Florentine
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Zitat von Trey:Warum also nicht auch mal ein paar Fakten auf den Tisch werfen ?
Du hast gar keine Fakten, weil du überhaupt nichts über die Situation dieser Eheleute weißt. Weil du, wie gesagt, nicht weißt, ob sie einen Ehevertrag haben oder - ach du Schreck - am Ende sogar die TE viel mehr verdient und ihrem Mann Unterhalt bezahlen müsste. Also lass deine "Fakten" getrost in der Schublade.
Zitat von AMS2:Und Mann und Frau war gleichberechtigt. Definitiv!
Ähm warte kurz...gleichberechtigt...nein. Bis 1958 durften Frauen ihr eigenes Vermögen nicht verwalten oder ein eigenes Konto führen oder Auto fahren. Erst 1969 wurden verheiratete Frauen voll geschäftsfähig und erst 1977 wurde das Gesetz geändert nach dem Frauen nur mit Zustimmung ihres Mannes arbeiten gehen durften.
Bundesgerichtshof 1966 zu "ehelichen Pflichten":
"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt, wenn es ihr (...) versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen."
So viel zur definitiven Gleichberechtigung.
Was sind das nur für Leute, ich verstehe dieses Denken nicht und für mich ist es nicht nachvollziehbar.