Sorry wenn ich hier von der Seite reinspringe, aber ich habe gelesen worum es geht und möchte nur helfen. Ich habe beruflich (sagen wir mal) viel mit dem Thema zu tun und sehe zB jeden Tag ein Pflegegutachten.
Zitat von KuddeI7591: Entscheidend ist bei einem Pflegegrad das Gesamtbild des Betroffenen und nicht eine einzelne Diagnose. Gibt es mehrere Diagnose-Stellungen...nein, die werden nicht aufaddiert.
Exakt das.
Die Gutachten haben im Grunde drei Teile. Der erste sind die simplen Daten (Gewicht, Größe, Vorerkrankungen usw.). Der zweite Teil ist ziemlich frei und wird wirklich vom Gutachter frei geschrieben. Dabei wird im Grunde der Eindruck dargestellt. Da kann es schon losgehen mit: Gutachter klingelt - wer macht die Tür auf? Der "Patient" oder jemand anderes?
Vieles in diesem Teil ist auch auf Aussagen basiert. Also kann man sich alleine waschen, essen schneiden usw.
(Fakt nebenbei: während Corona wurden die Gutachten nur am Telefon durchgeführt was dazu führte das manche sich vermutlich viel schlechter oder aber auch als viel gesünder dargestellt haben als sie waren).
Der letzte Teil ist eine Check Liste bei der Punkte vergeben werden, welche sich aus den ersten zwei Teilen ergeben. Je höher die Punkte, desto höher der Pflegegrad.
Ich empfehle den Menschen auch immer wenn es geht die Begutachtung nicht alleine zu machen, weil es ja auch oft, wie hier schon erwähnt, indirekt die Pflegepersonen betrifft.
Schon öfters den Fall gehabt, dass jemand sich gesünder gemacht hat und dann die Pflegeperson (meist Kinder) später (zurecht?) wütend waren, da sie die Arbeit Schultern mussten die nun so nicht übernommen werden kann von ein Pflegedienst.
Zitat von Umbra_: Dann muss ein Lift her. Da zahlt dann die KK einen Zuschuss.
Das sind jetzt nur 2 Beispiele, ganz abgesehen von dem Pflegegeld was meiner Mutter zustehen würde.
Wohnumfeldverbessende Maßnahmen, 4.000Euro pro Person, sprich wenn zwei Menschen mit Pflegegrad zusammen wohnen waren es sogar 8.000Euro (Grenze ist bei 16.000).
Das ist auf jeden Fall nicht nichts.
Auch anderes. ZB ist es ab Pflegegrad 4 nicht mehr notwendig übernommen Fahrten vorher zu beantragen. Was ja auch ganz hilfreich sein kann.
Zitat von Vicky76: Versuch doch deiner Mutter zu erklären, dass sie mit einem Pflegegrad, Pflegegeld bekommt, für einen Gärtner.
Was viele auch nicht auf den Schirm haben: ab Pflegegrad 1, sprich den niedrigsten, steht jedem monatlich ein so genannter Entlastungsbetrag von 125Euro zu. Damit kann man im Grunde machen was man will, außer sich auszahlen lassen. Ich hatte mal eine Nachbarin die hatte sich bei einen sozialen Netzwerke damit zwei Mal die Woche eine junge Studentin eingeladen die zum Karten spielen und plaudern vorbei kam woraus später eine Freundschaft entstand.
Aber auch einfach jemand zum Einkaufen schicken oder mal Fenster putzen.
Was ganz wichtig ist: diese 125 sammeln sich an. Sprich wenn ich vier Monate sie nicht abrufe, habe ich ein Guthaben von 500Euro. ABER es ist limitiert, sprich es wird irgendwann genullt, weil die Leistung ja scheinbar nicht gebraucht wurde. Sprich man kann nicht ewig ansammeln und vergibt quasi wenn man so will Geld.
Hier wäre es auf jeden Fall ratsam, weil man genau so argumentieren könnte. Man muss ja nicht die 125Euro abrufen. Dann wären die schlimmstenfalls weg. Aber wenn mal doch was wäre zB längere Zeit nicht zu Hause, dann könnte man damit locker jemand bezahlen der die Blumen gießt. Man verliert also ja nichts.