VictoriaSiempre
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Jupp, mag mehrheitlich immer noch so sein. Aus Gründen, die sehr individuell sind. Weil ein Paar sich z. B. auf ein konventionelles Rollenmodell geeinigt hat, weil Kinder eben nicht extern betreut werden konnten, weil "meine Frau hat es nicht nötig, arbeiten zu gehen", weil ... wasauchimmer. Alles Dinge, die WÄHREND einer Ehe geschehen. Die nicht geschehen müssen, wenn ein Paar sich über die Lebens- und Karriereplanung einigt und an einem Strang zieht, solange es noch ein Paar ist. Wenn das nicht passiert, ist es nicht die Schuld eines Partners; dazu gehören zwei.
Zitat von KleinerKobold:Und das Gericht berät dann intensiv darüber, ob zweimal im Jahr reicht und ob der seinen Kleinwagen zwischendurch woanders parkt oder wie?
Das Gericht berät über sowas nicht, außer in RTL2-Shows.
Zitat von Airi:Außerdem ist es ja gegenseitig. Er gibt was ab, sie gibt was ab. Nur bei einem bleibt dann wahrscheinlich was übrig als Plus.
So sieht es aus. Rentenpunkte während der Ehe werden geteilt, Einkommens-/Gehaltsunterschiede berechnet. Dafür gibt es recht einfach nachzuvollziehende Formeln und grade bei kürzeren Ehe gibt es keinen Unterhalt mehr bis zum St. Nimmerleinstag. Wie es im vorliegenden Fall - Partner/in ist chroniscn krank - aussieht, ist ein anderes Thema.
Zitat von MitCo:Ich kenne einen Fall, wo er Frührentner ist, also aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Seiner Ex ,Anfang 20 , Harz 4 Empfängerin steht Unterhalt von ihm zu - den er gar nicht zahlen kann.
"Ich kenne einen Fall..." joah. Handelt es sich denn bei diesem Fall um Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt? Das ist ein gravierender Unterschied!
Zitat von MitCo:Warum ist das so?
Hätte ich seine Papiere nicht gesehen, hätte ich ihm nicht glauben können.
Warum das so ist? Weil die rechtlichen Voraussetzungen vermutlich vorgelegen haben. Er Frührentner am finanziellen Limit, sie Hartz4: Um welche Beträge kann es da denn überhaupt gehen? Und wer soll da denn sonst zur Kasse gebeten werden? Nochmal: Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt?
Zitat von MitCo:Es ist doch sicher nicht so, weil er der Mann ist ?
Nein. Sondern weil er in diesem konkreten Fall der finanziell leistungsstärkere ist.
Zitat von MitCo:Vor dem Gesetzt herrscht doch diesbezüglich sicher geschlechtliche Gleichberechtigung ?
Ja. Ich könnte jetzt glatt mit "ich kenne einen Fall" um die Ecke kommen
Zitat von Hoffi78:In manchen Fällen wärs angebracht.
Härtefallschuldfrage sozusagen.
Härtefälle gibt es. "Er/sie hat fremdgepoppt" ist allerdings kein Härtefall.
Zitat von MitCo:ok aber er hat Schulden, keine Ersparnisse , ein P Konto und lebt von wenig Rente - trotzdem wird er belangt. Für eine junge arbeitslose Frau aufzukommen.
Du hast "die Papiere" gesehen, deshalb glaub ich Dir natürlich. Ansonsten gibt es einen Selbstbehalt; sind dann halt beide auf Hartz4-Niveau. Liest sich so, als ob Dein Bekannter da eh drauf ist.
Zitat von Hoffi78:Die jungen hübschen Mädels auf dem Beifahrersitz des 80-jährigen Porschefahrers wissen doch ganz genau was ihnen zusteht. Sei’s Erbe oder Unterhalt
Naja, wenn schon Klischees bedient werden: Hat der 80jährige Porschefahrer gedacht, dass das junge hübsche Mädel ihn wegen seiner inneren Werte liebt?
Klar, gibt es bestimmt auch! #DieRomantikstirbtzuletzt
Zitat von CanisaWuff:Mein EX war D.rogensüchtig und Alk.
Damit gilt er als krank und ist näher am Fall des TE als viele andere Beiträge hier. Bitter und klar, ich wäre darüber genauso sauer wie Du und @FlyOver . Ist kagge - aber bist Du bis ans Ende Deiner Zeit verdonnert worden, Unterhalt zu zahlen?
Zitat von CanisaWuff:bei mir ging es ja soweit, dass die Richterin meine Anwältin kontaktiert hat um die Rentenzeiten meines EX zu erfragen, weil der nämlich schlichtweg auf nix reagiert hat.
Dein Ex war selbstständig, hat deshalb vielleicht (oder eben auch nicht) in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Bei gesetzlich Versicherten ist es ein Selbstgänger, da fragt das Gericht direkt bei der RVA an.
Zitat von Hoffi78:Richtig blöd würde es später werden.
Angenommen er entscheidet sich für das Kind oder weiss nicht dass es nicht von ihm ist (Kuckuckskind).
Findet die Scheidung irgendwann später (nach 3 Jahren) statt, ist er unterhaltspflichtig.
Du schreibst von 2 Paar Schuhen: Es ist ein gravierender Unterschied, ob man(n) sich für ein Kuckuckskind entscheidet oder ob man(n) weiß, dass ihm ein Kind untergeschoben wurde. Fristen laufen erst, wenn er es weiß.
Würd mich echt mal interessieren, von welchen Summen hier ausgegangen wird. Ne Managergattin (früher war es die Zahnarztfrau), die 5000 Euro Unterhalt bis an ihr Lebensende bekommt, gehört nicht zu meinem Bekanntenkreis. Ich kenne auch niemanden, der jemand kennt, dessen Schwager eine Kollegin hat, deren Cousin 3. Grades genau das passiert ist
