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Was hat er vor? Hinterhältiges Verhalten?

darkenrahl
Zitat von Brightness2:
@Heloise Nö. Der Zugewinn -Wertsteigerung- daraus wird geteilt. Nur sein Anfangsvermögen ist safe.

Das ist bei uns auch so.

16.04.2024 15:44 • #136


H
Zitat von Brightness2:
@Heloise Nö. Der Zugewinn -Wertsteigerung- daraus wird geteilt. Nur sein Anfangsvermögen ist safe.

Je höher er das Anfangsvermögen angeben und nachweisen kann, um so kleiner wird der Zugewinn. Natürlich wird der Zugewinn geteilt. Davor muss er aber erstmal ermittelt werden

16.04.2024 15:46 • #137


A


Was hat er vor? Hinterhältiges Verhalten?

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darkenrahl
Zitat von Heloise:
Je höher er das Anfangsvermögen angeben und nachweisen kann, um so kleiner wird der Zugewinn.

Das Anfangs-Vermögen spielt für die Berechnung des Zugewnns keine Rolle, der wird während der Ehe berechnet und geteilt.
Anders wird es dann, wenn gerechnet wird, wem was zusteht, da kommt das Anfangs-Vermögen ins Spiel. Der Zugewinn gehört zum gemeinsamen Vermögen und da wird dann gerechnet, wer mehr eingebracht. Die beiden Anteile des Anfangs-Vermögens werden dann gerechnet und wer mehr gebracht bekommt um dieses mehr Anteil des Vermögens.

16.04.2024 15:54 • #138


B
@darkenrahl ?

Ich kenne es so:
Jeder rechnet für sich:
Endvermogen minus Anfangsvermögen= Zugewinn.
Zugewinn Ausgleich= Differenz Zugewinn / 2
Das Geld fließt zu dem mit weniger Zugewinn

16.04.2024 15:58 • x 1 #139


H
Zitat von darkenrahl:
Das Anfangs-Vermögen spielt für die Berechnung des Zugewnns keine Rolle, der wird während der Ehe berechnet und geteilt. Anders wird es dann, wenn ...

Nochmal: Der Zugewinnausgleich setzt voraus, dass die Eheleute einen Kassensturz machen und aufschreiben, wieviel Vermögen am Ende der Ehe vorhanden ist. Da in der Zu­ge­winn­ge­mein­schaft die Vermögen der beiden Partner während der Ehe getrennt bleiben, muss für jeden Partner der eigene Vermögenszuwachs berechnet werden. Dabei ist der Zugewinn der Unterschied zwischen dem Anfangsvermögen bei der Heirat und dem Endvermögen bei Beendigung der Ehe. Also Endvermögen - Anfangsvermögen = Zugewinn. Und der wird so geteilt, dass beide gleich viel vom Zugewinn haben. Ggf. muss einer den anderen ausgleichen. Nämlich der, der mehr Zugewinn hat. VERSTEHEN?

16.04.2024 15:59 • x 1 #140


B
Manuss dazu sagen, dass das gesagte für Deutschland gilt. Keine Ahnung wie unsere Nachbarn das handhaben.

16.04.2024 16:05 • #141


darkenrahl
Zitat von Heloise:
Nochmal: Der Zugewinnausgleich setzt voraus, dass die Eheleute einen Kassensturz machen und aufschreiben, wieviel Vermögen am Ende der Ehe vorhanden ist. Da in der Zu­ge­winn­ge­mein­schaft die Vermögen der beiden Partner während der Ehe getrennt bleiben, muss für jeden Partner der eigene Vermögenszuwachs ...

Meine Tochter ist gerade in der Scheidung.
Der Zugewinn wird geteilt.
Danach kommt die Rechnung wer mehr gebracht hat.
Das ist bei uns in der CH so und wird bei euch kaum anders gerechnet.
Ich weiss, dass das für den, der mehr gebracht hat für den Hauskauf nicht gerecht erscheint, aber das ist Zugewinn, der in der Ehe gemeinsam geschaffen wurde.
Auch für meine Tochter ist das nicht gerecht, aber am Schluss wird alles was man eingebracht hat, abgerechnet vom gemeinsamen Vermögen.

16.04.2024 16:07 • #142


H
Zitat von darkenrahl:
Meine Tochter ist gerade in der Scheidung. Der Zugewinn wird geteilt. Danach kommt die Rechnung wer mehr gebracht hat. Das ist bei uns in der CH so ...

Und die Höhe des Zugewinns wird in der Schweiz sicher ausgewürfelt.

16.04.2024 16:25 • #143


darkenrahl
Zitat von Heloise:
Und die Höhe des Zugewinns wird in der Schweiz sicher ausgewürfelt.

Der Zugewinn ist in allen Ländern gleich. Der von dritter Stelle gerechnete oder der erzielte Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Gewinnsteuer, Maklerhonorar etc. .
Die eingebrachten Vermögen werden nach dem Zugewinn gerechnet.
Und betreffend Würfeln... bei uns kann man genau so gut rechnen wie bei euch.

16.04.2024 16:29 • #144


B
@darkenrahl
Tante Google sagt:
Typische Eheform heißt Errungenschafts Beteiligung. Dac äquivalent zur Zugewinn Gemeinschaft.
Das aufteilen läuft anders als bei uns

16.04.2024 16:42 • x 1 #145


darkenrahl
@ BernhardQXY
Ich lese deine Beiträge nicht, sorry

16.04.2024 16:45 • #146


B
@Elfi11 Wie geht es dir, wie war dein Tag, hast du mit dem Anwalt deine Punkte klären können oder ist der Termin erst später?

16.04.2024 16:56 • #147


Elfi11
Hallo ihr lieben, also meinen Termin mit Anwalt habe ich am Montag. Habe ihm die Unterlagen (Scheidungsantrag) schon zukommen lassen. Jetzt habe ich ein wenig Zeit um mich gut vorzubereiten und die einzelnen Punkte durchzuarbeiten.
Mir geht es mittelprächtig. Habe natürlich gestern Nacht noch ewig wach gelegen und musste dann aber wieder früh raus zur Arbeit. Gott sei Dank habe ich in der Arbeit super liebe Kolleginnen die mich gerade moralisch sehr auffangen und die auch über die Sache Bescheid wissen.
Auch was Ihr alle geschrieben habt ist sehr hilfreich für mich. Sehr viele Informationen. Und teilweise muss ich es doppelt lesen um es zu verstehen - also mit Steuerklasse etc.
Gefühlstechnisch wünsche ich meinen Noch Mann wirklich nichts Gutes und wünsche mir das er alles doppelt und dreifach zurück bekommt was er mir gerade antut.
Jetzt braucht er morgen das Auto. Ich hoffe mal das er damit nichts anstellt - ich traue ihm alles zu. Nicht das er es verkauft oder so. Der Wagen ist auf mich zugelassen und ab finanziert, jedoch schon älter und ich brauche ihn um in die Arbeit zu kommen.

16.04.2024 17:40 • x 2 #148


ElGatoRojo
Zitat von Elfi11:
Jetzt braucht er morgen das Auto. Ich hoffe mal das er damit nichts anstellt - ich traue ihm alles zu. Nicht das er es verkauft oder so. Der Wagen ist auf mich zugelassen und ab finanziert, jedoch schon älter und ich brauche ihn um in die Arbeit zu kommen.

Ja - warum gibst du ihm den Schlüssel für das Auto, wenn du es brauchst?

16.04.2024 17:43 • x 4 #149


B
@ElGatoRojo
Die Zulassung ist nicht der Punkt, ein Auto kann auch einem hälftig gehören

16.04.2024 17:44 • #150


A


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