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Wie war dein Tag / wie geht es dir heute?

G
Zitat von fe16:
aber wie kann jemand beerdigt werden ohne das die Geschwister informiert sind

Das liegt an der individuellen Vorsorge, die der Verstorbene noch vor seinem Tod mit dem Bestatter direkt regelt.

Da ist alles manchmal Jahre vorher schon in Sack und Tüten. Und kein Bestatter wird sich auf die Suche nach Angehörigen begeben.

Und es besteht auch bei der Beurkundung keine behördliche Mitteilungspflicht zu den Geschwistern. Ist leider so.

Und dadurch erfahren sie unter Umständen erst durch die Post vom Nachlassgericht (das die Erben ermitteln muss) von dem Todesfall.

08.04.2024 21:26 • x 3 #9226


fe16
Zitat von Gemini26:
Das liegt an der individuellen Vorsorge, die der Verstorbene noch vor seinem Tod mit dem Bestatter direkt regelt. Da ist alles manchmal Jahre vorher schon in Sack und Tüten. Und kein Bestatter wird sich auf die Suche nach Angehörigen begeben. Und es besteht auch bei der Beurkundung keine behördliche ...

Das hilft mir weiter

danke


es bilden sich aber neue Fragen ….

08.04.2024 21:43 • #9227


A


Wie war dein Tag / wie geht es dir heute?

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H
@fe16 Geschwister sind nicht Erben gerader Linie , ich nehme jetzt mal spekulativ an, die müssen gesetzlich nicht informiert werden, gilt übrigens auch für den Ehepartner.
Fazit: wenn man was will, Testament machen und wasserdicht bei einem Notar hinterlegen. Das kann dann auch keiner ändern.

08.04.2024 21:45 • x 1 #9228


Heffalump
Zitat von fe16:
aber wie kann jemand beerdigt werden ohne das die Geschwister informiert sind ?

selbst in der Patientenverfügung kann ich mir solches vorstellen, und wenn man dem TV glauben kann, dauern Nachlass-Suchen deutlich länger, als Beerdigungen.

09.04.2024 02:37 • x 1 #9229


Rebec20
@fe16 plaudere hier mal gerne aus dem Nähkästchen: in Bayern ist folgendes geregelt. Innerhalb von 3 Tagen muss Erdbestattung erfolgen. Urnenbeisetzung dauert länger. Bei uns ist es so dass einer Grabstätten Besitzer ist und einer Grabstätten Nachfolgebesitzer. Eine Grabstätte wird auf 10 Jahre gemietet solange ist Totenruhe in meiner Region. Verstirbt innerhalb dieser Zeit ein Grabbesitzer und es ist bis 2028 bezahlt dann muss das Grab bis 2034 angenommen es wäre dieses Jahr weitergeführt werden wegen der sogenannten totenruhe.

09.04.2024 02:51 • x 3 #9230


Heffalump
Zitat von Rebec20:
bis 2034

spannend, also sechs Jahre, wo es noch bepflanzbar ist, obwohl keine Miete mehr eingeht.
Als damals meine Oma starb, konnte man es sogar 20 Jahre voraus zahlen, jetzt nur noch 10.

Kann man aber bestimmt bei der Friedhofsverwaltung erfragen, ich hab dort zumindest die Auskunft bekommen, ob die für die nächsten 10 - ne Rechnung schicken (Bay)

09.04.2024 02:59 • x 1 #9231


Rebec20
Genau. Du zahlst bis 2028 und dann falls der Sterbefall z.b. 2024 eintritt bis 2034 also zahlst Du als Besitzer der Grabstätte noch weitere 6 Jahre „Miete“ für das Grab.

09.04.2024 03:08 • x 1 #9232


Rebec20
Ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Würde Dir empfehlen die Satzung durchzulesen.

09.04.2024 03:09 • x 1 #9233


Rebec20
Wenn eine Ruhefrist (Totenruhe) abgelaufen ist. Kann man ein Grab unter verschiedenen Voraussetzungen auch kürzer „Mieten“

09.04.2024 03:11 • x 2 #9234


Heffalump
Zitat von Rebec20:
Würde Dir empfehlen die Satzung durchzulesen

wenn ich eine hätte -
Oma liegt dort seit 1986, nun liegen dort auch meine Eltern, aber ne Satzung hab ich nicht.

09.04.2024 03:20 • x 1 #9235


fe16
Moin zusammen



Danke für eure infos

09.04.2024 05:16 • #9236


fe16
Zitat von H-Moll:
@fe16 Geschwister sind nicht Erben gerader Linie , ich nehme jetzt mal spekulativ an, die müssen gesetzlich nicht informiert werden, gilt übrigens auch für den Ehepartner. Fazit: wenn man was will, Testament machen und wasserdicht bei einem Notar hinterlegen. Das kann dann auch keiner ändern.

Ja klar , deswegen schrieb ich ja es waren 4 Geschwister

und die verstorbene Person hatte nur noch die 3 Geschwister

es gab keine Kinder , keinen Ehemann

und nie eine möglichkeit ausfindig zu machen wo die gute beerdigt wurde .

09.04.2024 05:19 • #9237


fe16
Zitat von Rebec20:
@fe16 plaudere hier mal gerne aus dem Nähkästchen: in Bayern ist folgendes geregelt. Innerhalb von 3 Tagen muss Erdbestattung erfolgen. Urnenbeisetzung dauert länger. Bei uns ist es so dass einer Grabstätten Besitzer ist und einer Grabstätten Nachfolgebesitzer. Eine Grabstätte wird auf 10 Jahre gemietet solange ...

Hier im Dorf hat man das Grab 25 Jahre . Und es wird im Sterbefall verlängert .

Vor Jahren wurde im winter nicht beerdigt weil sie mit ihren ganzen technischen Möglichkeiten nicht in den Boden kamen

lang ist es her

09.04.2024 05:22 • x 2 #9238


B
Zitat von fe16:
nie eine möglichkeit ausfindig zu machen wo die gute beerdigt wurde

Es gibt mehrere Möglichkeiten
Wenn man weiß wo der verstorbene gelebt hat, geht es über die Standesämter.
Aber auch die Kirchengemeinden führen entsprechende Bücher.
Außerdem muss das Nachlassgericht Erben ermitteln und dann hat man zumindest die Info, wo der verstorbene gestorben ist.

09.04.2024 05:30 • x 2 #9239


G
@fe16
Ich muss kurz noch mal was zur Bestattungspflicht schreiben, denn ich habe das natürlich durch meine Brandenburger Brille gesehen.

Jedes BL hat sein eigenes Bestattungsgesetz. Und ob Geschwister gleichranging oder nachrangig bestattungspflichtig sind, ist unterschiedlich. Das müsste man mal nachlesen. Bei uns sind die ältesten Geschwister zwar pflichtig.

Wenn aber z.B. die jüngste Schwester beauftragt, ist das natürlich auch in Ordnung. Interessant wird es bei schwierigen familiären Konstellationen.

09.04.2024 05:31 • x 2 #9240


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