Geheimnis
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Geheimnis
Zitat von merretich:Und wohl ziemlich schlechtes Vorbild für den Sohn!
Bahia84
Zitat von Saraaah:Ein krankes verhalten kann ich da keines erkennen
Zitat von Saraaah:das einzige was man raus hört ist das du und dein Sohn nicht wichtig genug bist
Zitat von Saraaah:von einem Beitrag kann man natürlich keine Prognose stellen
XSonneX
Zitat von merretich:Allerdings auf einen dreitätägigen Urlaub zum Geburtstag wäre ich von ihm nie
eingeladen worden. Dazu ist er viel zu geizig. Nichtmal nach Abzug von 12 Euro Spritgeld
Es hat ja nichtmal für eine Einladung zum essen gereicht.
XSonneX
XSonneX
Tin_
Zitat von tesa:
Ich wünsche Dir (k)eine tiefere Beziehung zu jemanden, der eine narzisstische PS hat. Es gibt auch weibliche Vertreter.
Tin_
Zitat von tesa:Wenn es schon mal Anzeigen gab, ausgeprägte Hinweise auf null Empathie, sich selbst als den Mittelpunkt der Welt erachtend ... der klingt nicht nach bloß narzisstische Persönlichkeitsanteile!
Bahia84
Zitat von Tin_:Zumal es eine Anzeige gab und keine Verurteilung
Tin_
Zitat von Bahia84:Es ist aber auch unheimlich schwer emotionalen Missbrauch zu beweisen. Psychospielchen und so weiter sind eine Grauzone, die meist weder zur Anzeige gebracht werden, noch wirklich verurteilt (vor Gericht).
Zitat von Bahia84:Das ist einfach ein selbstgerechtes (er ist der liebste Mensch und sie kann froh sein ihn zu haben...), arrogantes (klaut Löffel, weil ihm die Behandlung im Restaurant nicht passt...), geiziges (will seine 12 Euro wieder...), untragbares (schreit Kinder an...), armes (kann noch nicht mal seinen eigenen Spotyfy-Account zahlen), egozentrisches (die TE kann nichts richtig machen...) usw. usw. Würstchen.
Zitat von Morgana46:Ich komme aus einer toxischen Familie, meine Eltern waren Alk. und ich musste von klein auf all ihren Mist ertragen und Verantwortung übernehmen, sie waren wie kleine Kinder und ich musste für alles da sein, um ihren Frust abzulassenauch, und ich war auch nie gut genug
Bahia84
Zitat von Tin_:Dadurch, dass es aber zu einem Freispruch kam, gab es eine Verhandlung. Soll heissen: Anzeige, Ermittlungen, Verfahren, Urteil.
Das heisst für mich im Normalfall, dass die Ermittlungen einen Verdacht erhärtet haben (und meist steht da Aussage gegen Aussage) aber die Beweise nicht vorhanden oder nicht ausreichend in einer Verhandlung waren. Dementsprechend gilt die Unschuldsvermutung.
Zitat von Tin_:Welcher Mensch, hat das nicht auch alles schon einmal gemacht? Ok, so ein Geizknochen bin ich nicht... Aber ansonsten: Ich sage auch, dass ich ein guter Typ bin, ich sage auch, dass ich gut aussehe, ich habe (fehlende Situation) noch kein Kind angeschrien - ok. Aber ansonsten...
Zitat von Tin_:und wenn ich das von der TE lese, dann frage ich mich, ob sie IHRE Anteile kennt:
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