Zitat von aequum: Auch als Ehepartner könnt ihr getrennt einreichen.
Kurz noch dazu…das kommt drauf an. Es darf für den anderen kein erheblicher Schaden durch die getrennte Veranlagung entstehen. Der andere Part kann nicht so ohne weiteres zur getrennten Veranlagung gezwungen werden.
Aber der StB sollte das wissen. Der kann auch über den dicken Daumen ausrechnen, wie sich die Steuerlast bzw. Erstattung auf die Ehepartner verteilt. So kann gleich klar gestellt werden, wer was zu bekommen bzw. zu zahlen hat.
Dem würde ich auch gleich mitteilen, das eine Kopie des Bescheides an deine neue Adresse gesandt wird. Muss man wenigstens später nicht hinterher rennen.