BernhardQXY
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BernhardQXY
Zitat von E-Claire:Der Kindesunterhalt in Österreich unterliegt eben nicht dem Verschuldensprinzip.
Martin123
Zitat von BernhardQXY:In d auch nicht.
Zitat von BernhardQXY:In d auch nicht. Wäre ja unlogisch, dem unschuldigen Kind aufgrund von Fehlverhalten der Erzeuger Unterhalt zu versagen
Martin123
Zitat von E-Claire:einvernehmlich
Zitat von Martin123:
Einvernehmlich, das heißt ohne Rechsstreit geht in Deutschland auch
Martin123
Zitat von E-Claire:ja eh.
BernhardQXY
Martin123
Zitat von BernhardQXY:@E-Claire Ich dachte immer in d ist das Schuldprinzip abgeschafft was die Scheidung betrifft, aber dass Ehegattenunterhalt schon durch Fehlverhalten verwirkt werden kann.
Zitat von BernhardQXY:Ich dachte immer in d ist das Schuldprinzip abgeschafft was die Scheidung betrifft, aber dass Ehegattenunterhalt schon durch Fehlverhalten verwirkt werden kann.
BernhardQXY
Martin123
Zitat von E-Claire:Ursprung der Diskussion war, daß Martin nicht zwischen nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt unterschieden hat und mal wieder die Austro-Verschuldensscheidung ins Spiel brachte, obwohl es klar um Kindesunterhalt ging.
Martin123
Zitat von BernhardQXY:Ah okay. Der Herr ist kampfmissversteher und daher im Filter. Ich habe es aufgegeben, ihn zu korrigieren.
Zitat von E-Claire:Es gibt aber auch nach deutschem Recht in engen Grenzen die Möglichkeit der Unterhaltsverwirkung.
Zitat von Balu85:Und natürlich sind nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Aber auch beim Kindesunterhalt sind die Regelungen nicht mehr zeitgemäß....also generell die Regelungen bezüglich der Kinder im Trennungsfall.
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