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Um die Beziehung kämpfen, Status Quo nach einer Affäre

B
Zitat von E-Claire:
Der Kindesunterhalt in Österreich unterliegt eben nicht dem Verschuldensprinzip.

In d auch nicht. Wäre ja unlogisch, dem unschuldigen Kind aufgrund von Fehlverhalten der Erzeuger Unterhalt zu versagen

29.04.2024 14:54 • x 1 #661


M
Zitat von BernhardQXY:
In d auch nicht.

Da bestand nie ein Dissens.

29.04.2024 14:56 • x 1 #662


A


Um die Beziehung kämpfen, Status Quo nach einer Affäre

x 3


E-Claire
Zitat von BernhardQXY:
In d auch nicht. Wäre ja unlogisch, dem unschuldigen Kind aufgrund von Fehlverhalten der Erzeuger Unterhalt zu versagen


in D ist beides verschuldensunabhängig. Es gibt aber so ein paar Leute im Forum, die beständig das österreichische Scheidungsrecht, welches u.a. (!) eine Verschuldensscheidung (nach wie vor) vorsieht, als das bessere Modell propagieren. Die verkennen, daß in Österreich zu 90% einvernehmlich geschieden wird und was ich für problematischer halte, checken die eben nicht den Unterschied zwischen Kindesunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Das wird dann immer in einen Topf geworfen.

29.04.2024 14:57 • x 1 #663


M
Zitat von E-Claire:
einvernehmlich

Einvernehmlich, das heißt ohne Rechsstreit geht in Deutschland auch

29.04.2024 14:59 • x 1 #664


E-Claire
Zitat von Martin123:

Einvernehmlich, das heißt ohne Rechsstreit geht in Deutschland auch

ja eh.

29.04.2024 15:00 • x 1 #665


M
Zitat von E-Claire:
ja eh.

ja

29.04.2024 15:01 • x 1 #666


B
@E-Claire
Ich dachte immer in d ist das Schuldprinzip abgeschafft was die Scheidung betrifft, aber dass Ehegattenunterhalt schon durch Fehlverhalten verwirkt werden kann.

29.04.2024 15:03 • x 1 #667


M
Zitat von BernhardQXY:
@E-Claire Ich dachte immer in d ist das Schuldprinzip abgeschafft was die Scheidung betrifft, aber dass Ehegattenunterhalt schon durch Fehlverhalten verwirkt werden kann.

Das sind dann aber nicht mehr die Normalfälle.

29.04.2024 15:04 • x 1 #668


E-Claire
Zitat von BernhardQXY:
Ich dachte immer in d ist das Schuldprinzip abgeschafft was die Scheidung betrifft, aber dass Ehegattenunterhalt schon durch Fehlverhalten verwirkt werden kann.

Ganz kurz um @Balu85 Thread nicht weiter zu sprengen.
Korrekt, in D ist das Verschuldensprinzip abgeschafft. Nachehelicher Unterhalt bemisst sich dem Grundsatz nicht daran, wer an der Trennung Schuld ist (zum Ärger der Befürworter). Es gibt aber auch nach deutschem Recht in engen Grenzen die Möglichkeit der Unterhaltsverwirkung.

In Austria gibt es sie noch, theoretisch die verschuldensabhängige Scheidung, die tatsächlich auch Einfluss auf den nachehelichen Unterhalt haben kann, (nicht den Kindesunterhalt), kommt aber praktisch kaum vor.

Ursprung der Diskussion war, daß Martin nicht zwischen nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt unterschieden hat und mal wieder die Austro-Verschuldensscheidung ins Spiel brachte, obwohl es klar um Kindesunterhalt ging.

29.04.2024 15:07 • x 1 #669


B
Ah okay.
Der Herr ist kampfmissversteher und daher im Filter. Ich habe es aufgegeben, ihn zu korrigieren.

29.04.2024 15:10 • x 2 #670


M
Zitat von E-Claire:
Ursprung der Diskussion war, daß Martin nicht zwischen nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt unterschieden hat und mal wieder die Austro-Verschuldensscheidung ins Spiel brachte, obwohl es klar um Kindesunterhalt ging.

Unsinn. Ich habe nie behauptet, dass ich ein Experte im österreichischen Scheidungsrecht bin. Wenn du es besser weißt, gratuliere. Auf dieses Besserwissergetue steige ich heute nicht ein.

Ist sowiso albern. Der TE ist ja offenkundig gar nicht aus Österreich.

Gerne zurück zum Thema

29.04.2024 15:10 • x 1 #671


M
Zitat von BernhardQXY:
Ah okay. Der Herr ist kampfmissversteher und daher im Filter. Ich habe es aufgegeben, ihn zu korrigieren.

Was soll ich bitte mißverstanden haben?

29.04.2024 15:11 • x 1 #672


Balu85
Zitat von E-Claire:
Es gibt aber auch nach deutschem Recht in engen Grenzen die Möglichkeit der Unterhaltsverwirkung.

Ja...aber das ist nur dann der Fall wenn die Ehe von sehr kurzer Dauer ist oder....wenn der Unterhaltsberechtigte wieder in einer gefestigten Partnerschaft lebt. Letzteres ist ja mein Glück, da der Kelch vom Trennungsunterhalt damit an mir vorbeigegangen ist.
Aber es gibt soweit mir bekannt, keine klare Angabe ab wann eine Partnerschaft als gefestigt gilt. Eine gemeinsame Wohnung/Haus ist ein Indiz aber auch dann muss es wohl mindestens 1 Jahr gehen.
Es gibt mehr als nur einen Fall wo der Mann noch Trennungs und später nachehelichen Unterhalt zahlen musste obwohl seine Ex schon längst wen anders hatte. Aber wenn man das geschickt anstellt ist es halt schwer zu beweisen das diese Beziehung wirklich gefestigt ist.

Und natürlich sind nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Aber auch beim Kindesunterhalt sind die Regelungen nicht mehr zeitgemäß....also generell die Regelungen bezüglich der Kinder im Trennungsfall.
Es wird erstmal grundlegen davon ausgegangen das es einen Elternteil gibt der sich um das Kind kümmert, der andere zahlt. Statt als Basis eine Art Wechselmodell oder zumindest gleichwertige Betreuung anzusetzen. Wie manch einer (im Regelfall der Vater) dann darum kämpfen muss kann man auch hier im Forum lesen.
Auch die Unterhaltsthematik....jemand der sich von heut auf morgen gänzlich aus dem Leben seines Kindes verabschiedet zahlt den gleichen Beitrag wie jemand die halt wegen Arbeit auf maximal 40% des Betreuungsaufwandes kommt. Letzterer muss aber auch Kleidung, Wohnraum, Lebensmittel usw. bezahlen. Ab 40% Betreuungsaufwand kommt es im Streitfall auf den Richter an ob der das schon als Wechselmodell betrachtet oder eben nicht.
Was auch der Grund ist warum ich derzeit nicht daran rüttel, sondern lieber erstmal zahle.
Und ich finde ich durchaus ein wenig merkwürdig das meine NF seit der Trennung/Auszug deutlich mehr beiseite legen konnte als früher (lt. ihren Angaben). Bei deutlich höheren Ausgaben. Da frage ich mich natürlich ob das Geld was ich ihr zahle wirklich in Gänze für unsere Tochter gebraucht wird, bzw. Rücklagen für die kleine gebildet werden. Der Spareffekt der eingetreten ist seitdem sie mit Next zusammen wohnt greift ja erst in diesem Jahr.

So...ich werde jetzt mal weiter nach einer Unterkunft für meinen Kurzurlaub suchen.

30.04.2024 08:34 • x 3 #673


DieSeherin
Zitat von Balu85:
Und natürlich sind nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Aber auch beim Kindesunterhalt sind die Regelungen nicht mehr zeitgemäß....also generell die Regelungen bezüglich der Kinder im Trennungsfall.


deswegen ist gerade im gespräch, das rosenheimer modell für die rechtsprechung zugrunde zu legen: https://www.rosenheimermodell.de/

30.04.2024 09:19 • x 3 #674


Heffalump
das ist ja cool

30.04.2024 09:21 • #675


A


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