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Ehe wie eine WG / Frau will keinen GV mehr

S
Sinn der ganzen Aktion mit der Zweitwohnung ist ja, dass es keine offizielle Trennung von seiner Seite aus gibt.
Das Ziel wäre, dass, wenn sie sich trennen will, sie natürlich auch ausziehen muss.
Das würde ich ihr schriftlich geben, so dass der Empfang nachgewiesen ist.

25.05.2020 10:00 • x 2 #2131


unbel-Leberwurst
Hm, also wenn Du ausgezogen bist, sollstest Du das auch konsequent tun.
Da hat sie mit ihrer Forderung durchaus recht, dass Du den Schlüssel abliefern sollst.
Würdest Du es wollen, dass sie einen Schlüssel von DEINER Wohnung hat? Wohl kaum.
Das Du Eigentümer bist, ist kein Argument. Auch ein Vermieter darf sein Eigentum nicht ohne weiteres betreten, darf auch keinen Schlüssel haben.

Da Du nicht mehr zum Haushalt gehörst, habe ich auch Verständnis dafür, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, auch wenn die Sache mit dem Sessel und der Tasse wohl übertrieben ist.

Wie hast Du denn auf ihre Ausführungen von wegen essen gehen und zu viel Geld ausgeben reagiert?
Versuchst Du da zu diskutieren? Ich würde das schlicht blocken, dass sie das nichts angeht.

25.05.2020 10:21 • #2132


A


Ehe wie eine WG / Frau will keinen GV mehr

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T
Zitat von unbel Leberwurst:
Hm, also wenn Du ausgezogen bist, sollstest Du das auch konsequent tun.
Da hat sie mit ihrer Forderung durchaus recht, dass Du den Schlüssel abliefern sollst.
Würdest Du es wollen, dass sie einen Schlüssel von DEINER Wohnung hat? Wohl kaum.
Das Du Eigentümer bist, ist kein Argument. Auch ein Vermieter darf sein Eigentum nicht ohne weiteres betreten, darf auch keinen Schlüssel haben.

Da Du nicht mehr zum Haushalt gehörst, habe ich auch Verständnis dafür, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, auch wenn die Sache mit dem Sessel und der Tasse wohl übertrieben ist.

Wie hast Du denn auf ihre Ausführungen von wegen essen gehen und zu viel Geld ausgeben reagiert?
Versuchst Du da zu diskutieren? Ich würde das schlicht blocken, dass sie das nichts angeht.


Ein Vermieter erhält auch Miete. Er ist der Geldesel. Solange er alle Zahlungen leistet und nur freiwillig eine weitere Wohnung hat damit er seine Ruhe vor ihr hat, würde ich diesen Punkt tatsächlich schnellstmöglich anwaltlich klären lassen. Wenn er im Grundbuch steht und sich das auch nicht ändern wird oder soll, habe für mein Empfinden eine ganz klare Tendenz pro TE.

Der Rest ist sinnfreies Drama von ihr.

28.05.2020 12:19 • #2133


B
Zitat von Sichfragender74:
Hallo, Jetzt bin ich dann bald einen Monat draußen und es geht mir seit ein paar Tagen etwas besser und ich sehe einiges klarer. Ich war jetzt knappe 14 Tage nicht mehr im Haus und bin gestern zum Ramadan hin und habe auch aus Respekt ihre Eltern besucht. Als ich mit meiner NF zurück ins Haus bin ,weil ich noch etwas besprechen wollte, meinte sie Ich solle die Hausschlüssel abgeben. Ich habe das nicht getan und ihr klar gesagt das es auch mein Haus ist und ich kommen kann wie ich möchte,da auch ich es ...



Der letzte Abschnitt gefällt mir..wollte nämlich gerade fragen wieso sie dein konzo kontrolliert. So weit so gut alles. Geniesse dein leben.

28.05.2020 12:45 • x 1 #2134


unbel-Leberwurst
Zitat von Toretto:

Ein Vermieter erhält auch Miete. Er ist der Geldesel. Solange er alle Zahlungen leistet und nur freiwillig eine weitere Wohnung hat damit er seine Ruhe vor ihr hat, würde ich diesen Punkt tatsächlich schnellstmöglich anwaltlich klären lassen. Wenn er im Grundbuch steht und sich das auch nicht ändern wird oder soll, habe für mein Empfinden eine ganz klare Tendenz pro TE.

Der Rest ist sinnfreies Drama von ihr.


Ich würde hier nicht auf das Geld abstellen und wer was bezahlt.
Das macht er ja im übrigen freiwillig und kann sich damit nicht das Recht erkaufen, das Haus zu betreten.

Der TE hat sich getrennt und ihr das Haus überlassen. Somit hat die Ex ein Recht auf eine Privatsphäre.

Es ist ja mehr als freiwillig eine weitere Wohnung, damit er Ruhe vor ihr hat. Er will sein Leben künftig ohne sie verbringen.
Das ist ein ziemlicher Unterschied.
Und da er das so will, muss er das auch konsequent durchziehen. Wer A sagt, muss auch B sagen und kann sich nicht irgendwelche Hintertürchen offen lassen. Das gehört dann auch zu einer konsequenten Trennung dazu.

Der TE hat bis zuletzt mit sich gerungen, ob der Auszug das richtige sei und ist laut letzter Wasserstandsmeldung auch nicht wirklich glücklich.
Ich glaube, hier geht es nicht um geltendes Recht oder Grundbucheinträge.
Mit der Abgabe des Schlüssels werden ihm die Konsequenzen seiner Trennung wieder ein Stück mehr bewusst.
Die Abgabe wäre ein Symbol für einen beendeten Lebensabschnitt.

28.05.2020 13:06 • x 2 #2135


darkenrahl
Zitat von unbel Leberwurst:
Der TE hat sich getrennt und ihr das Haus überlassen. Somit hat die Ex ein Recht auf eine Privatsphäre.


Wenn er seine Wohnung nur als Zweitwohnung deklariert und auch das Haus als Wohnung temporär benutzt, hat er das Wohnrecht nach Schweizer Recht, und ich denke, das ist auch in Deutschland so.

28.05.2020 13:10 • x 2 #2136


unbel-Leberwurst
Zitat von darkenrahl:

Wenn er seine Wohnung nur als Zweitwohnung deklariert und auch das Haus als Wohnung temporär benutzt, hat er das Wohnrecht nach Schweizer Recht, und ich denke, das ist auch in Deutschland so.


Wie gesagt, mir geht es nicht um geltendes Recht.

Die Trennung ist meiner Meinung nach völlig gerechtfertigt, wenn nicht gar überfällig. Ein zurück scheint völlig ausgeschlossen.
Und doch scheut der TE vor den endgültigen Schritten.
Warum nur eine Anmeldung als Zweitwohnung, wenn es sicher ist, dass die Ex im Haus bleibt?

Irgendwie klingt hier vieles halbherzig.
Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass.

28.05.2020 13:33 • x 2 #2137


T
Zitat von unbel Leberwurst:

Der TE hat sich getrennt und ihr das Haus überlassen. Somit hat die Ex ein Recht auf eine Privatsphäre.

Es ist ja mehr als freiwillig eine weitere Wohnung, damit er Ruhe vor ihr hat. Er will sein Leben künftig ohne sie verbringen.
Das ist ein ziemlicher Unterschied.
Und da er das so will, muss er das auch konsequent durchziehen. Wer A sagt, muss auch B sagen und kann sich nicht irgendwelche Hintertürchen offen lassen.


Hmmm, das könnte man seiner Frau genauso vorwerfen. SIE hat sich doch emotional bereits seit langem von ihm getrennt und ist nicht ausgezogen.
Nur weil er die Konsequenzen aus IHREM Verhalten zieht, wird sie nun alleinige rechtmäßige Besitzerin oder gar Eigentümerin des Hauses, das er weiter finanziert? Ziemlich gewagte Theorie.

Im Übrigen kommt und geht er ja nicht wie er will, sondern teilt es ihr mit.

Ich rate dem TE die Seiten zu wechseln; die geht in (s)eine Wohnung und er ins Haus oder das Haus wird verkauft.

28.05.2020 13:35 • x 2 #2138


darkenrahl
Zitat von unbel Leberwurst:
Warum nur eine Anmeldung als Zweitwohnung, wenn es sicher ist, dass die Ex im Haus bleibt?


Etwa, weil er im Grundbuch eingeschrieben ist und das Haus mindestens zur Hälfte, und wenn nur er im Grundbuch steht, ganz ihm gehört?

28.05.2020 13:36 • x 2 #2139


T
Zitat von unbel Leberwurst:

Wie gesagt, mir geht es nicht um geltendes Recht.

Die Trennung ist meiner Meinung nach völlig gerechtfertigt, wenn nicht gar überfällig. Ein zurück scheint völlig ausgeschlossen.
Und doch scheut der TE vor den endgültigen Schritten.
Warum nur eine Anmeldung als Zweitwohnung, wenn es sicher ist, dass die Ex im Haus bleibt?

Irgendwie klingt hier vieles halbherzig.
Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass.



Liegt vielleicht am Wert des Hauses und den Eigentumsverhältnissen?

28.05.2020 13:39 • x 1 #2140


unbel-Leberwurst
Zitat von Toretto:
Hmmm, das könnte man seiner Frau genauso vorwerfen. SIE hat sich doch emotional bereits seit langem von ihm getrennt und ist nicht ausgezogen.
Nur weil er die Konsequenzen aus IHREM Verhalten zieht, wird sie nun alleinige rechtmäßige Besitzerin oder gar Eigentümerin des Hauses, das er weiter finanziert? Ziemlich gewagte Theorie.

Im Übrigen kommt und geht er ja nicht wie er will, sondern teilt es ihr mit.

Ich rate dem TE die Seiten zu wechseln; die geht in (s)eine Wohnung und er ins Haus oder das Haus wird verkauft.


Wir müssen hier jetzt keine sinnlose Diskussion aufmachen.

Der TE hat wiederholt betont, sie im Haus belassen zu wollen. Das macht er also ebenso freiwillig wie die Kostenübernahme.
Alle Einwände, dass er sich da selber benachteiligt, wurden vom TE in den Wind geschlagen.
Davon ab wollte sie sich doch auch nie trennen. Der TE geht so den Weg des geringsten Streites, den er um jeden Preis verhindern möchte. Das ist ihm sozusagen ein halbes Haus wert, es nicht eskalieren zu lassen.
Darum wird es auch keine anwaltliche Klärung seinerseits wegen des Schlüssels geben.

Wenn, dann würde eher sie zum Anwalt gehen...

Und an den Eigentumsverhältnissen ändert sich durch Schlüsselbesitz überhaupt nichts.

28.05.2020 14:12 • x 2 #2141


T
Der Weg des geringsten Streites kann auch ein kluger sein.

Wenn der TE tatsächlich gewillt ist auf ein halbes Haus zu verzichten, dann könnte er den Schlüssel natürlich auch abgegeben.

28.05.2020 14:17 • #2142


S
Wie hast Du denn auf ihre Ausführungen von wegen essen gehen und zu viel Geld ausgeben reagiert?
Versuchst Du da zu diskutieren? Ich würde das schlicht blocken, dass sie das nichts angeht. [/quote]

Ich habe blockiert und bin auch gar nicht darauf eingegangen und sie gebeten mit mir nur wesentliche Sachen zu bereden.
Ich hab heute die Schlüssel da gelassen und werde auch nicht mehr ins Haus gehen wenn es nicht sein muss.
Vor paar Tagen mussten wir was bereden...
Sobald ich drinnen bin gehe ich ins Gäste WC und wasche mir die Hände, nur diesmal musste ich für kleine Jungs.
Als ich dann in die Küche ging fragte sie mich warum ich hier auf die Toilette gehe, ob ich bei mir daheim Wasser sparen möchte.
Von mir ist nun nichts mehr wichtiges im Haus.

28.05.2020 23:09 • x 2 #2143


Clara1111
Oh Gott, das ist schon dummfrech von Deiner NF.
Das Du Dich da beherrschen konntest, ist Dir hoch abzurechnen.
Wahrscheinlich hätten andere Männer den Frauen in dieser Situation einen Tritt in den Hintern verpasst.

Du merkst aber, wie sie immer dreister und frecher wird.

Hoffentlich überdenkst Du noch mal Deine großzügigen und freiwilligen Zahlungen ihr gegenüber und zahlst nur das, was der Anwalt ausgerechnet hat.

28.05.2020 23:19 • x 2 #2144


B
Zitat von Sichfragender74:
Ich hab heute die Schlüssel da gelassen und werde auch nicht mehr ins Haus gehen wenn es nicht sein muss.

Du hättest den Schlüssel noch nicht abgeben brauchen, du musst ja -nach Absprache mit deiner Nochfrau- dich auch überzeugen können ob mit dem Haus alles in Ordnung ist.
Du wohnst ja auch noch da, hast nur einen Zweitwohnsitz, warum jetzt so handeln ?
So gibst du ihr nach und überläßt ihr dein Mitfeld, ganz nach ihrem Willen hat sie jetzt alles, was sie wollte und die Kontrolle.

Zitat von Sichfragender74:
Als ich dann in die Küche ging fragte sie mich warum ich hier auf die Toilette gehe, ob ich bei mir daheim Wasser sparen möchte.

Hast du ihr nicht erklärt, daß das Haus auch dir mitgehört und du auch Wasser bezahlst, dir aber aufgrund ihrer Dreistigkeit deine Großzügigkeit herunterschrauben und ihr nur noch den ihr zustehenden Aufstockungsunterhalt zahlen wirst?
Es war abzusehen, daß sie ihre Gehässigkeiten ausweitet und dich nur noch als ihre Kompfortzone ansieht, aus der sie sich reichlich zu bedienen versteht.

29.05.2020 05:25 • x 6 #2145


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