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Umgangsrecht bzw -Pflicht

B
Zitat von Grammont:
ja das Jugendamt bzw. das Gericht kann dich zu mehr Umgang zwingen wenn es dem Wohle der Kinder zugute kommt

Wie soll das denn in der Praxis aussehen? Grundsätzlich ist das Jugendamt nur beratend unterwegs, durchsetzbare Entscheidungen kann nur ein Gericht verfügen.
Zitat von Grammont:
Woher ich das weiß, meinen besten Freund so passiert.

Gibt es echt einen Beschluss, dass er mehr Umgang wahrnehmen muss? Ich stelle mir für die Kinder nicht gerade schön vor. Magst du das kurz in einen Kontext bringen?

14.12.2023 12:19 • x 1 #31


K
Wenn ihr das Residenzmodell lebt und Du der alle 14 Tage am WoE-Papa bist, dann hat sich Deine Ex doch auf eine überwiegende mutterseitige Betreuung festgelegt.... Dich da jetzt auf mehr Umgang verklagen zu wollen, wird meines Erachtens nicht funktionieren, solange Du nachvollziehbar darlegen kannst, dass mehr Betreuungsleistung Deinerseits nicht mehr drin ist.

Ich bin allerdings immer dafür, dass man sein Maximum gibt, wenn es um den Umgang geht. Auch bei Deinem Betreuungsmodell. Es sind Deine Kinder und Du musst (meines Erachtens) für Deine Kinder immer alles geben. Ich unterstelle jetzt mal, dass Du wirklich an der Belastungsgrenze bist und damit würde ich sagen: Nein, Du kannst nicht auf mehr Umgang verklagt werden.

Sollte es jedoch ernst werden, nimm Dir auf jeden Fall rechtzeitig einen Anwalt.

Zitat von RonjaR:
Als würden durch den Unterhalt des Vaters wirklich die Kosten zu 100% gedeckt. Glaubst du das ernsthaft? Und Mütter „opfern“ nicht nur ihre Zeit, sondern bleiben meist jahrelang in Teilzeit oder sind weniger flexibel als Männer, die beruflich dadurch alle Freiheiten, da flexibel, haben.

Sorry, kein Mitleid. Ich kenne soviele Väter, die bei der anstehenden Trennung in keinster Art und Weise gefragt wurden, wie die zukünftige Betreuung aussehen soll. Väter, die von jetzt auf gleich ihre Kinder ausziehen lassen müssen und dann nur noch alle 14 Tage am Wochenende sehen sollten. Weil es für die Frau eine Selbstverständlichkeit und keinerlei Diskussion wert war, einmal darüber nachzudenken, wie es dem Vater damit geht und wieviel Betreuung er gerne geleistet hätte.

Woher weiß man denn, ob der Mann seine beruflichen Freiheiten, auf die er im Zweifel null Wert legt, nicht viel lieber gegen Betreuungszeit mit seinen Kindern eintauschen würde? In Deinem Fall mag zwar alles anders gewesen sein, aber wieviele Väter ackern sich den Ar. kaputt, damit es den Kindern BEI DER MUTTER gutgeht. Wie oft gehen die ins Bett und vermissen ihre Kinder, die sie im Zweifel erst wieder am verdammten Folgewochenende nach dem Wochenende der Mutter sehen? Ich kann Dir gar nicht sagen, wieviel Entwicklungszeit meiner Tochter ich verpasst habe, weil ich nie gefragt wurde, wie die Betreuung aussehen soll und die Mutter ihren Stiefel fuhr.

Mag jetzt ein bisschen Hate dabeisein, zugegegeben. Aber ausziehen, die Kinder auf Teufel komm raus mitnehmen, den Mann nicht mitentscheiden lassen und dann jammern: Ich steck soviel in die Betreuung, ich kann nicht vollzeit arbeiten gehen.... sorry.... da steig ich aus dem Mitleid aus. Selbstgewähltes Leid. Es gibt genug Versionen, die die Mutter entlasten. Dass der Vater mitmacht, ist natürlich vorausgesetzt. Und ich meine nicht explizit Dich, Deine Situation kenne ich ja nicht.

Der Mann muss vollzeit arbeiten gehen, wenn die Kinder nicht bei ihm wohnen. Evtl. muss sogar ein Nebenjob her, damit der Unterhalt in voller Höhe geleistet werden kann und man den Kindern noch was bieten kann. Logisch, dass der Mann dann kaum noch Betreuung leisten kann.

Wenn es aber dann um die Bereitschaft der Frauen geht, bei der Unterhaltshöhe Abstriche zu machen, oder sogar ins Wechselmodell zu gehen, damit der Mann weniger arbeiten muss und mehr Freizeit hat, dann sind sie ganz schnell wieder von der Bildfläche verschwunden.

Alles so in meinem Fall erlebt. Und nicht nur in meinen. Und ja.... ich weiss, lange nicht alle Frauen sind so. Nehmt mir das Gebashe nicht übel......

Zitat von Solskinn2015:
Unterhalt deckt alle Kosten ab, die gewöhnlich anfallen.

Haha, da frag mal meine Ex, wie sie das sieht Wenn es nach ihr geht, muss ich das Doppelte zahlen, obwohl ich bereits 110% des vollen Unterhalts leiste und mich weit ab von der Umgangsregelung zusätzlich noch um die Kleine kümmere.

Zitat von Solskinn2015:
Es wird in Deutschland eine Mehrbetreuung des Vaters bisher monetär nicht gewürdigt.


Und was auch immer gern vergessen wird: Auch wir Väter haben Mehrkosten. Wir mieten für die Kinder zusätzliche Zimmer, wir richten diese ein, bespaßen während der Umgangszeit und wir verköstigen auch. Weniger als die Frauen, aber diese Kosten sind halt auch da. Vergisst man gerne, wenn man über den Unterhalt spricht. Natürlich ist das selbstverständlich für uns..... aber wenn man die Diskussion aufmacht, dann muss das auch berücksichtigt sein.

14.12.2023 12:53 • #32


A


Umgangsrecht bzw -Pflicht

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G
Zitat von Brightness2:
Wie soll das denn in der Praxis aussehen? Grundsätzlich ist das Jugendamt nur beratend unterwegs, durchsetzbare Entscheidungen kann nur ein Gericht verfügen. Gibt es echt einen Beschluss, dass er mehr Umgang wahrnehmen muss? Ich stelle mir für die Kinder nicht gerade schön vor. Magst du das kurz in einen Kontext ...

Da war doch glatt meine Antwort weg, nein das Jugendamt kann auch temporär helfen. Hier müssen aber beide Elternteile das wollen, ansonsten leider nur das Gericht was es festlegt. Das Jugendamt kann begleitend funkieren oder eben auch eine Begleitung zur Entlastung beistellen.

Ein Beschluss gab es bei meinem Freund nicht da die Eltern sich dann gemeinsam mit dem Jugendamt geeinigt haben. Der Mutter wurde eine Begleitung 3 mal die Woche bei gestellt.

14.12.2023 13:27 • #33


alleswirdbesser
Zitat von Grammont:
Lieber TE, ja das Jugendamt bzw. das Gericht kann dich zu mehr Umgang zwingen wenn es dem Wohle der Kinder zugute kommt (bei gemeinsamen Sorgerecht). ...

Und was passiert, wenn ein Elternteil sich trotzdem weigert? Glaube nicht, dass es Strafmaßnahmen gibt. Und ich habe noch nie davon gehört, dass wenn der Vater (zum Beispiel) sich nicht genug kümmert, das JA eine Person quasi zur Verfügung stellt, die das für ihn tut.

14.12.2023 18:29 • #34


alleswirdbesser
Zitat von Grammont:
Da war doch glatt meine Antwort weg, nein das Jugendamt kann auch temporär helfen. Hier müssen aber beide Elternteile das wollen, ansonsten leider ...

Das könnte für @libra interessant sein. Aber ich glaube eine Begleitung des JA kann einfach keinen Vater ersetzen, das nimmt wohl kaum jemand in Anspruch und deshalb habe ich noch nie davon gehört.

14.12.2023 18:47 • #35


G
Zitat von alleswirdbesser:
Und was passiert, wenn ein Elternteil sich trotzdem weigert? Glaube nicht, dass es Strafmaßnahmen gibt. Und ich habe noch nie davon gehört, dass ...

Das ist dann ein ganz anderes Thema, auch der Vater kann gezwungen werden allerdings nur durch das Gericht… Aber wer will sich das schon antun?

14.12.2023 19:17 • #36


G
Zitat von alleswirdbesser:
Das könnte für @libra interessant sein. Aber ich glaube eine Begleitung des JA kann einfach keinen Vater ersetzen, das nimmt wohl kaum jemand in ...

Ist im Par. 1684 im BGB geregelt, aber eben auch nur schlecht umsetzbar wenn jemand nicht will, will er nicht oder kann eben auch nicht.

14.12.2023 19:25 • #37


Solskinn2015
Zitat von KlausHeinrich:
Haha, da frag mal meine Ex, wie sie das sieht Wenn es nach ihr geht, muss ich das Doppelte zahlen, obwohl ich bereits 110% des vollen Unterhalts leiste und mich weit ab von der Umgangsregelung zusätzlich noch um die Kleine kümmere.

Ab Stufe 7 wird es sehr auskömmlich mit Kindergeld on top.

14.12.2023 23:18 • #38


P
Zitat von alleswirdbesser:
Das könnte für interessant sein.

Du meintest bestimmt @Libra82

ja, schau mal die Beiträge hier drüber an!

14.12.2023 23:42 • x 1 #39


Libra82
Danke @Perzet und @alleswirdbesser

Die Beiträge schockieren mich mehr, als dass sie mich beruhigen.

Ich würde nie wollen, dass ein Vater zum Umgang mit seinem Kind 'gezwungen ' wird durch eine Verordnung. Die dadurch entstehende Beziehungsdynamik wäre sicher für alle schlecht.

Lieber TE auch ich hoffe, dass du deine Belastungen mehr definiert bekommst und für Entlastung sorgt und dann mit neuer Energie für deine / eure Kinder sorgen kannst. Das Gleiche wünsche ich deiner Ex

15.12.2023 00:23 • x 2 #40


Taleja
Ich finde es schade, dass man als Eltern nicht vernünftig miteinander über so etwas sprechen kann.
Es sollte doch nicht als erstes gefragt werden, was man tun MUSS oder wie man drum herum kommt.
Stattdessen sollte doch im Vordergrund stehen, was für die Kinder am besten und auch für alle machbar ist.

Leider weiß ich aus eigener Erfahrung wieviel Aufwand es bedeuten kann, wenn ein Kind Schulprobleme hat.
Ich arbeite darum nicht in Vollzeit und trotzdem bin ich dank zusätzlichem Stress im Job und eigener gesundheitlicher Probleme am Limit.

Die Kommunikation mit dem Ex klappt leider so gut wie gar nicht, trotzdem habe ich das Gespräch gesucht.
Ernst genommen hat er es im Nachhinein gesehen aber nicht.

Ich halte also weiter durch, was mir immer schwerer fällt. Mittlerweile weiß ich durch ein Gespräch bei einer Erziehungsberatung, dass der Vater der erste Ansprechpartner vom Amt wäre, wenn ich wirklich ausfalle, also ein Klinik-Aufenthalt /Reha notwendig ist.
Dann ist es für ihn allerdings wie ein Stoss ins kalte Wasser, da er bis jetzt so gut wie nichts von Schul-Alltag und Co mitbekommt.

15.12.2023 01:02 • #41


L
Ich komme seit dem Beginn meiner gesundheitlcihen Einschränkungen durch den Alltag, aber einiges ist außerhalb meiner Möglichkeiten (z.B. Auto fahren, Gedrucktes lesen), bei vielem bin ich auf Unterstützung angewiesen und das meiste kostet mich einfach mehr Kraft (körperlich und mental), als andere. Ich beklage mich nicht, das ist mein Schicksal und ich komme klar. Aber ich mag nicht, wenn diese Tatsachen an einigen bedeutenden Stellen außer acht bleiben.

Meine gesundheitliche Situation war damals für meine Ex - ihr zufolge! - einer der Hauptgründe, mich jäh aus ihrem Leben herauszuwerfen. Und aus meiner Familie, meinen Zukunftsträumen. Ich sei ihr einfach zu sehr zur Last gefallen. Es wäre für sie irgendwann zu viel Krankheit gewesen. Als ich nach einer meiner OPs eine Woche nicht erwachte, nur um ein Haar überlebte und dann vier Wochen auf Intensivstation lag, habe das etwas mit ihr gemacht, sie habe sich von mir entfremdet. Ich war ihr wohl nicht mehr gut genug, nicht mehr Mann genug... Ich habe gesagt, du wirst ohne mich mit den Kindern überfordert sein - aber sie dachte wohl, alles werde nur besser, wenn sie mich mal los ist. Ihr Vorschlag war damals, dass ich wieder bei meinen Eltern einziehe, meine Mutter sich um meinen Vater und mich kümmere - und natürlich regelmäßig um die Kinder.

Meine Ex ist ein halbes Jahr vor der Trennung in den Tennisclub eingetreten und lernte dort coole Typen kennen, die ihr ihren Porsche zeigen wollten. Anfangs erwähnte sie solche Vorfälle noch mir gegenüber, dann nicht mehr.
Wenige Tage nach ihrer triumphoerenden Eröffnung, dass sie sich trennt und ausziehen werde, war sie schon am Daten. Vier Wochen später hatte sie einen Anderen.

Sie wusste genau, was sie mir antut, in welche emotionale und finanzielle Lage sie mich bringt. Aber sie hat mich nicht mitentscheiden lassen. Sie ist auf keinen meiner Vorschläge zur Einigung in der Trennungssache eingegangen. Im Gegenteil - sie hat sich alles genommen, was sie wollte und hat ihre Machtposition mir gegenüber (zu der ich ihr in meinem bedingungslosen Vertrauen verholfen hatte) grenzenlos ausgenutzt. Bis zur Scheidung hat sie mich gedemütigt, hingehalten und erpresst, dass sich die Balken biegen. Sie hat nicht mit ihrem Ehemann gemeinsam nach für beide vertretbaren Lösungen gesucht. Sie hat von mir Unterhalt gefordert, von dem sie wusste, dass ich ihn nicht annähernd bezahlen konnte. Und die Scheidungsvereinbarung hat sie nur unter der Bedingung einer fünfstelligen Summe unterschrieben (obwohl sie von mir ein Jahr vorher schon meine Häflte unserer damals gemeinsamen Wohnung überschrieben bekommen hat). Ich habe das alles am Ende nur gestemmt, weil ich mir 10.000 Euro bei Freunden und 20.000 Euro bei meinen Eltern geliehen habe. Hat meine Ex das geschert? Ratet mal...

Seit der Trennung hatte meine Ex acht (!) Beziehungen - und stets waren die Kinder mehr oder weniger sofort involviert. Ich mag mir gar nicht vorstellen, auf wie vielen Couches bei irgendwelchen Typen sie seither übernachtet haben. Vileleicht könnte dies ja auch eine Ursache für die Teilleistungsstörung eines der Kinder sein - und nicht die Tatsache, dass sie mich nur jedes zweite Wochenede sehen... Aber sie haben natürlich viele Geschenke von all den Typen bekommen... Die Kinder sind 5 Tage die Woche bis 17 Uhr im Hort. Meine Ex arbeitet freiberuflich und kann sich die Zeit einteilen. Und jedes zweite Wochenende hat sie von Freitag Früh bis Montag 17 Uhr kinderfrei. Als wir noch zusammen waren, gab es vielleicht zwei Mal im Jahr ein kinderfreies Wochenende... Die Kinder sind jetzt mit acht Jahren viel selbständiger und einfacher, als in den letzten Jahren.

Wie schon zuvor jemand von euch geschrieben hatte: meine Ex hat mutwillig unser Leben auseinandergenommen, mich (und meine Eltern) ins kalte Wasser geworfen. Ich habe mich berappelt, habe mir ein völlig neues Leben aufgebaut, und das mit meiner Einschränkung und mich regelmäßig und verlässlich um die Kinder kümmernd. Ich akzeptiere, dass es im Scheidungsrecht kein Verursacherprinzip mehr gibt. Aber mein Gerechtigkeiitssinn begehrt in mir auf.

Ich bin nach der Trennung nicht verschwunden, abgetaucht, ausgwandert. Ich handle nie entegegen dem Wohl der Kinder. Ich zahle eine 4-Zimmer-Wohnung, statt einer 3-Zimmer-Wohnung. Ich zahle jeden Monat 1400 Euro Unterhalt. Wenn die Kinder bei mir sind, lerne ich mit ihnen, wir unternehmen wir tolle Dinge, Freizeitpark, Kino, Plätzchenbacken. Das alles auch dank meiner neuen Partnerin. Wir leben den Kindern Stabilität vor. Das Verhältnis zu den Kindern ist warm und vertrauensvoll.

15.12.2023 13:21 • x 3 #42


L
Zitat von LeRoY:
Wie schon zuvor jemand von euch geschrieben hatte: meine Ex hat mutwillig unser Leben auseinandergenommen, mich (und meine Eltern) ins kalte Wasser geworfen. Ich habe mich berappelt, habe mir ein völlig neues Leben aufgebaut, und das mit meiner Einschränkung und mich regelmäßig und verlässlich um die Kinder kümmernd. Ich akzeptiere, dass es im Scheidungsrecht kein Verursacherprinzip mehr gibt. Aber mein Gerechtigkeiitssinn begehrt in mir auf.

Ich kann das alles verstehen, falsch finde ich so eine Denke trotzdem.

Es geht um die Kinder, das beste für Sie und nicht um Bestrafung der Ex - wie sehr auch immer sie das verdient hätte.

Zumindest alle Ferien gehören aufgeteilt.

15.12.2023 13:55 • x 1 #43


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