Liesel
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Liesel
Zitat von Lathgertha:
Also hast du den Thread kaum gelesen. Na siehst du dann halte dich doch bitte mit solchen sinnfreien Äußerungen zurück.
Also manchmal frage ich mich schon hier....
tina1955
Zitat von Liesel:Naja, ich kann ja wohl auch keine Liebesstürme von jemand erwarten, dem ich grade die Trennung um die Ohren gehauen habe. Also manchmal frage ich mich schon hier....
Sohnemann
Zitat von Sichfragender74:Was bedeutet Wohnrecht verwirkt?
tina1955
Zitat von Sichfragender74:Was bedeutet Wohnrecht verwirkt?
Liesel
Zitat von tina1955:
Du kannst aber sicher lesen und kombinieren?
Der Mann hat seinen Unmut schon vor Jahren geäussert.
Die Frau empfiehlt ihm, in ein Etablissement zu gehen.
Das er nicht schon vor Jahren gegangen ist und sich jetzt noch Gedanken macht, spricht wohl eher für ihn und seine Gutmütigkeit.
tina1955
Zitat von Liesel:Darum geht es doch jetzt nicht mehr. Die sind jetzt getrennt. Es ist aus. Was genau erwartet er jetzt von seiner Frau noch, was sie ja schon nicht erfüllt hat, als die zusammen waren? Es ist doch absurd.
paulaner
Zitat von tina1955:Wenn Du offiziell ausziehst, dann hast Du kein Recht mehr, im Haus zu wohnen.
Liesel
tina1955
paulaner
Zitat von tina1955:Mir wurde vom Anwalt meines Ex mitgeteilt, dass ich das Haus nach meinem Auszug nur noch in Absprache und nach vorheriger Anmeldung betreten darf.
Und ich stand zur Hälfte mit im Grundbuch.
Nostraventjo
tina1955
Zitat von paulaner:Du warst verheiratet?
Dann kann das nicht sein. Vorherige Anmeldung ist sicherlich okay. Aber Hausverbot für den verheirateten Miteigentümer?
Das gibt es nur bei Gewalt u.ä.
Sohnemann
Zitat von Nostraventjo:normalerweise hat man das Wohnrecht aber erst verwirkt, wenn man konstant sechs Monate ausgezogen ist. dazu gibt es auch einige Gerichtsurteile.
Benita
Zitat von Sichfragender74:Was bedeutet Wohnrecht verwirkt?
Sichfragender74