Zitat von BernhardQXY: Mein Statement ist: wenn zwei sich zusammen tun, dann bleibt die Partnerschaft so lange bestehen bis sie aufgelöst wird. Ich gehe eine Vereinbarung ein. Diese hat Bestand, bis sie aufgekündigt wird.
Zunächst, ja so sehe ich das auch. Worum es Dir also ging, war das Vermeiden einseitig verdeckter Kündigung dieser Vereinbarung. Richtig?
Zitat von BernhardQXY: Was ich persönlich glaube ist völlig irrelevant. Ich habe jederzeit das Recht, diese Vereinbarung aufzukundigen.
Tue ich es nicht, dann mache ich mich schuldig, so lange ich den anderen nicht informiere, was ich so treibe.
Hm. Jein. Also ja, natürlich hast Du Recht (wobei ich Schuld durch Verantwortung ersetzen würde, aber ich will hier nicht schon wieder als spitzfindig da stehen), wenn der andere aushäusig unterwegs ist, ist es an ihm mich über diese Veränderung zu informieren.
Ich denke nur, daß auch dies sehr viel komplexer sein kann. Und zwar in dem Moment wo wir eben über Gedanken und vor allem Gefühle reden, sprich es noch kein dem anderen zu meldendes Handeln gibt. Würdest über Fremdverliebtheit informiert werden wollen, bei der noch nichts passiert ist, eventuell so gar nie etwas passieren würde?
Ich glaube, ich verstehe jetzt etwas besser was Du mit Deinem Wahrheitsbegriff gemeint hast. Dir geht es um das Abwenden der Täuschung, welche ja in der Hauptbeziehung oft ein zentrales Element einer Affäre sein kann (ist). Also ich gehe fremd vs ich gehe nicht fremd. An/Aus.
Ich denke halt, daß dies auch irgendwie in Teilen ein Prozess ist. Und dieser auch sehr beeinflusst wird von der Fähigkeit zur Selbstreflexion, vereinfacht formuliert, ich kann nichts beichten (berichten) von dem ich selbst nicht mitbekomme, daß es passiert.
Ist Dein Ruf nach Wahrheit nicht eigentlich eher der Versuch die kognitive Dissonanz zwischen sie hat mich betrogen, wird mich aber in Zukunft nicht wieder betrügen, zu überbrücken?