darkenrahl
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Zitat von Benita:u hast das Geld rangeschafft, dich um den Garten gekümmert, eine Frau hat sich um Kinder, Hauswirtschaft gekümmert und auch einen Teilzeitjob angenommen, damit hat sie den Ausgleich zu dir hergestellt und dafür stehen ihr auch Anteile deiner Rentenpunkte, die du während der Ehezeit erworben hast, zu. Diese würden ihr im Falle einer Scheidung dann ihrem Rentenkonto zugeschrieben und bei dir abgezogen, im Gegenzug muss sie dir von ihren erwobenen Rentenpunkten auch etwas abgeben, das wird dann gegengerechnet.
In der Schweiz werden die Rentenbeiträge während der Ehe geteilt und diese dem Partner zugeteilt. Auch gibt es bei Kindern zusätzlich Kinderbeiträge des Staates für deren Betreuung die in der Regel der Frau zugeschrieben werden.
Das heisst, beide Seiten bekommen bei einer Trennung eigentlich der Hälfte der während der Partnerschaft eingezahlten Rentenbeiträge. Die Beiträge vor und nach der Ehe gehören dem Beitragszahlenden.