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Sorgerecht- Regelungen

P
Hallo liebes, lieblings Forum

Momentan beschäftigt mich ein Thema sehr. Sorgerecht!

Ich würde gern von euch wissen wie es bei euch geregelt wurde?!

Wisst ihr wie die Chancen stehen, das man das alleinige Sorgerecht bekommt, trotz das die kinder in eine Ehe geboren wurden?

Ich lese und höre immer davon das es einem allein zugesprochen werden kann, aber nur wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Verständlich, aber gibt es noch mehr Mittel und Wege?

Ich würde es gerne für mich erkämpfe, da ich nicht sehe das sich der Esel jemals um meine MM's kümmern wird. Was traurig genug ist.
Aber es würde mir helfen, weil die Hoffnung dann ENDLICH verschwinden würde. Weil das warten ein Ende hätte.

Er hatte vom JA die Auflage bekommen alle 14 Tage ( nur) zu kommen und in meinem Beisein die Mädels zu sehen. Mehr nicht. Gründe dafür waren, weil die jüngste fremdelt und er keine Wohnung hier hat. Und weil er sich mittlerweile 4 Monate entzogen hat.
Daran hielt er sich nicht. Trotz das es schriftlich festgehalten wurde und notariell beglaubigt ist.
Ausreden über Ausreden. Die große hat es leider mitbekommen. Nun nicht mehr, um sie zu schützen habe ich aufgehört ihr von seinen Plänen oder sonstigem Zu erzählen.
Das JA beschloss somit das er die Mädels jetzt nicht mehr sehen darf. Er muss nun vor einem Richter sich erklären warum und weshalb.

Sind meine Chancen absolut aussichtslos?

16.04.2018 10:18 • #1


Belltier
Hi Puppenmama,
wie alt sind denn deine Mäuse (ca) ?

Ich hätte damals nämlich selbst entscheiden dürfen wer mein Sorgerecht erhält, bzw durfte mitbestimmen - wenn meine tolle Mama damals nicht meine Unterschrift gefälscht hätte

Aber ich schätze mal deine kleinen sind noch keine 14?

16.04.2018 10:24 • #2


A


Sorgerecht- Regelungen

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P
@Belltier Richtig. Sie sind 5 und knapp 2. Die große würde zwar von einem Richter angehört werden, jedoch muss es nicht sein das es so weit kommt.

16.04.2018 10:30 • #3


aquarius2
Würde er freiwillig drauf verzichten? Viel Interesse scheint er ja nicht zu haben.

16.04.2018 10:33 • x 1 #4


P
Zitat von aquarius2:
Würde er freiwillig drauf verzichten? Viel Interesse scheint er ja nicht zu haben.


Ich habe ihn mehrfach drum gebeten. Aber er gibt es nicht ab. Ich weiß nicht warum. Das würde alles einfacher machen. Für alle.

16.04.2018 10:36 • #5


Belltier
Ohje
Bei einer Bekannten von mir hat es nicht geklappt, aber ihr Mann hat sich dann von allein garnicht mehr gemeldet bei den Kindern. - weil das Jugendamt nicht dahinter stand, obwohl der Mann ein totales A. ist/war. Ich hoffe wirklich, dass das in deinem Fall anders läuft!
Sie musste im Endeffekt mit den Kids vor Gericht und der Kleinste hat dabei aber kein Wort rausgebracht :/

Ich drücke Daumen, dass es bei dir besser läuft!

16.04.2018 10:37 • x 1 #6


Zeldine75
Deine Situation tut mir sehr leid für Dich.

Ich denke auch nicht, dass Du so einfach das alleinige Sorgerecht bekommst..

Du kannst aber versuchen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten/vereinbaren.
Denn das ist auch nicht unwichtig und geht -im Falle es wird nicht anders geregelt- auch in ein gemeinsames Recht über.
Vielleicht hilft Dir das.

Alles Gute für Euch 3!

16.04.2018 10:42 • x 1 #7


T
Warst du schon einmal beim Anwalt oder hast dich vom JA beraten lassen? In meinen Augen liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, wenn du ihnen dauernd sagst, dass der Papa kommt (wie abgesprochen) und er dann doch nicht auftaucht. In meinen Augen kann das echt psychische Schäden anrichten.

16.04.2018 10:45 • x 2 #8


P
Ja war ich. Nun habe ich sie heute früh noch mal kontaktiert. Allerdings ist sie von heute bis zum 26.04 im Urlaub. Ich muss also warten.
Es gibt eine Vertretung aber nur für Notfälle.
Das mit der Psyche werde ich auf alle Fälle ansprechen. Danke für den Tipp.

16.04.2018 11:08 • x 1 #9


U
Zitat von Puppenmama5269:

Ich habe ihn mehrfach drum gebeten. Aber er gibt es nicht ab. Ich weiß nicht warum. Das würde alles einfacher machen. Für alle.


Wenn er das macht, gibt er damit viele etwaige weitere Rechte und Ansprüche an die Kinder ab. Das macht kein normal denkender Mensch mehr heutzutage. Wenn er z.B. das halbe Sorgerecht behält, kann er Ausgaben für die Kinder bei der Steuererklärung gelten machen. Wenn er das Sorgerecht abgegeben würde, könnte er Ausgaben wie Fahrten oder finanzielle Unterstützungen eher schlechter geltend machen, weil man dann davon ausgeht, dass der andere Elternpart alles an Kosten übernimmt.

Das Sorgerecht, wenn es denn nicht freiwillig abgegeben wird, kann nur durch einen Gerichtsbeschluss aufgehoben werden. Die Kinder können und werden bestimmt angehört, aber aufgrund des geringen Alters hier hat deren Aussage keinen großen Aussagewert. Da geht es auch mehr um die Frage nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Was das Sorgerecht zugunsten einer Person kippen kann ist, wenn einer der Probanden psychisch angeschlagen oder gar in Behandlung ist. Dieses ist dann u.U. (abhängig auch vom Richter) ein negatives Kriterium, habe schon erlebt, dass dann sogar dem anderen Elternteil automatisch die Kinder zugesprochen worden sind. Also wenn man z.B. schildert, dass man in einer Depression oder psychisch erkrankt ist, kann das im schlimmsten Fall das Sorgerecht für die Kinder kosten. Hier im Forum gibt es einen entsprechenden Fall.

Übrigens, wenn der Vater aus nachvollziehbaren Gründen nicht zu den vereinbarten Terminen/Treffen kommen kann, ist das kein Grund für die Wegnahme des Sorgerechts und auch keine psychische Beeinträchtigung oder gar Schädigung für die Kinder. Das wird kein Psychologe oder Amtsarzt bescheinigen. Dazu auch ein simples nachvollziehbares Beispiel aus meiner vorherigen beruflichen Praxis:

Wenn die Kinder sagen wir mal bei der leiblichen Mutter leben (diese also das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat) und dann mit einem neuen Lebensgefährten zusammenlebt, der quasi als Stiefvater fungiert, wird auch niemand klagen, dass dem Kindsvater wegen Abwesenheit (da ja ein Ersatzvater da ist) dessen Rechte abgesprochen werden.

Der vermeintlich einfachste Weg ist, wenn der Kindsvater sein Sorgerecht abgibt. Aber das wird im Normalfall niemand machen und ganz ehrlich, wäre das ein Klient von mir, wenn ich Anwalt o.ä. wäre, würde ich das auch nie befürworten.

Lediglich die hier oft in den Foren genannte Kindesmisshandlung, sofern sie aktenkundig und jurisisch verfolgt wäre, könnte da noch ein Zünglein an der Waage sein. Das ist hier aber, soweit ich bisher gelesen habe, nicht gegeben, oder?

Von daher: Juristisch gesehen momentan null Chancen. Spreche da auch aus meiner Erfahrung als ehemaliger gesetzlich bestellter Jugendvormund/gesetzlicher Betreuer.

Tut mir leid.

L.G.

Udi

16.04.2018 11:28 • x 1 #10


P
Zitat von uwe74:
nachvollziehbaren Gründen


Die gibt es eben nicht. 0,0.
Er trägt es so zu sagen auf den Schultern meinet Mädels aus.

Nun er hat mich schon dafür blöd angemacht das er beim Finanzamt keine kinderfreibeträge mehr hat.
Ich weiß zwar nich warum
Aber das ist ja nicht mein B..

Ich hätte es gern das er es freiwillig abgibt. Allein schon aus finanziellen Gründen es nicht abgeben zu wollen, zeigt wie rotz erbärmlich so etwas ist.
Nach dem Motto, kinder bekommen nur des Geldes wegen.

16.04.2018 11:33 • x 1 #11


T
Zitat von uwe74:
Übrigens, wenn der Vater aus nachvollziehbaren Gründen nicht zu den vereinbarten Terminen/Treffen kommen kann, ist das kein Grund für die Wegnahme des Sorgerechts und auch keine psychische Beeinträchtigung oder gar Schädigung für die Kinder. Das wird kein Psychologe oder Amtsarzt bescheinigen.


Das würde ich pauschal nicht so unterschreiben. Erstens sind seine Gründe wohl nicht so nachvollziehbar (Der spinnt und lügt rum - habe da mit Mama schon mehr geschrieben) und auf der anderen Seite kommt es auf das Verhalten der Kids an. Zeigen sie Auffälligkeiten, grade nach einer weiteren und wiederkehrenden Enttäuschung bzgl. WIEDERHOLENDER Absagen (Der sagt ja noch nicht mal richtig ab), dann KANN es schon anders gesehen werden.

16.04.2018 11:35 • x 2 #12


U
Zitat von Puppenmama5269:

Die gibt es eben nicht. 0,0.
Er trägt es so zu sagen auf den Schultern meinet Mädels aus.

Nun er hat mich schon dafür blöd angemacht das er beim Finanzamt keine kinderfreibeträge mehr hat.
Ich weiß zwar nich warum


Siehe meine PN an Dir!

Die Auflage mit dem Besuchen bezieht sich mehr auf die Tatsache, wo und in wessen Begleitung die angedachten Treffen mit den Kindern erfolgen, weniger auf die Frequenzdichte der tatsächlichen Treffen. Das kann ja keine juristische oder behördliche Stelle abklären. Es geht da mehr um die Abläufe selbst (wo wird sich ggf. wann mit wem getroffen). Steht eigentlich normalerweise auch so in den Vereinbarungen drin.

L.G.

Uwe

16.04.2018 11:37 • x 1 #13


U
Zitat von TinTin1980:

Das würde ich pauschal nicht so unterschreiben. Erstens sind seine Gründe wohl nicht so nachvollziehbar (Der spinnt und lügt rum - habe da mit Mama schon mehr geschrieben) und auf der anderen Seite kommt es auf das Verhalten der Kids an. Zeigen sie Auffälligkeiten, grade nach einer weiteren und wiederkehrenden Enttäuschung bzgl. WIEDERHOLENDER Absagen (Der sagt ja noch nicht mal richtig ab), dann KANN es schon anders gesehen werden.


Nein, das stimmt so nicht und wird auch kein Richter der Welt so sehen und/oder entsprechend entscheiden. Hatte in meiner mehrjährigen Berufszeit mehrere Fälle, wo Sorgerechtsberechtigte mal mehrere Monate die Kinder nicht sahen, auch aus teils fragwürdigen und gelogenen Umständen. Da wurde in keinem Fall eine psychische Beeinträchtigung der Kinder berücksichtigt, und keine der betreffenden Menschen verlor daraufhin sein Sorgerecht.

Wenn ich zum Beispiel als Sorgerechtsberechtigter die Kinder ein halbes Jahr oder länger nicht sehen kann, weil ich z.B. beruflich oder sonstwie eingespannt bin, wird mir ja auch nicht gleich das anteilige Sorgerecht weggenommen.

16.04.2018 11:42 • x 1 #14


T
Zitat von uwe74:
Wenn ich zum Beispiel als Sorgerechtsberechtigter die Kinder ein halbes Jahr oder länger nicht sehen kann, weil ich z.B. beruflich oder sonstwie eingespannt bin, wird mir ja auch nicht gleich das anteilige Sorgerecht weggenommen.


Das sehe ich auch so - aber der Esel so wie Mama ihn nennt, sagt zu und dann erscheint er einfach nicht - oder sagt mit einer komischen Begründung ab, wenn die Kids schon fertig gemacht auf den Vater warten.

16.04.2018 11:44 • x 2 #15


A


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