Dauerverliebt
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Zitat von E-Claire:und was ist denn dann eigentlich mit den Betrogenen, die haben sich die Betrügenden doch ausgesucht und sind mit denen eine Bindung eingegangen. Wenn ein ungebundener AF Verantwortung für den betrogenen Ehepartner übernehmen soll, wo ist denn dann die Verantwortung der Betrogenen einen Schlawiner(in) geheiratet) zu ...
Schlechtes Beispiel, meinst du nicht auch?
Die AM oder AF entscheiden in dem Wissen um den Partner eine Affäre einzugehen. Sie werden nicht überfallen. Dein Beispiel mit der Vergewaltigung oder sexuellen BElästigung ist also, sorry, dummes Zeug. Das eine ist eine bewusste Entscheidung, das andere eine Straftat.
Und natürlich kann man es grenzwertig finden die Verantwortung der AM oder AF zu benennen. Ändert aber nichts daran, dass die Entscheidung im Wissen gefällt wird, dass da eine weiter Person ist, die höchstwahrscheinlich durch ein solches Verhalten verletzt wird. Kann man ausblenden. In meinen Augen Charaktersache.