGB „Unterhalt bei Getrenntleben“ durch.
2) Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.

Aha, wenn die Kinder bei Pfadfinder Leben, kann sie also nicht dazu veranlasst werden, ihren Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit zu verdienen? Insbesondere im vorliegenden Fall, die Ehegattin hat bis vor kurzem gearbeitet, sprechen die Grundlagen dafür.

Im Übrigen habe ich hier keine Lust auf juristische Diskussionen. Anwaltschaftlicher Rat ist unerlässlich – genau das habe ich auch empfohlen.

23.02.2015 13:27 • #84


P
Halli Hallo,

leider schaffe ich es erst jetzt hier zu Antworten, da der Vormittag super stressig war.

Gleich treffe ich den Anwalt, danach öffnen sich wieder neue Türen und das gibt mir ein gutes Gefühl.
Mein Onkel riet mir gestern bereits eine Auflistung aller gemeinsamer Gelder, Vermögen, Gegenstände etc. zu machen. Kommt doch einiges zusammen, auch in einer recht kurzen Ehezeit.

Das mit dem Konto konnte ich bereits heute morgen regeln. Die Fixkosten laufen nun über mein Konto, Korrent wurde ausgeglichen und genullt. Danach fühlte ich mich ehrlich gesagt unwohl, weil ich befürchte damit eine Lawine ins Rollen zu bringen.

Mit meinem Chef konnte ich auch sprechen, im Prinzip geht es nur darum, dass ich um 16.45Uhr das Büro verlassen muss um die kleinen abzuholen. Dafür strukturiere ich meinen Arbeitstag etwas um und erledige die übrigen Dinge von zu Hause. Zudem wird meine Mutter die kleinen künftig einmal die Woche abholen und das Abendessen machen und, sofern das bei meiner Schwiegermutter mit der Arbeit klappt, übernimmt sie diesen Dienst ebenfalls einmal die Woche. Dann bleibe ich entweder länger im Büro oder mache etwas für mich ganz alleine. Das hört sich jetzt vielleicht egoistisch an, aber die Situation nagt sehr an meinen Kräften, die Nächte sind furchtbar kaum bin ich eingeschlafen träumt einer der kleinen schlecht oder fühlt sich unwohl und weckt den anderen. Oftmals beruhigen sie sich erst wieder wenn ich sie ins Bett hole, was wir eigentlich abegwöhnen wollten.

Zum Glück bin ich einer dieser Listentypen - langweilig, ich weiß - aber hilfreich ich führe quasi über alles Buch, verliere eben ungern die Kontrolle.

Mensch, ist bei euch auch so ein ***-Wetter? Hier schneit es in einer Tour.

Was sie anbelangt:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr Verhalten langfristig ebendieses sein wird. Dennoch muss ich damit rechnen. Vermutlich wird sie früher oder später auf den Boden der Realität zurückfallen. Im Grunde wünsche ich ihr nichts böses, dafür hat sie mir ein zu großes Geschenk gemacht, vielmehr wünsche ich mir, dass sie sich vernünftige Hilfe sucht wenn es ihr so schlecht ergangen ist. In gewissermaßen fürchte ich mich im Moment sogar vor ihr, oder davor zu was sie in der Lage sein kann.
Aber hätte, wäre wenn - die Situation ist aktuell wie sie ist und daraus weiß ich das beste zu machen. Ich freue mich sogar auf die kommenden Tage (oder eher auf das Wochenende).

So jetzt muss ich aber schnell los zum Termin.

Bis später und ein herzliches Dankeschön an alle wünscht

Pfadfinder

23.02.2015 13:39 • x 1 #85


K
Ich wähle Dich hiermit hoch offiziell zum Held des Tages

23.02.2015 13:49 • #86


G
Zitat von Timeslider:
Menno, Grace.
Es gibt Heerscharen von Juristen die von unterschiedlichen Rechtsmeinungen leben.

Habe ich behauptet, dass der Frau das Sorgerecht entzogen wird? Zitat: „es geht nicht darum, dass … Sorgerecht entziehen möchtest“.
Es geht vorrangig um eine gute Argumentationsgrundlage für Pfadfinder zum Schutz des Kindeswohls. Um nicht mehr und nicht weniger. Und sehen sich die Gerichte sowie zuständigen Ämter die Lebensumstände (und damit auch den Partner) nicht an? Das wäre mir neu.

Trennungsunterhalt.
Hier ging es um den Trennungsunterhalt der bis zu einer Scheidung zu zahlen ist. Du sprichst allgemein von Unterhalt und damit auch vom nachehelichen Unterhalt.
Wo sagt das Gesetz ganz klar aus, dass die ersten 3 Lebensjahre Unterhalt zu zahlen ist? (Du beziehst dich wohl auf das BGH-Urteil von 2009 zum Kindesunterhalt bis Vollendung des 3. Lebensjahres). Es gibt beim Trennungsunterhalt definitiv keine gesetzlich definierte zeitliche Befristung. Unterhaltspflicht bis zur Scheidung stellt keine zeitliche Befristung dar.

Erwerbsobliegenheit - die gibt es auch nicht?
Lediglich derjenige, der den Hausstand führte, hat im Trennungsjahr keine Erwerbsobliegenheit. Auch das ist im geschilderten Fall nicht vorliegend.
Lies dir doch bitte § 1361 BGB „Unterhalt bei Getrenntleben“ durch.
2) Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.

Aha, wenn die Kinder bei Pfadfinder Leben, kann sie also nicht dazu veranlasst werden, ihren Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit zu verdienen? Insbesondere im vorliegenden Fall, die Ehegattin hat bis vor kurzem gearbeitet, sprechen die Grundlagen dafür.

Im Übrigen habe ich hier keine Lust auf juristische Diskussionen. Anwaltschaftlicher Rat ist unerlässlich – genau das habe ich auch empfohlen.


Ich habe dir nur widersprochen, da sich die Gesetze und auch der Umgang zwischen Eltern verändert hat und es hat nichts mit 1.000 gefühlten verschiedenen Urteilen zu tun; mir gings um das Umgangsrecht sowie geteilte Sorgerecht und um den Unterhalt wenn die Kinder bei der Mutter bleiben (die ersten 3. Jahre), mehr hast du draus gemacht

23.02.2015 13:49 • x 1 #87


H
@ Pfadfinder84,

wir sind stolz auf dich und du bist auf dem einzig richtigen Weg !

@ freisein

Liebe freisein, meine Gute !

ich habe ja extra geschrieben:

Letztendlich gehören genau wie zu einer Trennung, auch für ein freundschaftliches Miteinander, immer zwei Personen (!). Niemand kann diesbezüglich sagen, wie seine Frau in der weiteren Zukunft noch so reagieren wird... Vielleicht kommt sie zurück, vielleicht will sie auch eine Freundschaft, aber vielleicht wird sie nur noch zu einer der erbitterten Kriegerinnen?!

Dein Ex hat sich halt für den Kriegspfad entschieden, zumal seine Neue ganz offensichtlich die Zügel in der Hand hat und diesbezüglich klare Forderungen erhebt. Ich denke mal, sein Hass richtet sich nicht nur gegen dich, sondern auch gegen sich selbst und seine neue Gesamtsituation.

du schreibst:

Für Püppi bin ich aufgestanden, sie hat mich motiviert ich bin nicht daran zerbrochen!

So war es bei mir auch damals und so wird es bei vielen anderen sein (!).

VG Holzer

23.02.2015 14:37 • #88


P
Seid gegrüßt,

der Termin beim Anwalt war klasse. Er zeigte mir verschiedene Wege auf, die ich nun verfolgen kann - natürlich alle zur Scheidung hinlaufend.

Er riet mir, mir eine Phase der Reflexion zu gönnen und intensiv über jeden einzelnen Weg nachzudenken. Wichtig ist natürlich, dass ich bei der Entscheidung, die ich jeweils fälle bleibe und nachher nicht auf Fähnchen im Wind mache, daher will ich wirklich in mich gehen.

Problematisch beäugte er eben die aktuelle Situation, da man nur mutmaßen kann wie es weitergeht. Erfahrungsgemäß meinte er, hielten solche Liebschaften nicht allzulange, die ausbrechenden Personen (vor allem Frauen) wären in dem Moment, wo sie ihr Fehlverhalten realisieren, oft nur noch ein Wrack.

Da ich im Moment aber rein gar nichts weiß - außer status quo - habe ich nun die ehrenvolle Aufgabe einen Weg zu erwählen.

Die aufgezeigten Wege reichen dabei von freundschaftlichem Verhältnis aufbauen, bis dahin, sie quasi für verrückt zu erklären und dem damit verbundenen Versuch, ihr jeglichen Verhandlungsspielraum zu entziehen.

Nun setze ich mir die Frist von einer Woche, bis dahin entscheide ich mich. Natürlich hoffe ich, dass sie mir in der Zeit nicht zuvor kommt - glaube ich aber nicht, sicherlich hat sie gerade anderes zu tun.

23.02.2015 16:29 • #89


G
Hi, ich kenne deine Frau und dich nicht, aber ist wie ich dich hier wahrnehme bist du sehr strukturiert und analytisch unterwegs...wie kann da deine Frau so naiv sein zu glauben das du jetzt nicht handelst?
Ganz egal kann ihr das ja nicht sein, sie ist ja schon auf den Trichter gekommen das Du ausziehen sollst...hat sie ansonsten keine Forderungen aufgestellt....sie ist doch nicht Tage und Nächtelang auf Tour ? sie wird dich auch Vorstellungen haben...also wie es weitergehen soll?

23.02.2015 16:50 • #90


A


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