×

Lieber Forenbesucher,

wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.

7619

Ehe wie eine WG / Frau will keinen GV mehr

L
Zitat von Lathgertha:

Also hast du den Thread kaum gelesen. Na siehst du Glücklich dann halte dich doch bitte mit solchen sinnfreien Äußerungen zurück.
Also manchmal frage ich mich schon hier....

Im Gegenteil: ich hatte ihm viel weiter vorne geraten, evtl noch andere Wege zu suchen, bevor er den Schritt der Trennung geht. Jetzt hat er sich dafür entschieden und hat von der Frau jetzt nichts mehr zu erwarten. Getrennt ist getrennt.

x 2 #1321


T
Zitat von Liesel:
Naja, ich kann ja wohl auch keine Liebesstürme von jemand erwarten, dem ich grade die Trennung um die Ohren gehauen habe. Also manchmal frage ich mich schon hier....



Du kannst aber sicher lesen und kombinieren?

Der Mann hat seinen Unmut schon vor Jahren geäussert.
Die Frau empfiehlt ihm, in ein Etablissement zu gehen.

Das er nicht schon vor Jahren gegangen ist und sich jetzt noch Gedanken macht, spricht wohl eher für ihn und seine Gutmütigkeit.

x 1 #1322


A


Ehe wie eine WG / Frau will keinen GV mehr

x 3


S
Zitat von Sichfragender74:
Was bedeutet Wohnrecht verwirkt?


Wenn du nach einem halben Jahr nach Auszug in dein Haus gehst, kommt die Polizei und nimmt dich mit.

Hast du dich denn überhaupt explizit getrennt oder hat dir das Herzchen das in den Mund gelegt?

Falls die dich da überrumpelt hat.
Würde ich den Kindern und allen anderen erzählen, dass es keine Trennung gibt Und Madame vielleicht etwas verwirrt ist.

#1323


T
Zitat von Sichfragender74:
Was bedeutet Wohnrecht verwirkt?


Wenn Du offiziell ausziehst, dann hast Du kein Recht mehr, im Haus zu wohnen.

Deswegen lass Dich anwaltlich beraten, damit Du nicht plötzlich vor verschlossenen Türen stehst oder Dein Hausschlüssel nicht mehr passt

#1324


L
Zitat von tina1955:


Du kannst aber sicher lesen und kombinieren?

Der Mann hat seinen Unmut schon vor Jahren geäussert.
Die Frau empfiehlt ihm, in ein Etablissement zu gehen.

Das er nicht schon vor Jahren gegangen ist und sich jetzt noch Gedanken macht, spricht wohl eher für ihn und seine Gutmütigkeit.

Darum geht es doch jetzt nicht mehr. Die sind jetzt getrennt. Es ist aus. Was genau erwartet er jetzt von seiner Frau noch, was sie ja schon nicht erfüllt hat, als die zusammen waren? Es ist doch absurd.

x 1 #1325


T
Zitat von Liesel:
Darum geht es doch jetzt nicht mehr. Die sind jetzt getrennt. Es ist aus. Was genau erwartet er jetzt von seiner Frau noch, was sie ja schon nicht erfüllt hat, als die zusammen waren? Es ist doch absurd.



Er erwartet nichts mehr, aber sie hat noch Erwartungen, sonst würde sie keinen Pfennig mehr von ihm annehmen.

x 1 #1326


paulaner
Zitat von tina1955:
Wenn Du offiziell ausziehst, dann hast Du kein Recht mehr, im Haus zu wohnen.

Nach einem halben Jahr

x 2 #1327


L
Ok, dann ist es wohl mein Fehler. Es klang oben so als würde erwartet werden, dass diese Frau jetzt irgend welche Zugeständnisse macht. Was doch eher absolut unrealistisch ist.

x 1 #1328


T
Mir wurde vom Anwalt meines Ex mitgeteilt, dass ich das Haus nach meinem Auszug nur noch in Absprache und nach vorheriger Anmeldung betreten darf.
Und ich stand zur Hälfte mit im Grundbuch.

x 1 #1329


paulaner
Zitat von tina1955:
Mir wurde vom Anwalt meines Ex mitgeteilt, dass ich das Haus nach meinem Auszug nur noch in Absprache und nach vorheriger Anmeldung betreten darf.
Und ich stand zur Hälfte mit im Grundbuch.

Du warst verheiratet?
Dann kann das nicht sein. Vorherige Anmeldung ist sicherlich okay. Aber Hausverbot für den verheirateten Miteigentümer?
Das gibt es nur bei Gewalt u.ä.

x 3 #1330


N
normalerweise hat man das Wohnrecht aber erst verwirkt, wenn man konstant sechs Monate ausgezogen ist. dazu gibt es auch einige Gerichtsurteile.

x 2 #1331


T
Zitat von paulaner:
Du warst verheiratet?
Dann kann das nicht sein. Vorherige Anmeldung ist sicherlich okay. Aber Hausverbot für den verheirateten Miteigentümer?
Das gibt es nur bei Gewalt u.ä.


Ja, ich war verheiratet. Mein Ex hat es durchgesetzt. Vielleicht hat er noch gehofft, ich komme durch diese Drohung noch zurück.

#1332


S
Zitat von Nostraventjo:
normalerweise hat man das Wohnrecht aber erst verwirkt, wenn man konstant sechs Monate ausgezogen ist. dazu gibt es auch einige Gerichtsurteile.


Richtig, und es könnte sicherlich noch mal sinnvoll werden, der Dame mitzuteilen, dass man wieder einzieht. ^^

x 1 #1333


B
Zitat von Sichfragender74:
Was bedeutet Wohnrecht verwirkt?

Du hast noch ein halbes Jahr, nach Bekanntgabe der Trennung und Auszug das Recht dein Haus zu betreten, danach könnte deine Frau das Schloss auswechseln lassen und dir den Eintritt verbieten, auch wenn das Haus noch dein Miteigentum ist.
Du kannst aber, wie ich schon schrieb von deiner Frau eine Nutzungsentschädigung für deinen Hausanteil verlangen, dieser kann auch gegengerechnet werden, z.B. zahlst du ihr keinen evtl. zustehenden Aufstockungs-Unterhalt, dafür bezahlst du aber erstmal weiterhin die Hypothek.

#1334


S
Diese Szenarien möchte ich mir nicht ausmalen, aber man weiß nie.
Trotzdem denke ich das es für sie eine große Hemmschwelle wäre so etwas zu machen wie Schlösser....
Die gesamte Familie weiß das ich immer fürsorglich war und bin, ihre Eltern und Verwandte schätzen mich sehr.
Ich bin mir sicher wenn ihre Mutter wüsste was der Grund wäre,würde sie ihr den Kopf waschen.
Sie müsste schon was schwerwiegendes erfinden,man weiß nie.
Klar würden ihre Eltern dann zur Tochter halten.

x 2 #1335


A


x 4