Benita
Gast
Zitat von Zugaste:aber es ist so, egal wo du hinziehst, dass du nach einigen Monaten nach Auszug dein Wohnrecht verwirkst.
Ein halbes Jahr nach seinem Auszug hat er sein Wohnrecht verwirkt, möglich vielleicht, daß es über einen Notar anders vereinbart werden kann.
Rechtlich ist es so, daß @Sichfragender74 sogar einen Wohnvorteil von seiner Frau auszahlen lassen kann - weil sie bei seinem Auszug das Haus alleine bewohnt - sofern er das Haus weiterhin allein abbezahlt. Deshalb kannst du dir auch eine angemessene Wohnung suchen, und brauchst in keine Höhle ziehen.
Allerdings kannst du, wenn du deine Rechte nicht kennst, voreilig Zusagen machst und Fristen versäumst, auch alles verlieren wenn du nicht aufpasst, es könnte sein daß sie sich reichlich bedienen, deine Gutgläubigkeit ausnutzen und deine Schuldgefühle hochpushen will.
Deshalb passe gut auf, sei fair, zeige Verantwortung, aber verschenke nichts.
Deshalb unbedingt einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen.
Das schaffst du und genau dadurch kannst du Gesicht gewinnen und deine Maske wegschmeissen.
