BlaueKoralle
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Zitat von Sascha17:Natürlich. Wenn dein Kind dir sagt das es bei dir bleiben will, was beantragst du dann?
Umgangsrecht?
Sorry sollte nicht verärgert rüber kommen. .
Ist ein wunder Punkt.
Ist doch alles auch viel günstiger.
Mama kriegt Prozesskostenhilfe, sucht sich einen neuen, man wohnt natürlich nicht zusammen. .
Papa muss arbeiten und alles bezahlen. Und das sind ne Menge Kosten.
Wenn man A. ist. . fix das Kind holen. Nicht mehr arbeiten weil Betreuung. . alles für Lau.
Ich hätte dir von dieser Klage abgeraten in D es sei denn deine Frau wäre heroinabängig oder so. Schau.. Sie liebt das Kind doch sicher auch und in dem Moment wird ein : der will mir mein Kind wegnehmen bei ihr angesprungen sein und ab dem Moment ist jedes Reden vorbei.. 50/50 Regelung wäre mit mir als Mutter ggf möglich..Aber diese Klage. .oh Mann ! Ich weiß leider auch keinen Rat mehr. Als ich noch dachte es ginge um Umgang fand ich das ungeheuerlich seitens des Gerichts. Hast du denn hilfsweise eine Umgangsklage angestrebt? Hat dein Kind es denn schlecht bei deiner Frau? Wenn mein Ex unversöhnlich darauf bestehen würde das Kind ( welches ich nicht habe) voll zu sich zu nehmen dann hätte ich mich auch mit Händen und Füßen gewehrt..(50/50 ist was anderes) und wenn ich Angst haben müsste das Vater mit Kind verschwindet auch Umgang verweigert.. musstest du deinen Antrag darauf das Kind zu dir zu nehmen denn nicht auch mit Argumenten begründen die sie sehr schlecht machen? Das war nicht klug. Leidet.Schade dass es so gelaufen ist. Tut mir sehr leid.