Clara1111
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Um noch mal zur Steuerklasse zurück zu kommen, solltest Du es auf jeden Fall mit Deiner Frau absprechen.
Ich gehe davon aus, Du als Hauptverdiener hast die Steuerklasse 3 und Deine Frau die 5.
Demzufolge zahlst Du erheblich weniger Steuern als sie und Du hast demzufolge eine Vergünstigung, weil Du ja monatlich mehr Netto auf der Hand hast.
Bei einem Wechsel in die Steuerklasse 1 im Trennungsjahr hätte Deine Frau erheblich mehr Netto, als derzeit in der 5.
Es kann durchaus sein, dass Deine Frau auch rechnet, ist logisch das würde jede Frau tun.
Sie hat das Recht auf einen Steuerklassenwechsel auch im Trennungsjahr.
Du musst Dir klar sein, dass Deine Frau eventuell noch weitere Forderungen stellt, was Trennungsunterhalt und Kosten für das Haus samt Nebenkosten und Ausbildung für die Tochter betrifft.
Auch wenn Du meinst, sie großzügig finanziell abzusichern, kann sie es anders betrachten und versuchen noch mehr zu erhalten.
Sie kennt all Deine Einkünfte sehr genau und auch eventuelle Nebeneinkünfte, Trinkgelder und dergleichen. Ihr habt Euch ja immer vertraut.
Ich hoffe, Du weißt was ich damit zum Ausdruck bringen möchte.
Umso wichtiger ist es für Dich, dass Du Dich von einem Anwalt für Familienrecht beraten lässt, was Du überhaupt zahlen müsstest.
Wenn Du jetzt freiwillig mehr zahlen möchtest, als Du müsstest, dann solltest Du es auch schriftlich festlegen lassen, über welchen Zeitraum die Zahlungen in welcher Höhe laufen sollen.
Es kann sein, dass Deine Einkünfte nicht immer der Höhe entsprechen, wie sie jetzt sind.
Deswegen finde ich es wirklich wichtig, einen Anwalt damit zu beauftragen.
Auch solltest Du Dir im klaren sein, soll dieser Zustand jetzt nur vorübergehend so sein oder forcierst Du eine entgültige Trennung, sprich Scheidung.