Nalf
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Zitat von Dudo:sie hat ihn nicht gebeten, sondern es ihm vor den Latz geknallt, als er sich wegen einem Job Vorstellen wollte, ohne Zetiangabe und gemeint er können keinen Job jetzt Annehmen.
Jules hat es anders beschrieben.
Sie hat gebucht und ihn darüber informiert. Das kann man "vor den Latz knallen" nennen. Aber mein Ex fragt mich auch nicht, ob und wann er Urlaub buchen darf. Im besten Fall spricht er vorab die Umgangszeiten mit mir ab. Im Regelfall informiert er mich nur, wann er das Kind nehmen kann/möchte. Wenn er allein in Urlaub fährt, erfahre ich davon gar nicht.
Und Jules wollte sich nicht wegen eines Jobs vorstellen. Er hat selbst geschrieben, dass ihm dieser angeboten wurde und er am 1.4. dort anfangen wollte. Und er das als Grund angegeben hat, dass seine Ex danach nicht ohne Kinder in Urlaub fahren kann. Aber da er den Job jetzt (zumindest nach letzter Information von ihm) doch nicht zum 1.4. annimmt, was er vor dem Gerichtstermin entschieden hatte, fällt dieser Grund ja weg.
Bleibt also einzige von ihm genannte Gründe: Er findet, dass die Kinder die zwei Wochen Trennung am Stück von der Mutter nicht verkraften. Und er findet, dass sie ihr Geld nicht für Urlaubsreisen ausgeben sollte.
Da wenige zweiwöchige Urlaube 300 Euro kosten, kann man vermuten, dass der neue Freund der Ex den Urlaub bezahlt.
Dass Jules den Job nicht annehmen konnte, weil seine Ex in Urlaub fährt oder die Betreuung der Kinder nicht für ihn übernimmt, habe ich hier nirgends gelesen.
Zitat von Dudo:also wenn sie will muss er parat stehen, sonst geht ohne JA und Gericht nichts wegen der Kinder
Bei Kontaktverbot geht generell nur über Dritte etwas wegen der Kinder. Hier ging es über das JA und dauerte zwei Tage und drei Telefonate lang.
Dass das einstweilige Gerichtsverfahren sich nicht nur zur Wohnungszuweisung verhielt sondern dabei auch von Jules ein Antrag auf das ABR gestellt wurde, hat Jules am 11.3. geschrieben.
Jetzt hat er 70% Umgang statt des ABR? Und die Wohnung bleibt der Ex zugewiesen, weil Jules wegen der anstehenden Eigenbedarfskündigung kein Interesse mehr hat, was finanziell aus seiner Sicht ja auch günstig für ihn ist.
Und was das "parat stehen" angeht, sind doch Jules und seine Ex noch nicht im Trennungsmodus angekommen. Sie sollte für seinen Job die Betreuung übernehmen, dann wieder nicht. Er sollte für ihren Urlaub die Betreuung übernehmen, jetzt muss sie es selbst übernehmen.
Sie kann während der zwei Wochen für ihre 30% natürlich die Kinder auch durch Verwandte betreuen lassen. Nicht ideal, aber durchaus möglich. An denen aber Jules kein gutes Haar lässt. Er hätte in den Streitphasen mit seiner Ex vermutlich seine Verwandten auch schon bitten können, die Kinder zu betreuen, hat das aber auch nicht.
Jules und seine Ex haben in der Vergangenheit den anderen aufgefordert, sich mehr um die Kinder zu kümmern und haben es als positiv gewertet, wenn und als der andere mehr für die Kinder da war und mehr im Haushalt gemacht hat. Jetzt sieht es so aus, als wollten vielleicht beide, zumindest aber Jules, das Residenzmodell bei sich. Um Unterhalt kann es da nicht gehen, weil ja beide ein Mangelfall sind und sich jetzt durch den Vergleich/Beschluss am 20.3. gegenseitig an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die aus dem Mangelfall herausführt, gehindert haben (Jules aufgrund des hohen Betreuungsanteils und seine Ex, weil sie wegen ihres Betreuungsanteils wohl vor Ort bleiben muss - es sei denn, die 30% beschränken sich auf die Wochenenden).
Es wäre halt mal wichtig zu wissen, ob da am 20.3. wirklich ein Beschluss des Richters zu den beschriebenen Fakten gefallen ist oder ob Jules und seine Ex sich auf einen Vergleich geeinigt haben.
In beiden Fällen wäre aber eine Einigung immer noch möglich, wenn die denn gewollt ist.
Zitat von Ameise_78:Nur: dieses Anzweifeln darf ebenso bezweifelt werden, da die zweifelnden User ja auch nicht live dabei waren und keinerlei Beweise für ihre Theorien haben.
Ich nehme (bis auf die Vermutung, warum die Schreckschussmunition zu einem Problem für Jules wurde) sämtliche Informationen und Fakten ausschließlich aus Jules Postings. Und sollte ich mich da irren und etwas falsch in Erinnerung haben, korrigiert das gerne.
Aber @Dudo lies die Situation vor dem Gewaltschutzantrag von Jules Ex gerne nochmal nach. Der kam nicht aus heiterem Himmel. Die zwei Tage davor gab es einen "stand off" zwischen Jules und seiner Ex. Er hatte die Woche zuvor noch die Reifen für sie aufgezogen, kurz vor der Wegfahrt aber einen Streit mit der Ex wegen des Umzugs in die Großstadt, den Jules kurz vorher abgeblasen und die Ex daraufhin die Suizidankündigungen gemacht hat, die Jules aufgenommen hat, um sie Behörden vorzuspielen.
Er beschreibt, was danach passierte, selbst so:
"Vor zwei Tagen musste ich nachdem meine NF ja diese extrem präzisen Suizidpläne geäußert hat mal weg um wieder einigermaßen klar zu werden.
Sie schrieb mir schon kurz nachdem ich weg war, das das jetzt solle. Ich habe darauf nicht reagiert.
Drei Stunden später schrieb sie auf einmal etwas komplett anderes und unerwartetes. Sie schrieb nur ‚Du hast gewonnen, komm bitte nach Hause‘. Ich habe dann nur ganz trocken gefragt was sie damit meint aber sie ging nicht darauf ein und schrieb wieder nur, dass ich gewonnen hätte. Ich konnte dann aber noch nicht zurück fahren. Ich habe im Auto geschlafen.
Am nächsten Morgen schrieb sie nur, dass ich dich bitte nach Hause kommen soll.
Das habe ich dann gemacht, auch wenn ich mir die ganze Zeit dachte, dass sie das nur machen würde, um zu der Freundin nach Freiburg zu fahren. Ich Idiot habe mich aber wieder belullen lassen und bin nach Hause.
Da wartete sie dann mit Schuhen an, fast leeren Kleiderschrank, den sie schon in ihr Auto geladen hat und gab mir dann einen Kuss auf die Stirn und sagte ‚das war das letzte Mal, dass du mir weh getan hast und im Wohnzimmer liegt ein Brief.‘
In diesem Brief stand da nur drin, dass so von Freitag bis Dienstag die Kinder in meine Obhut gibt. Es war sehr juristisch formuliert und ich meine, sie hätte noch gesagt, dass sie mit ihrer Anwältin das abgeklärt hat."
Am 7.3., nachdem seine Ex weggefahren war, schrieb Jules:
"Und obwohl sie nur bis zum Dienstag ‚offiziell‘ wegbleiben will, so hat sie fast ihren ganzen Kleiderschrank mitgenommen. Dann will sie unbedingt am Dienstag die Kinder von Schule / Kita abholen. Nicht, dass sie dann direkt mit gemachten Taschen und den Kindern weg will. Hier muss ich einfach vorbereitet sein."
Was an dieser Situation ist denn "noch alles in Ordnung"?
Beide haben sich tagelang emotional erpresst und danach haben beide juristisch und behördlich aufgerüstet.
Und zu dem Next schreibt Jules am 10.3.: "Nein, der Bademantel-Typ war es am Ende nicht. Ein anderer, den sie die ganze Zeit über geheim gehalten hat."
Wo nehmt ihr da denn jetzt einen Hinweis auf eine psychische oder auch nur psychosomatische Erkrankung des Next her?
Mir wird hier "Interpretation" vorgeworfen, dabei habe ich einfach ein gutes Erinnerungsvermögen und kann ganz gut zwischen dem, was Jules als Fakten benennt und dem, was er als Vermutung oder Bewertung beschreibt, unterscheiden.
Er dachte, dass die Ex ihm die Kinder wegnehmen will. Dass sie das selbst so gesagt hat, habe ich nirgends von ihm gelesen.
An entscheidenden Stellen schweigt Jules zu den Fakten halt auch ziemlich laut. Das füllt ihr dann mit Annahmen zu seinen Gunsten. Und zu Ungunsten seiner Ex und des Next. Und das bringt Jules außer Seelenmassage gar nichts.
Wenn jetzt z.B. beide Eilanträge von Jules am 20.3. abgewiesen worden wären, wenn die beiden sich nicht auf ein Umgangsmodell geeinigt hätten und Jules seine Anträge zurückgezogen hätte, macht es wenig Sinn, ihm zu diesem Anwalt und Erfolg zu gratulieren und ihn zu einem Hauptsacheverfahren zu beraten.