Gast2000
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Zitat von Elfe11:Genau deshalb solltest du die Schlösser auswechseln!
Lass ihn bloß nicht rein..
Ja, der will in der Wohnung bleiben... im Fall einer Trennung.
Leider gibt es dazu keine rechtliche Handhabe. Im Gegenteil. Erst wenn er komplett mindestens 6 Monate
ausgezogen ist, könnte sie rechtens die Schlösser austauschen und das verwehren.
Allerdings müsste er bei mir auf der Couch schlafen und würde ihn links liegen lassen, wie Luft behandeln
und bitten sich so schnell wie möglich eine Bleibe zu suchen, da für ihn kein Platz mehr hier ist, sondern
bei der Anderen.