6rama9
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Zitat von VictoriaSiempre:Watt? Es ist doch mittlerweile total normal, dass (auch) eine Handynummer angegeben wird. Die natürlich nur für Geschäftszwecke (z. B. Absage eines Termins) genutzt werden sollte, nicht zum Anbaggern . Deshalb wäre es an der TE, zu signalisieren, ob sie auch für andere Anrufe zugänglich wäre. Besser noch, sie würde anrufen.
Wie kommst Du auf eine Abmahnung und auf eine Geldstrafe für das Physio-Unternehmen? Ich weiß es ja auch nicht besser, aber bei „mal mir mein Haustier, ich häng das Bild an die Wand“ bin ich von einem selbstständigen Praxisinhaber ausgegangen, der seine Wände so dekorieren kann, wie er mag.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber strafbar ist eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Telefonnummer allemal. ist hier natürlich komplett off topic