Zitat von Puppenmama5269:
Ich habe ihn mehrfach drum gebeten. Aber er gibt es nicht ab. Ich weiß nicht warum. Das würde alles einfacher machen. Für alle.
Wenn er das macht, gibt er damit viele etwaige weitere Rechte und Ansprüche an die Kinder ab. Das macht kein normal denkender Mensch mehr heutzutage. Wenn er z.B. das halbe Sorgerecht behält, kann er Ausgaben für die Kinder bei der Steuererklärung gelten machen. Wenn er das Sorgerecht abgegeben würde, könnte er Ausgaben wie Fahrten oder finanzielle Unterstützungen eher schlechter geltend machen, weil man dann davon ausgeht, dass der andere Elternpart alles an Kosten übernimmt.
Das Sorgerecht, wenn es denn nicht freiwillig abgegeben wird, kann nur durch einen Gerichtsbeschluss aufgehoben werden. Die Kinder können und werden bestimmt angehört, aber aufgrund des geringen Alters hier hat deren Aussage keinen großen Aussagewert. Da geht es auch mehr um die Frage nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Was das Sorgerecht zugunsten einer Person "kippen" kann ist, wenn einer der Probanden psychisch angeschlagen oder gar in Behandlung ist. Dieses ist dann u.U. (abhängig auch vom Richter) ein negatives Kriterium, habe schon erlebt, dass dann sogar dem anderen Elternteil automatisch die Kinder zugesprochen worden sind. Also wenn man z.B. schildert, dass man in einer Depression oder psychisch erkrankt ist, kann das im schlimmsten Fall das Sorgerecht für die Kinder kosten. Hier im Forum gibt es einen entsprechenden Fall.
Übrigens, wenn der Vater aus nachvollziehbaren Gründen nicht zu den vereinbarten Terminen/Treffen kommen kann, ist das kein Grund für die Wegnahme des Sorgerechts und auch keine psychische Beeinträchtigung oder gar Schädigung für die Kinder. Das wird kein Psychologe oder Amtsarzt bescheinigen. Dazu auch ein simples nachvollziehbares Beispiel aus meiner vorherigen beruflichen Praxis:
Wenn die Kinder sagen wir mal bei der leiblichen Mutter leben (diese also das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat) und dann mit einem neuen Lebensgefährten zusammenlebt, der quasi als Stiefvater fungiert, wird auch niemand klagen, dass dem Kindsvater wegen Abwesenheit (da ja ein "Ersatzvater" da ist) dessen Rechte abgesprochen werden.
Der vermeintlich einfachste Weg ist, wenn der Kindsvater sein Sorgerecht abgibt. Aber das wird im Normalfall niemand machen und ganz ehrlich, wäre das ein Klient von mir, wenn ich Anwalt o.ä. wäre, würde ich das auch nie befürworten.
Lediglich die hier oft in den Foren genannte Kindesmisshandlung, sofern sie aktenkundig und jurisisch verfolgt wäre, könnte da noch ein Zünglein an der Waage sein. Das ist hier aber, soweit ich bisher gelesen habe, nicht gegeben, oder?
Von daher: Juristisch gesehen momentan null Chancen. Spreche da auch aus meiner Erfahrung als ehemaliger gesetzlich bestellter Jugendvormund/gesetzlicher Betreuer.
Tut mir leid.
L.G.
Udi