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Ex hat kein Interesse an seinen Kindern - bin wütend

R
Du hast eben versucht, mit der Geburt von Kindern diesen Mann an Dich zu binden, wie es Frauen seit tausenden von Jahren tun.
Kreischende, quängelnde Kleinkinder hält dieser Mann nicht aus.
Deshalb, und nicht nur deshalb, hat er die Flatter gemacht.

Das ist sein gutes Recht.

Er hätte verhüten können. Du hättest verhüten können.

Nun sieh zu, wie Du Dein Leben mit Kleinkindern über die Bühne bringst. Du wolltest es doch so. Oder Du mußt eben die Kinder weggeben, wenn Du Dich diesem Stress nicht gewachsen fühlst.
Den Typen kannste vergessen, der kommt nie wieder.
Nur, weil Du nicht allein sein kannst, mit der Geburt von KIndern zu erhoffen, daß man Menschen an sich bindet, geht halt nur zu oft nach hinten los.

07.12.2017 08:24 • #31


Milchmaedchen
Danke auch dir für deine Antwort.

Falls du da etwas gründlich missverstanden hast, ich habe mich getrennt und die Kinder wurden natürlich in einer bestehenden Beziehung sogar ärztlich begleitet gezeugt und gewünscht.

Den restlichen chauvi Müll lasse ich einfach unkommentiert.

07.12.2017 08:45 • x 2 #32


A


Ex hat kein Interesse an seinen Kindern - bin wütend

x 3


Payne
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.


Dort steht es @iRobot

07.12.2017 13:10 • x 1 #33


iRobot
@Payne

Hallo Payne,

Folgendes zu deinem BGB:
Der Begriff Umgangspflicht wird von Juristen aus § 1684 Abs. 1 BGB abgeleitet. Dort heißt es, jeder Elternteil sei zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Dagegen wird dem Kind nur das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zugestanden. Eine Klausel, die Kinder dazu verpflichtet, nach einer Trennung bzw. Scheidung mit beiden Elternteilen Umgang zu pflegen, existiert nicht.

Gültige Rechtssprechung in Deutschland:
die zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils unabhängig vom verfassungsrechtlichen Anspruch des Kindes auf die Sorge der Eltern, ihre Pflege und Erziehung in der Regel dienen nicht dem Kindeswohl. Insofern habe eine Durchsetzung der Umgangspflicht mit Zwangsmitteln grundsätzlich zu unterbleiben.

Dafür darf man sich bei den Feministen bedanken.
Darum sei froh und glücklich das es mit dem Vater deiner Kinder außergerichtlich funktioniert hat. Rechtsanspruch hast du keinen darauf. !

@Milchmaedchen

Lebe einfach dein Leben und komme mit deinen Entscheidungen, die du getroffen hast klar. Mache deine emotionalen Probleme nicht zu den Problemen des Vaters. Denn es sind Deine!
Ich persönlich kann über Forderungen der Ex nur noch lachen! Sie interessieren mich nicht mehr!
Und es hat auch Sie nicht das Kindeswohl bei ihrer Trennung interessiert. Warum soll es mich jetzt interessieren?
Und von mir aus, bin ich ein Chauvi!
Damit bin ich raus, weil du Beratungsresistent bist und dich Antworten von selbst betroffenen Männern nicht interessieren. Von mir bekommst du aber kein Mitleid.

iRobot

07.12.2017 16:07 • #34




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