Danke für deinen Beitrag. Schön dass Du dich in der neuen Wohnung wohl fühlst. Du machst das aus meiner Sicht alles richtig. Gegen eine Scheidung kann sie sich maximal drei Jahre wehren. Danach gilt die Ehe als zerrüttet und kann auch ohne ich Zustimmung bzw. trotz ihres Widerspruchs geschieden werden. Frag hierzu am besten deinen Anwalt. In einem Jahr, d.h. wenn das Trennungsjahr um ist, kann so viel passieren. Vor einem halben Jahr war doch auch noch vieles anders...
Vor 7 Stunden •
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