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Tipps und Ratgeber für die Scheidung

K
Hallo zusammen,

ich eröffnen diesen Beitrag, weil:

1. die Seiten im Netz mich absolut erschlagen
2. ich lieber von Erfahrenen mir Tipps geben lasse, als von Anwälten (der Gang wird mir nicht erspart beiben...ich weiß)
3. ich darin null Erfahrung habe
4. ich niemanden habe, den ich fragen könnte

Es geht um die rechtskräftige Scheidung und ich könte mir vorstellen, dass auch andere von Euch etwas überfordert sind, wenn es darum geht, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Es geht mir NICHT darum dreckig Wäsche zu waschen, einen Rosenkrieg vom Zaun zu brechen oder meinen Expartner bluten zu lassen! Ich möchte es fair über die Bühne bringen, ohne Kämpfe auszutragen. Ich möchte auch keine Rechtsberatung. Mir geht es um Hilfestellungen wie ich das nun angehen kann, mich vorab informieren kann ect.

Jedoch bin ich mit der Flut an Infos aus dem Netz überfordert, es verwirrt mich und ich habe in diesem Bereich so gar keine Ahnung... Zudem ich heute aufs Übelste von einem Anwaltsbüro (oder einer der Heavys dort) telefonisch bedrängt wurde, nachdem ich unverbindlich Infomaterial angefordert hatte. Das verunsichert mich, weil man mich unter Druck setzen wollte....der Versuch ging also irgendwie nach hinten los.

Meine Fragen wären zum Beispiel:

- Wer sollte den Anwalt beauftragen? Derjenige der weniger verdient?

- Was meinen die genau mit Rentenausgleich?

- Zählt das Kindergeld zum Nettoeinkommen?

- Wo stelle ich den Antrag für Prozesskostenhilfe?

- Pro/Contra Online-Scheidung...geht es nicht nach Gebührentabelle und ist damit eh unwichtig?! (Die werben mit Kostenersparnis)

- Was gibt es zu beachten? Ich möchte mich schon über Rechte und Pflichten informieren, auch wenn wir uns sauber getrennt haben.

- Die Kostenrechner im Internet sind alle irgendwie schon unterschiedlich....weiß jemand warum das so ist?

- Gehört Riester zu der privaten Rentenversorgung? Zählt das für mich als Ehefrau auch (habe ja weniger bezahlt wie normal, weil es über meinen Nochmann mit lief)

- Wie wird das mit dem Nettoeinkommen bei Teilselbständigen berechnet?

Ich würde mich freuen, wenn ich Tipps und Ratschläge erhalte.
Wie gesagt: ohne Anwalt wird es nicht gehen, dass weiß ich. Ich möchte nur nicht völlig unvorbereitet da rein schlittern.
Und ja, ich hätte mich in der Tat vorher informieren können, denn es war ja irgenwie klar, dass das noch ansteht. Da mein Leben die letzten Monat ziemlich Kopf gestanden hat, habe ich es schlichtweg verdrängt gehabt....

Viele Grüße
Kerstin_2016

13.03.2017 22:57 • #1


VictoriaSiempre
Hallo Kerstin,

ich bin selber noch nicht geschieden und habe daher nicht wirklich Erfahrungswerte. Aber ich denke, dass es besser ist, Du lässt Dich von einem Anwalt beraten, statt im Netz zu recherchieren. Das Internet ist toll und nützlich, aber grade in rechtlichen Dingen glänzt häufig (gewolltes) Halbwissen.

Wichtig ist, dass Du einen guten, vertrauenswürdigen Anwalt findest. Hör Dich am besten im Freundes- und Familienkreis um, vielleicht kann Dir jemand einen empfehlen. Es gibt leider zu viele, die auf das eigene Honorar schielen und sich entweder wenig engagieren oder die Kosten hochtreiben, indem sie unnötig die Stimmung anheizen.

Wie ich lese, bist Du Dir mit Deinem Nochmann einig und ihr wollt eine einvernehmliche, gütliche Scheidung. Trotzdem sind offensichtlich Fragen offen, die am besten vorher geklärt werden sollten. Denn alles, was nicht strittig ist, reduziert letztlich die Kosten. Ihr könntet daher gemeinsam mit Euren Fragen zu einem Anwalt gehen, der als Mediator fungiert. Der ist neutral (darf dann auch keinen von Euch als Anwalt bei der Scheidung vertreten), kann Euch beraten und auch einen entsprechenden Vertrag aufsetzen, in dem alles geregelt ist. Wenn Du und Dein Nochmann noch gut miteinander reden könnt, dann würde ich sowas dringend empfehlen; das ist allemal kosten- und nervensparender als späterer Stress vor Gericht.

13.03.2017 23:33 • #2


A


Tipps und Ratgeber für die Scheidung

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I
moin kerstin,

es gibt kein scheidungs-fix von maggi.

ja, die infos im netz sind vielfältig und verwirrend.

da musst du dich leider durchkämpfen.
deine fragen klingen doch sortiert. ein anwalt kann dir sie am besten beantworten.
einige dinge solltest du allerdings bereits wissen - auch ohne scheidung.
also, raus aus der komfortzone.

13.03.2017 23:47 • #3


fe16
du kannst beim Amtsgericht einen Beratungsschein bekommen, rufe dort an die sagen dir schon am telefon ob du Anspruch hast oder nicht,
damit gehst du zum Anwalt deiner Wahl,
ob ihr jetzt einen gemeinsamen nehmt oder nicht eure sache
mehr ausser viel erfolg
kann ich dir im moment nicht sagen

13.03.2017 23:54 • #4


N
Zumindest das eine kann ich raten:
Klärt soviel wie möglich schon vorab unter euch. Einigkeit spart sehr viel Zeit und Geld.

14.03.2017 00:02 • x 1 #5


S
Von einem gemeinsamen Anwalt kann ich nur abraten, wie soll er beide Seiten fair vertreten?
Anwalt beauftagt derjenige, der sich scheiden lassen möchte (logisch oder?).
Kosten beziehen sich immer auf den Streitwert, meine hat inklusive Anwalt und Gerichtskosten 3000€ gekostet.
Beratungsschein keine Ahnung, dürfte alles selber zahlen.
Da du nach Kindergeld fragst, habt ihr wohl welche.
Alleine um den Unterhalt ausrechnen zu lassen, brauchst du einen Anwalt.
Derjenige, bei dem die Kinder nicht leben, ist unterhaltspflichtig. Höhe richtet sich nach dem Alter der Kinder und Einkommes desjenigen.
Wichtig ist hier sich beim Jugendamt eine Unterhaltsurkunde unterschreiben zu lassen.
Mit diesem sogenannten Titel kannst du den Unterhalt pfänden lassen oder gerichtlich einklagen, falls er keinen Unterhalt zahlen sollte!
Rate zu einem Fachanwalt für Familienrecht.
Die Erstberatung hat bei meiner 119€ inklusive Umsatzsteuer gekostet.
Denke, das Geld solltest du investieren.
Rentenausgleich bezieht sich auf die während der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche, diese werden geteilt.
Warst du nicht berufstätig, bekommst du viel. Hast du auch gearbeitet, muß dein Rentenversicherungsträger auch Anteile an deinen Mann übertragen. Geht auf Antrag des Familiengerichts aber automatisch.
Falls ihr eine Zugewinngemeinschaft seid (also keine Gütertrennung vereinbart habt), wird das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt.
Zur Nachweissicherung empfehle ich dir alle Belege wie Kontoauszüge, Versicherungspolicen, Sparverträge, Gehaltsabrechnungen, Kaufverträgen von Auto und Möbeln zu kopieren.
Hoffe konnte dir weiterhelfen.
Falls du noch Fragen hast, kannst du mir gerne eine PN senden.
Bin seit Oktober 2015 rechtskräftig geschieden

Mit liebem Gruß

14.03.2017 00:25 • x 2 #6


sozialtussi
Also, meine Scheidung läuft noch.
Mein Nochmann nimmt sich keinen Anwalt, er sagt, dass er dazu nicht verpflichtet ist...?
Ich habe die Scheidung eingereicht, weil mein Mann nicht geschieden werden möchte.
Der Rentenausgleich ist zwingend notwendig, damit errechnet werden kann, wer was an Punkten bekommt, oder abzugeben hat.
Es kommt eine Menge Papierkram auf euch zu.
Ihr müsst beide eure Rentenkonten klären.
Dazu werdet ihr vom Tag der Ehe an alle Arbeitgeber angeben müssen.
Hilfreich dabei ist natürlich der jährliche Rentenbescheid.
Günstiger wird eine Scheidung, wenn ihr alle Güter vorher unter euch einvernehmlich geteilt habt
und nicht darum vor Gericht streiten werdet, das reduziert dem Streitwert.
Bei gemeinsamen Immobilien ist das etwas schwieriger, muss es aber nicht sein, wenn ihr euch vorher einigt.
Kindesunterhalt wird vom Gericht und vom Gesetz her geklärt.
Ich hoffe, dass ich ein klein wenig helfen konnte.
Ist ja auch meine erste Scheidung
Bei uns zieht sich das schon fast 3 Jahre hin, weil mein Mann zwischenzeitlich im Ausland lebte und dann auch noch das zuständige Amtsgericht an anderer Stelle neu erbaut wurde.
Wenn ihr beide alle geforderten Unterlagen schnell bearbeitet und sich keiner querstellt, dann geht das
eigentlich ganz schnell, abgesehen vom Trennungsjahr, das muss natürlich eingehalten werden.

14.03.2017 00:40 • x 1 #7


sozialtussi
Ach so, im Rahmen einer Rentenkontenklärung bedarf es einer Auflistung ALLER Arbeitgeber, vom ersten Tag an, wo ihr angefangen habt zu arbeiten.
Ausbildungen und auch Erziehungszeiten zählen auch dazu.
Pro Kind bekommt man soundsoviel Rentenpunkte angerechnet.
Bei Selbstständigkeit zählt natürlich auch der freiwillig eingezahlte Betrag an die Rentenkasse mit.

14.03.2017 00:49 • x 1 #8


S
@sozialtussi
Dein Mann irrt sich. Für die Scheidung besteht Anwaltszwang, ohne Anwalt kann man nicht geschieden werden.
Gibt es nicht sowas wie eine Zwangsscheidung nach einer bestimmten Trennungsfrist, wenn der andere partout nicht geschieden werden möchte?
Meine damalige Arbeitskollegin hatte mir davon erzählt. Ihr Mann versuchte mit allen Mitteln auch die Scheidung zu verhindern.
Sie sagte mir nach 3 Jahren getrennt sein wird sie nun endlich zwangsgeschieden...

14.03.2017 01:51 • #9


G
Guten Morgen,
bin auch geschieden und stimme den anderen zu - du wirst einen Anwalt brauchen. Fachanwalt für Familienrecht. Mit meiner habe ich damals den Prozesskostenhilfeantrag zusammen gemacht.
Beratungsschein gibts beim Amtsgericht oder du nimmst das Geld in die Hand für das Erstgespräch.

Meine Anwältin war sehr gut und hat sich gemeinsam mit mir um alles von A-Z gekümmert. Ich kann dir also auch nur ans Herz legen, dir einen zu nehmen.

14.03.2017 07:34 • #10


sozialtussi
Zitat von Silke1976:
@sozialtussi
Dein Mann irrt sich. Für die Scheidung besteht Anwaltszwang, ohne Anwalt kann man nicht geschieden werden.
Gibt es nicht sowas wie eine Zwangsscheidung nach einer bestimmten Trennungsfrist, wenn der andere partout nicht geschieden werden möchte?
Meine damalige Arbeitskollegin hatte mir davon erzählt. Ihr Mann versuchte mit allen Mitteln auch die Scheidung zu verhindern.
Sie sagte mir nach 3 Jahren getrennt sein wird sie nun endlich zwangsgeschieden...


Nur derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, muss vom Gesetz her anwaltlich vertreten werden.
Habe es gerade nochmal nachgelesen.
Das geht nur in Fällen, wo es keinen Streit um Güter, Eigentum und so weiter geht.
Bei einvernehmlichen Scheidungen eben.

14.03.2017 11:19 • #11


fe16
@sozialtussi
ich lege wiederspruch ein

bin grade mittendrin im geschehen eines Rosenkrieges.
es besteht für beide seiten Anwaltpflicht
da meiner sich gerne selbst verteidigt hätte ist er eines besseren belehrt worden

14.03.2017 13:15 • #12


dollesDing
Hallo alle zusammen,

die Infos aus dem Internet finde ich auch oft verwirrend, wobei mir hier die längere Suche schon etwas Klarheit bringen konnte.
Ich habe zum Thema Scheidung in der Bücherei Bücher finden können. Drehen sich darum, was nun wichtig und zu beachten ist und wie man einen Rosenkrieg verhindert.
Lohnt sich also, dort auch mal zu schauen.

14.03.2017 13:35 • x 1 #13


fe16
einer alleine kann keinen Rosenkrieg verhindern auch wenn er es möchte

14.03.2017 13:36 • x 1 #14


A
Zitat von fe16:
@sozialtussi
ich lege wiederspruch ein

bin grade mittendrin im geschehen eines Rosenkrieges.
es besteht für beide seiten Anwaltpflicht
da meiner sich gerne selbst verteidigt hätte ist er eines besseren belehrt worden


Zitat von sozialtussi:

Nur derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, muss vom Gesetz her anwaltlich vertreten werden.
Habe es gerade nochmal nachgelesen.
Das geht nur in Fällen, wo es keinen Streit um Güter, Eigentum und so weiter geht.
Bei einvernehmlichen Scheidungen eben.


Hallo Ihr beiden,

hier lege ich Widerspruch zum Widerspruch ein, denn Ihr habt beide recht. Der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein, allerdings sollten hier wirklich alle Angelegenheiten betreffend Zugewinnausgleich, gemeinschaftliche Immobilien (vom Gesetzgeber Folgesachen genannt) außergerichtlich geregelt sein. Für den Antragsgegner besteht kein Anwaltszwang, wenn er beabsichtigt, dem Scheidungsantrag zuzustimmen (einvernehmliche Scheidung, d. h. nach Ablauf des Trennungsjahres wird der Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt, dem Antragsgegner zugestellt und dieser Gelegenheit, dazu innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist Stellung zu nehmen). Im besten Fall erklärt der Antragsgegner bereits da schon schriftlich gegenüber dem Gericht, dass er dem Antrag zustimmen wird und keinen eigenen Scheidungsantrag stellt.

Wenn allerdings der Antragsgegner meint, einen eigenen Scheidungsantrag und damit entsprechende Anträge, z. B. dass die Ehe nicht geschieden wird, weil .... stellen zu wollen, braucht er dazu zwingend einen Anwalt, denn das darf er nach dem Familienrecht nur über einen Anwalt, d. h. dazu muss er er anwaltlich vertreten sein. In Deinem Fall, liebe @fe16 braucht Dein Ex offensichtlich die große Gerichtsbühne zur Profilierung. Dazu hatte ich Dir im anderen Thread ja bereits geschrieben.

Also Mädels, pari-pari, Ihr habt beide Recht.

14.03.2017 13:41 • x 2 #15


A


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