Sohnemann
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Sohnemann
Toretto
Zitat von unbel Leberwurst:Hm, also wenn Du ausgezogen bist, sollstest Du das auch konsequent tun.
Da hat sie mit ihrer Forderung durchaus recht, dass Du den Schlüssel abliefern sollst.
Würdest Du es wollen, dass sie einen Schlüssel von DEINER Wohnung hat? Wohl kaum.
Das Du Eigentümer bist, ist kein Argument. Auch ein Vermieter darf sein Eigentum nicht ohne weiteres betreten, darf auch keinen Schlüssel haben.
Da Du nicht mehr zum Haushalt gehörst, habe ich auch Verständnis dafür, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, auch wenn die Sache mit dem Sessel und der Tasse wohl übertrieben ist.
Wie hast Du denn auf ihre Ausführungen von wegen essen gehen und zu viel Geld ausgeben reagiert?
Versuchst Du da zu diskutieren? Ich würde das schlicht blocken, dass sie das nichts angeht.
Baumo
Zitat von Sichfragender74:Hallo, Jetzt bin ich dann bald einen Monat draußen und es geht mir seit ein paar Tagen etwas besser und ich sehe einiges klarer. Ich war jetzt knappe 14 Tage nicht mehr im Haus und bin gestern zum Ramadan hin und habe auch aus Respekt ihre Eltern besucht. Als ich mit meiner NF zurück ins Haus bin ,weil ich noch etwas besprechen wollte, meinte sie Ich solle die Hausschlüssel abgeben. Ich habe das nicht getan und ihr klar gesagt das es auch mein Haus ist und ich kommen kann wie ich möchte,da auch ich es ...
Zitat von Toretto:
Ein Vermieter erhält auch Miete. Er ist der Geldesel. Solange er alle Zahlungen leistet und nur freiwillig eine weitere Wohnung hat damit er seine Ruhe vor ihr hat, würde ich diesen Punkt tatsächlich schnellstmöglich anwaltlich klären lassen. Wenn er im Grundbuch steht und sich das auch nicht ändern wird oder soll, habe für mein Empfinden eine ganz klare Tendenz pro TE.
Der Rest ist sinnfreies Drama von ihr.
Zitat von unbel Leberwurst:Der TE hat sich getrennt und ihr das Haus überlassen. Somit hat die Ex ein Recht auf eine Privatsphäre.
Zitat von darkenrahl:
Wenn er seine Wohnung nur als Zweitwohnung deklariert und auch das Haus als Wohnung temporär benutzt, hat er das Wohnrecht nach Schweizer Recht, und ich denke, das ist auch in Deutschland so.
Toretto
Zitat von unbel Leberwurst:
Der TE hat sich getrennt und ihr das Haus überlassen. Somit hat die Ex ein Recht auf eine Privatsphäre.
Es ist ja mehr als freiwillig eine weitere Wohnung, damit er Ruhe vor ihr hat. Er will sein Leben künftig ohne sie verbringen.
Das ist ein ziemlicher Unterschied.
Und da er das so will, muss er das auch konsequent durchziehen. Wer A sagt, muss auch B sagen und kann sich nicht irgendwelche Hintertürchen offen lassen.
Zitat von unbel Leberwurst:Warum nur eine Anmeldung als Zweitwohnung, wenn es sicher ist, dass die Ex im Haus bleibt?
Toretto
Zitat von unbel Leberwurst:
Wie gesagt, mir geht es nicht um geltendes Recht.
Die Trennung ist meiner Meinung nach völlig gerechtfertigt, wenn nicht gar überfällig. Ein zurück scheint völlig ausgeschlossen.
Und doch scheut der TE vor den endgültigen Schritten.
Warum nur eine Anmeldung als Zweitwohnung, wenn es sicher ist, dass die Ex im Haus bleibt?
Irgendwie klingt hier vieles halbherzig.
Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass.
Zitat von Toretto:Hmmm, das könnte man seiner Frau genauso vorwerfen. SIE hat sich doch emotional bereits seit langem von ihm getrennt und ist nicht ausgezogen.
Nur weil er die Konsequenzen aus IHREM Verhalten zieht, wird sie nun alleinige rechtmäßige Besitzerin oder gar Eigentümerin des Hauses, das er weiter finanziert? Ziemlich gewagte Theorie.
Im Übrigen kommt und geht er ja nicht wie er will, sondern teilt es ihr mit.
Ich rate dem TE die Seiten zu wechseln; die geht in (s)eine Wohnung und er ins Haus oder das Haus wird verkauft.
Toretto
Sichfragender74
Benita
Zitat von Sichfragender74:Ich hab heute die Schlüssel da gelassen und werde auch nicht mehr ins Haus gehen wenn es nicht sein muss.
Zitat von Sichfragender74:Als ich dann in die Küche ging fragte sie mich warum ich hier auf die Toilette gehe, ob ich bei mir daheim Wasser sparen möchte.
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