kaaaaa72
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Zitat von Sick:Dieser ganze Schreibkram bringt erfahrungsgemäss recht wenig. Zumindest rechtlich. Das ist was für Eltern die es Beide hinkriegen wollen und sich aus Gewissengründen dem Kind gegenüber dran halten möchten, vor den Launen beim Gegenüber schützt das dann auch nicht.
Was letztlich zählt in der PRAXIS ist nur, wer das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Kein Anwalt, kein Polizist, NIX wird euch nächstes Jahr Weihnachten mit solchen Schreiben euer Kind garantieren, wenn die Damen beliebige Nonsens-Gründe anführen.
Ist nunmal so.
Das du damit der Willkür der Damen trotzdem ausgeliefert bist ist klar. Da hilft eine Ellternvereinbarung nicht.
Abbbeeeerrr.....Solltest du dann den Weg über das Gericht in Erwägung ziehen sind deine Karten sehr gut und dann wird es richterlich beschlossen. Sollte es dann nicht funktionieren kann das ganz schön ins Geld gehen bzw. wäre dann eine Klage auf das ABR durchaus sinnvoll.
Bei meinem Kind ist es keine Option aufzugeben.
Jeder Vater der bei seinem eigenen Kind aufgibt ist für mich ein A....
Ich würde niemals mit Krieg anfangen aber wer ihn will kann ihn gerne haben.
