Zitat von E-Claire: Es gibt aber auch nach deutschem Recht in engen Grenzen die Möglichkeit der Unterhaltsverwirkung.
Ja...aber das ist nur dann der Fall wenn die Ehe von sehr kurzer Dauer ist oder....wenn der Unterhaltsberechtigte wieder in einer gefestigten Partnerschaft lebt. Letzteres ist ja mein Glück, da der Kelch vom Trennungsunterhalt damit an mir vorbeigegangen ist.
Aber es gibt soweit mir bekannt, keine klare Angabe ab wann eine Partnerschaft als gefestigt gilt. Eine gemeinsame Wohnung/Haus ist ein Indiz aber auch dann muss es wohl mindestens 1 Jahr gehen.
Es gibt mehr als nur einen Fall wo der Mann noch Trennungs und später nachehelichen Unterhalt zahlen musste obwohl seine Ex schon längst wen anders hatte. Aber wenn man das geschickt anstellt ist es halt schwer zu beweisen das diese Beziehung wirklich gefestigt ist.
Und natürlich sind nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Aber auch beim Kindesunterhalt sind die Regelungen nicht mehr zeitgemäß....also generell die Regelungen bezüglich der Kinder im Trennungsfall.
Es wird erstmal grundlegen davon ausgegangen das es einen Elternteil gibt der sich um das Kind kümmert, der andere zahlt. Statt als Basis eine Art "Wechselmodell" oder zumindest gleichwertige Betreuung anzusetzen. Wie manch einer (im Regelfall der Vater) dann darum kämpfen muss kann man auch hier im Forum lesen.
Auch die Unterhaltsthematik....jemand der sich von heut auf morgen gänzlich aus dem Leben seines Kindes verabschiedet zahlt den gleichen Beitrag wie jemand die halt wegen Arbeit auf maximal 40% des Betreuungsaufwandes kommt. Letzterer muss aber auch Kleidung, Wohnraum, Lebensmittel usw. bezahlen. Ab 40% Betreuungsaufwand kommt es im Streitfall auf den Richter an ob der das schon als Wechselmodell betrachtet oder eben nicht.
Was auch der Grund ist warum ich derzeit nicht daran rüttel, sondern lieber erstmal zahle.
Und ich finde ich durchaus ein wenig merkwürdig das meine NF seit der Trennung/Auszug deutlich mehr beiseite legen konnte als früher (lt. ihren Angaben). Bei deutlich höheren Ausgaben. Da frage ich mich natürlich ob das Geld was ich ihr zahle wirklich in Gänze für unsere Tochter gebraucht wird, bzw. Rücklagen für die kleine gebildet werden. Der Spareffekt der eingetreten ist seitdem sie mit Next zusammen wohnt greift ja erst in diesem Jahr.
So...ich werde jetzt mal weiter nach einer Unterkunft für meinen Kurzurlaub suchen.