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Trennung nach Affäre

Vajana
Sab52 wieso machst du dich on top noch selbst so klein? Wenn es stimmt, dass ihm 150.000 Euro vom Haus gehören, dann müssten dir bereits 300.000 Euro gehören / abgezahlt sein. Wenn das widerum der Fall ist, würde es mich arg wundern, wenn die Bank dir keinen Kredit über 150.000 Euro gibt. Ist doch für die Bank eine gute Grundlage und du warst doch sehr zuverlässig.

EGAL wie es finanziell ausgeht...Sieh seine Hässlichkeit! Wie er dich Jahrelang fertig gemacht hat, dich betrogen hat, jetzt noch schmarotzt... ER ist der Kleine! Bei dir lese ich eine erfolgreiche tolle Frau raus, die neben Kindern noch eine ganze Familie versorgt hat. Also mein Wunsch für 2022 für dich: tritt ein Stück zurück und betrachte dich nüchtern von aussen. Schau auf die tolle Frau. Sammel dich und richte das Krönchen. Das ist deine Chance nochmal neu zu leben. In Zukunft nochmal einen ECHTEN Mann zu finden und glücklich zu werden.

Ich wünsche es dir

01.01.2022 12:12 • x 4 #46


S
Ich dachte, der Zugewinn wird so berechnet. Kredit Anfang, Wert Haus heute, abzüglich noch zu zahlende Verbindlichkeiten, das durch 2 geteilt?Liege ich da falsch?Ja,im Moment bin ich noch klein und wertlos, ich hoffe, ich schaffe es da raus. Wenn man so belogen, betrogen, verarscht und klein gemacht wird über Monate ist das auch kein Wunder. Da kann es auch kein Zurück geben. Ich habe jetzt eine Reha beantragt, ich habe chronische Schmerzen und bin schwerbindert. Auch über meine Schmerzen hat er sich immer lustig gemacht, dabei habe ich mir das nie anmerken lassen und gehe auch voll arbeiten. Ich wünsche mir einen liebevollen Partner, auf Augenhöhe und keinen, der mich so kaputt macht. Vielleicht merkt er, was er verloren hat. Auf jeden Fall hilft es mir sehr, hier im Forum zu sein und auf so liebe Leute zu treffen. Ich versuche, mein Krönchen zu richten...

01.01.2022 12:33 • x 2 #47


A


Trennung nach Affäre

x 3


Vajana
Nee da liegst du richtig Sab, aber wenn dein Haus Heute Beispielsweise 400.00Euro Wert ist und davon schon 300.000Euro abgezahlt sind...wärst du nach Auszahlung bei 150.000 von 400.000Euro. Warum sollte die Bank da nein sagen? Bisher hast eh nur du gezahlt und der Immobilienmarkt boomt, aus Sicht der Bank ist da kein Risiko. Und du hast schon einmal fast das ganze Haus abbezahlt du schaffst es auch nochmal. Natürlich! Ist es ärgerlich und unfair! Aber Angst dass du es nicht schaffst, musst du nicht haben. Zuden du hast 2 (sind die schon Volljährig?!) erwachsene Kinder, die später mal erben. Ich denke wenn du irgendwann mal in 5 oder 10 Jahren strauchelst, ist es eh Ehrensache, dass dir deine Kinder mit mtl. je (zb) 250Euro helfen, immerhin ist es ja auch für sie / ihr einstiges Erbe! Gleichzeitig sehen deine Kinder an dem Haus auch so oder so, wie dein noch Ehemann gestrikt ist.

Oder du fängst komplett neu an...neue (Klein)stadt, mit günstigerem neuen Haus, wenn dir das etwas die Last nimmt und dich glücklich macht.


Wieso hälst du dich gerade für klein und wertlos? Sind deine Kinder missraten ? Sitzt du seit 20 Jahren gesund und faul Zuhause rum und lässt dich staatlich finanzieren? Nein!

Also warum gehst du so hart mit dir ins Gericht ?!

Schnapp dir ein guten Anwalt UND einen Therapeuten! Du hast mehr verdient als das harte Selbsturteil!


Und ein Männchen, dass sich über Krankheit lustig macht. Mal ganz ehrlich...was ist das für ein armes Hascherl? Wie unzufrieden muss er sein um das nötig zu haben? Ganz arm.

01.01.2022 13:01 • x 2 #48


G
Zitat von Sab52:
Ja,leider...Und Bausparverträge abgeschlossen und alleine bezahlt. Da bekommt er dann auch noch die Hälfte

@Sab52, erst einmal willkommen im Forum, auch wenn der Anlass kein guter ist.

Wie hier schon geschrieben, da eine Immobilie im Spiel ist, empfehle auch ich dringend zu einem sehr guten
Fachanwalt für Familienrecht. Stehst du bei der Immobilie alleine im Grundbuch? Laufen die Hypotheken bei
der Bank auf dich? Das sind zentrale Fragen. Eine Erbschaft z.B. gehört nur dem Erbenden. Nur der Zugewinn
muss geteilt werden. Auch der Erwerb einer Immobilie kann durch einen Ehepartner alleine erfolgen mit ent-
sprechendem Kaufvertrag und Eintragung im Grundbuch. Selbst unterschiedliche Eigentumsanteile können
entsprechend im Grundbuch eingetragen werden. Auch in diesen Fällen gilt, der erwirtschaftliche Mehrwert
gehört in den Zugewinn (immer vorausgesetzt es gilt die gesetzliche Regelung). Das ist mein Kenntnisstand,
ohne Gewähr. Du brauchst einen guten Fachanwalt.

Du hast hier ja schon wertvolle und gute Ratschläge bekommen. Lasse nichts mehr mit dir machen. Im Gegen-
teil lasse ihn spüren, so nicht mehr. Bitte nicht den Kopf hängen lassen, du musst mit aller Kraft, mit Aus-
schöpfung aller möglichen Mittel, sehr gutem RA, für deine Belange eintreten. Leider musst du da jetzt durch.

Was von deinem EM zu halten ist, wurde hier ja bereits mehrfach richtigerweise beschrieben. Ich wünsche
dir trotzt allem ein unter dem Strich gutes neues Jahr in der Gewissheit, es wird wieder aufwärtsgehen. Im
Forum wird immer jemand da sein der versucht dir zu helfen. Alles Gute.

01.01.2022 13:09 • #49


G
Zitat:
Das Haus gehört mir alleine, ich zahle auch die ganzen Jahre schon alleine, aber bei Scheidung möchte er den Zugewinnausgleich geltend machen.

Hatte ich überlesen. Wenn du alleine im Grundbuch stehst und die Hypotheken bei der Bank laufen nicht auf
Eheleute, sondern auf dich persönlich, die laufenden Raten von deinem eigenen Konto erfolgen, müssten die
bisherigen Kreditkosten/ Notarkosten etc. vom erwirtschaften Zugewinn, ebenso bisherige Investitionen/
Kosten für das Haus, rausgerechnet werden. Ein sehr guter Fachanwalt ist also für dich ganz wichtig.
Betrachte das von mir geschriebene lediglich als Hinweise. Mache bitte an deinen NM keinerlei Zugeständ-
nisse.

01.01.2022 13:53 • x 4 #50


S
@Gast2000 Das klingt doch schon mal nach einer kleinen Perspektive. Mal sehen, was der Anwalt sagt. Danke für deine Unterstützung, das hilft mir sehr. Liebe Grüße

01.01.2022 14:12 • x 2 #51


G
Zitat von Sab52:
@Gast2000 Das klingt doch schon mal nach einer kleinen Perspektive. Mal sehen, was der Anwalt sagt. Danke für deine Unterstützung, das hilft mir sehr. Liebe Grüße

@Sab52, in dem ganzen Bereich gibt es sehr viele Fallstricke und z.T. sich widersprechende Urteile. Ein heraus-
rechnen kann man versuchen. Leider hat das herausrechnen im Streitfall, habe nachgefragt, sehr wahrscheinlich
vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg, da es in der Regel dort keine Rolle spielt, wer was zur Finanzierung der Im-
mobilie während der Ehe beigetragen hat. Frage bitte deinen FA, ob er in deinem Fall dennoch auch vor Gericht
eine realistische Möglichkeit sieht.

Bitte suche dir einen sehr guten, erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht. Das ist gut angelegtes Geld um eigene,
teuer werdende Fehler zu vermeiden und du über deine Rechte und Pflichten Bescheid weißt. Und treffe keine weit-
reichende Entscheidung ohne das mit deinem RA vorher abzustimmen.

Bitte bedenke, ein hoher Streitwert bedeutet hohe RA und Gerichtskosten. Es ist daher immer gut sich mit dem LP
in Form in einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung möglichst zu einigen.

02.01.2022 20:26 • x 2 #52


S
Danke dir

02.01.2022 21:28 • x 1 #53


T
Zitat von Gast2000:
Leider hat das herausrechnen im Streitfall, habe nachgefragt, sehr wahrscheinlich
vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg, da es in der Regel dort keine Rolle spielt, wer was zur Finanzierung der Im-
mobilie während der Ehe beigetragen hat.

Ja, das sehe ich auch so. In einer Gütergemeinschaft spielt es bei der Scheidung keine Rolle, wer was bezahlt hat. Es ist auch unerheblich, ob beide oder nur einer im Grundbuch stehen wenn die Immobilie während der Ehe angeschafft wurde. Es wird hälftig geteilt.
Er könnte sogar sogar Nutzungsentschädigung, also quasi Miete verlangen, weil er aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen ist.

03.01.2022 01:38 • #54


G
Zitat von Tisiphone:
Ja, das sehe ich auch so. In einer Gütergemeinschaft spielt es bei der Scheidung keine Rolle, wer was bezahlt hat. Es ist auch unerheblich, ob beide oder nur einer im Grundbuch stehen wenn die Immobilie während der Ehe angeschafft wurde. Es wird hälftig geteilt. Er könnte sogar sogar Nutzungsentschädigung, also ...

Das ist nicht so. Wer im Grundbuch als alleiniger Eigentümer einer Immobilie eingetragen ist ist und bleibt der
alleinige Eigentümer. Auch in einer Ehe kann jeder LP für sich eine Immobilie kaufen und sich alleinigen als ET
im Grundbuch eintragen lassen. Kommt es zur Trennung/Scheidung kann der andere LP, sofern kein entsprech-
ender Ehevertrag/Gütertrennung vorliegt, jedoch einen Zugewinnausgleich einfordern. Um hohe RA- und Gerichts-
kosten zu vermeiden, sollten beide EL möglichst eine einvernehmliche, faire Trennungs- und Scheidungsfolgen-
vereinbarung mit Hilfe eines Fachanwaltes für Familienrecht und Moderator erreichen.

Bei einer eigenen Immobilie ist ein Ehevertrag, der einen Zugewinnausgleich ausschließt, ratsam. Das richtet
sich nicht gegen den LP, sondern erspart im Falle einer Trennung/Scheidung Konflikte und meist hohe, vermeit-
bare, Kosten.

Ein guter Fachanwalt für Familienrecht, der über das juristische hinaus mit seiner Erfahrung, und wie das
Gericht in ähnlichen oder gleichen Fällen entscheidet, kann der TE sagen ob, und wenn ja und unter welchen
Voraussetzungen was und mit welchen wahrscheinlichen Erfolgsaussichten möglich ist.

Anders sieht es beim Wohnrecht aus, solange ein Ehepaar nicht geschieden ist oder ein Gericht, auf Antrag, eine
Entscheidung getroffen hat, gilt das gemeinsame Wohnrecht. Das Gericht kann aus Härtefall- und/oder grobe Unbilligkeitsgründen das Wohnrecht auf Antrag befristet auf den Nichteigentümer übertragen. Das Immobilien-
eigentum selbst ist davon nicht betroffen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr für die Richtigkeit. Gerade in dem Bereich gibt es viele Fallstricke.

03.01.2022 14:59 • x 3 #55


darkenrahl
Zitat von Gast2000:
Das ist nicht so. Wer im Grundbuch als alleiniger Eigentümer einer Immobilie eingetragen ist ist und bleibt der
alleinige Eigentümer. Auch in einer Ehe kann jeder LP für sich eine Immobilie kaufen und sich alleinigen als ET
im Grundbuch eintragen lassen.

Das finde ich interessant.
Das kann man bei uns in der Schweiz nur bei Gütertrennung. Ansonsten kommen beide Ehepartner ins Grundbuch und müssen zusammen jeden Punkt unterschreiben.

05.01.2022 11:00 • x 1 #56


T
Zitat von Gast2000:
Das ist nicht so. Wer im Grundbuch als alleiniger Eigentümer einer Immobilie eingetragen ist ist und bleibt der
alleinige Eigentümer. Auch in einer Ehe kann jeder LP für sich eine Immobilie kaufen und sich alleinigen als ET
im Grundbuch eintragen lassen.

Genau das habe ich doch gesagt. Warum schreibst du, dem ist nicht so und erklärst dann genau dasselbe wie ich auch vorher. Ich stehe z.B. allein im Grundbuch, und müsste im Fall der Scheidung trotzdem Zugewinnausgleich zahlen.

05.01.2022 11:28 • x 1 #57


G
Zitat von Tisiphone:
Genau das habe ich doch gesagt. Warum schreibst du, dem ist nicht so und erklärst dann genau dasselbe wie ich auch vorher. Ich stehe z.B. allein im Grundbuch, und müsste im Fall der Scheidung trotzdem Zugewinnausgleich zahlen.

Sorry, ich hatte das im Kontext leider anders gelesen.

Zur Verdeutlichung (mein Kenntnisstand): Man muss zwei Dinge auseinander halten. Eigentümer einer Immobilie
ist wer im Grundbuch eingetragen ist. Stehen beide EL im Grundbuch, gehört die Immobilie jeweils zur Hälfte
- es können auch exakte unterschiedliche Anteile eingetragen werden - den EL. Steht nur einer im Grundbuch,
gehört ihm die Immobilie alleine. Der Zugewinnausgleich bei einer IB hingegen, falls kein Ehevertrag/Gütertren-
nung besteht der das ausschließt, betrifft nur und ausschließlich eine/die Wertsteigerung während der Ehe.

05.01.2022 12:24 • #58


T
Zitat von Gast2000:
Sorry, ich hatte das im Kontext leider anders gelesen. Zur Verdeutlichung (mein Kenntnisstand): Man muss zwei Dinge auseinander halten. Eigentümer ...

Was meinst du mit IB?

05.01.2022 12:31 • #59


A


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