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Tipps und Ratgeber für die Scheidung

sozialtussi
Ihr könnt einen Verzicht auf Versorgungsausgleich stellen.
Es gibt aber Einschränkungen.
Wenn z.B. ein Partner dadurch zum Hartz4 Empfänger werden würde, wird dem in der Regel nicht stattgegeben.
Ansonsten müsst ihr sowieso eine Rentenkontoklärung machen.
Dadurch werden eure jeweiligen Rentenpunkte errechnet und wer wem wieviele Rentenpunkte abgeben muss.
Dazu zählt auch eine betriebliche Zusatzversorgung.
Alles wird gegeneinander aufgerechnet .
Ich würde an eurer Stelle schon mal schauen, ob ihr einen lückenlosen Arbeitsnachweis in euern Rentenbescheiden vorweisen könnt.
Denn wenn dem nicht so ist, müsst ihr nachforschen, dazu zählen auch Zeiten von Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten usw.
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02.11.2018 14:21 • #31


F
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, sondern nur ab den aktuellen Beiträgen.
Du solltest dich zunächst fragen, ob du wirklich einen Anwalt brauchst. Meistens ist das rausgeschmissenes Geld.
Ich habe damals alles alleine geregelt und den Schriftverkehr mit dem Gegenanwalt geführt (zum Einreichen der Scheidung Muss eine Partei einen Anwalt haben und diesen alleine bezahlen).
Würde waren 15 Jahre verheiratet, hatten ein gemeinsames Haus und Vermögen. Ich hab jetzt das Haus und musste ihn nicht mal auszahlen.
Es lohnt sich nicht, mit einem Anwalt um die letzte Teetasse zu feilschen.
Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich geregelt. Wenn ihr darauf verzichten wollt, müssen zumindest bei der Verzichtserklärung beide einen eigenen Anwalt haben.

02.11.2018 14:44 • #32


A


Tipps und Ratgeber für die Scheidung

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W
Das ist halt die Frage. Würde gerne alles auf einmal regeln und auch nicht jeden Brief von einem Anwalt erstellen lassen. Berät der gemeinsame Anwalt auch über die Regelungen zum Versorgungsausgleich oder ist er parteiisch dem Auftraggeber gegenüber?

02.11.2018 22:40 • #33


F
Beim Versorgungsausgleich gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder es wird von beiden Seiten aus verzichtet oder es wird gesetzlich geregelt. Das passiert automatisch ( wenn alle angeforderten Unterlagen eingereicht worden sind).

Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht. Wenn du z.B. auf einen Anwalt verzichtest,muss dein Ex einen Anwalt nehmen, sonst kann die Scheidung nicht eingereicht werden. Der Anwalt arbeitet dann im Prinzip nur für deinen Ex. Wenn ihr euch in allem einig seid, dann kann man das so machen und sich gemeinsam von ihm beraten lassen. Er bleibt dennoch der Anwalt deines Ex.

03.11.2018 00:21 • #34


Lebensfreude
wir haben uns auch vorher geeinigt. Mein Ex hatte eine Anwältin. Zum Scheidungstermin mußte dann ein beliebiger Anwalt für mich anwesend sein. 5 Minuten, Scheidung ausgesprochen. Mein Anwalt hat dafür 240 Euro kassiert und fertig.

03.11.2018 00:31 • #35




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