Zitat von Tisiphone:Ja, das sehe ich auch so. In einer Gütergemeinschaft spielt es bei der Scheidung keine Rolle, wer was bezahlt hat. Es ist auch unerheblich, ob beide oder nur einer im Grundbuch stehen wenn die Immobilie während der Ehe angeschafft wurde. Es wird hälftig geteilt. Er könnte sogar sogar Nutzungsentschädigung, also ...
Das ist nicht so. Wer im Grundbuch als alleiniger Eigentümer einer Immobilie eingetragen ist ist und bleibt der
alleinige Eigentümer. Auch in einer Ehe kann jeder LP für sich eine Immobilie kaufen und sich alleinigen als ET
im Grundbuch eintragen lassen. Kommt es zur Trennung/Scheidung kann der andere LP, sofern kein entsprech-
ender Ehevertrag/Gütertrennung vorliegt, jedoch einen Zugewinnausgleich einfordern. Um hohe RA- und Gerichts-
kosten zu vermeiden, sollten beide EL möglichst eine einvernehmliche, faire Trennungs- und Scheidungsfolgen-
vereinbarung mit Hilfe eines Fachanwaltes für Familienrecht und Moderator erreichen.
Bei einer eigenen Immobilie ist ein Ehevertrag, der einen Zugewinnausgleich ausschließt, ratsam. Das richtet
sich nicht gegen den LP, sondern erspart im Falle einer Trennung/Scheidung Konflikte und meist hohe, vermeit-
bare, Kosten.
Ein guter Fachanwalt für Familienrecht, der über das juristische hinaus mit seiner Erfahrung, und wie das
Gericht in ähnlichen oder gleichen Fällen entscheidet, kann der TE sagen ob, und wenn ja und unter welchen
Voraussetzungen was und mit welchen wahrscheinlichen Erfolgsaussichten möglich ist.
Anders sieht es beim Wohnrecht aus, solange ein Ehepaar nicht geschieden ist oder ein Gericht, auf Antrag, eine
Entscheidung getroffen hat, gilt das gemeinsame Wohnrecht. Das Gericht kann aus Härtefall- und/oder grobe Unbilligkeitsgründen das Wohnrecht auf Antrag befristet auf den Nichteigentümer übertragen. Das Immobilien-
eigentum selbst ist davon nicht betroffen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr für die Richtigkeit. Gerade in dem Bereich gibt es viele Fallstricke.