Hartundfair
Gast
Zitat:Zitat Gracia:
Totale Fehleinschätzung und Selbstüberschätzung. Wenn ich schon *25Jahre* lese kommt mir gleich dasund
Die Laufzeit eines Hypothekendarlehens über 25 Jahre ist bei einem Haus durchaus üblich. Gerade in den ersten Jahren der Laufzeit ist - in Abhängigkeit vom Einkommen - eine anfängliche Tilgung von 1% nicht unüblich. Wichtig ist, dass der Vertrag die Möglichkeit einer jährliche Sondertilgung und Erhöhung der Tilgungsrate beinhaltet. Im Gegensatz zu einem normalen Kredit steht hier ja ein Gegenwert als
Absicherung für die Bank, mit Eintragung im Grundbuch an 1. Stelle, zur Verfügung.
Ob hier eine totale Fehleinschätzung und Selbstüberschätzung vorliegt können wir hier nicht beurteilen.
Für die Bank waren jedenfalls die Voraussetzungen zur Gewährung des Hypothekendarlehens erfüllt
und das offenbar ohne die ETW von ihr als Sicherheit im Grundbuch eintragen zu lassen. Das spricht
zunächst einmal gegen eine totale Selbstüberschätzung und Fehleinschätzung.
Dennoch geht man mit dem Erwerb einer Immobilie bei einem nur geringem Eigenkapital, mit hoher
Finanzierung über eine Hypothek bei einer üblichen langen Laufzeit ein nicht zu unterschätzendes
Risiko ein. Für den TE und seiner Ex-Freundin kann das nun richtig teuer werden. Vor allen Dingen
dann, wenn das mit einer Zwangsversteigerung endet und anschließend immer noch ein erheblicher
Betrag an Schulden bleibt.
Über die Trennung hinaus, kann das für den TE und seine Ex in einem finanzielles Desaster enden.
Es liegt also im Interesse von beiden nach Möglichkeit das Haus nahe dem Kaufpreis verkauft zu
bekommen und der Käufer den bestehenden Hypothekenvertrag übernimmt.
und 