La-Fleur
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Fakt ist, das Lübeck anders arbeitet
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La-Fleur
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Zitat von La-Fleur:Nicht Du bist ein Monster.laut Vater ist die "alte" Mutter tot.
E-Claire
Mitglied
Zitat von La-Fleur:Die Richterin in Lübeck entschied mit Erziehungsgutachten, das unsere Tochter den Wechsel vom Kinderheim zu mir vollzieht, innerhalb dieser Woche möge ich mit Zustimmung agieren.
Zitat von La-Fleur:Gegen mich wirkt der Komunikationsmangel und das dementsprechende Komunikationsproblem zum Vater. Jugendamt, Verfahrensbeistand und Familienhelfer sprechen positiv für mich.
Zitat von La-Fleur:Mein Antrag betrifft die weitere Bindungsintoleranz des Vaters durch erneute Vorwürfe, sowie seinerseits 7 Seiten Kindeswohlgefährdungsmeldung die nicht gerechtfertigt und durch JA und Gerichtsmedizin bestätigt sind, sowie durch die vorhandene Familienhelferin. Zusätzlich zum Antrag steht die weitere Pathologisierung.
La-Fleur
Mitglied
Zitat von E-Claire:Ähm. Liebes ausnahmsweise biete ich Dir eine PIN an, aber hier sind wir, wenn ich das richtig verstehe, in einem Bereich, den wir definitiv nicht gogglebar, diskutieren sollten.
Deine Tochter befindet sich in Obhut, habe ich das richtig verstanden?
Mal öffentlich wieder gemacht generell gesprochen: so sehr Du das hasst, so doof Du es findest, ABER nur weil die Eltern nicht miteinander reden können, kriegt niemand mehr (in aufgeklärten Bundesländern) das alleinige Sorgerecht. Und das ist auch gut so, denn die Gegenseite war oft genug, daß ein Elternteil in den 1900er der Vater in den 1980er die Mutter einfach als vermeintlich besserer sorgend nachwies, daß die andere Seite nicht mit einem redet.
Hier ist das Problem: Wenn Eltern nicht miteinander reden, hat das zu 90% mit deren Beziehung zu tun, Verletzungen, Kränkungen, Unvermögen Konflikte zu lösen und so gut wie nie etwas mit dem Kind.
IHR könnt nicht kommunizieren, aber ihr müsst das klar kriegen, WEGEN des Kindes.
Versteh mich richtig, jede Trennung ist mit extrem viel Verletzungen verbunden und ja diese würden schneller heilen, wenn man nicht Verständigung gezwungenermaßen suchen müsste. ABER es geht um einen kleinen Menschen, der sowohl Vater als auch Mutter braucht.
EGAL, wie der Vater ist; egal wie die Mutter ist. Seit Ende der 90er ist anerkannt, das es nicht nur ein Recht auf Abstammung gibt, sondern damit eben auch anerkannt, daß ein Kind, also ein bald (!) großer, erwachsener Mensch in etwa 20 Jahren, es psychisch und physisch braucht zu wissen, woher er kommt und wessen Kind er ist.
Jetzt wollen wir als Erwachsene natürlich Grenzen aufmachen, aber ein Vater/Mutter, der/die sein Kind schlägt... Das Problem aber ist, so funktioniert Kindheit nicht. Und vor allem so funktioniert Kindeswohl nicht. Wer will urteilen, über einen Vater, der absolut ungeeignet ist, den das Kind aber als Vater eben total liebt und der sich vielleicht eben doch ändert?
Prognosen für die Zukunft sind eben das, reine Kaffeesatzleserei. Kinder wollen und brauchen ihre Eltern.
Auch wenn diese zunächst Fehler machen.
Der Maßstab, den Gerichte ansetzen, ist heute nicht mehr, was ist jetzt, sondern eben auch besteht eine Chance auf Veränderung. Den setzen sie bei Dir and und den setzen beim Vater an und mit Verlaub, aber eine Mutter, die auf alleiniges Sorgerecht klagt, hat in vielerlei Hinsicht einen Nachteil.
Was ich nicht nachvollziehen kann, alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte ich verstanden, alleiniges Sorgerecht nicht. Worauf haben Du und Dein Anwalt tatsächlich geklagt und kennst Du den Unterschied?
Alles Frauen? Und noch mal habt ihr wirklich alleiniges Sorgerecht und nicht einfach nur Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt? Und sieben Seiten sind sieben Seiten.
Ich hab nen Kumpel, der hat 2002 ein Kind gezeugt, nicht verheiratet, was die Kindesmutter abgezogen hat, alleiniges Sorgerecht, läuft außerhalb dessen, was fair war und sinnvoll ist. Die Kindesmutter lässt sich auch noch im Jahre 2015 zu dem Satz hinreißen, Erziehung ist nicht Deine Aufgabe. Er ist der Vater. Dieser Freund hat 16 Jahre gebraucht um den Mut und die Kohle aufzustellen, einfach mal seine Verantwortung haltbar zu machen, aka geteiltes Sorgerecht.
Daher noch mal meine Frage, warum alleiniges Sorgerecht und nicht "einfach" Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Und nein, nur weil ihr grad nicht kommunizieren könnt, heißt das nicht das irgendein Richter in den aufgeklärten Teilen Deutschlands Dir ein Sorgerecht gibt, würde ich auch nicht.
Was NICHT heißt, daß ich denke, du hast keine Gründe. Was auch NICHT heißt, daß Du ein Monster wärst. Und was schon gar NICHT heißt, daß ich nicht verstehe, wie hart, gemein, unlösbar und nicht zu ertragend die Situation jetzt ist.
E-Claire
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Zitat von La-Fleur:Bitte Pn! Meine Tochter befindet sich in meiner Obhut!
Zitat von E-Claire:das unsere Tochter den Wechsel vom Kinderheim zu mir vollzieht, innerhalb dieser Woche möge ich mit Zustimmung agieren.
La-Fleur
Mitglied
Zitat von E-Claire:ich bin davon überzeugt, dass Du KEIN Monster bist und ich beweise es Dir, in dem ich dir meine kleine und nicht ausreichende Hilfe anbiete.
Aber, weil wir uns nicht kennen, ich dennoch absolut von deiner Integrität überzeugt bin, daß alleinige Sorgerecht zu fordern ist außerhalb von zwei extremen Kriterien Quatsch.
La-Fleur
Mitglied
Zitat von E-Claire:
Ok, ich habe da wohl etwas mißverstanden, in den Aussagen. Sorry!
ich zitiere mich statt Deiner. Aber es war Deine Aussage.
Pin, ist ein Angebot, falls Du Hilfe in der Übersetzung brauchst, dann frag mich, gern eben auch geschützt. Ich bin keine Familienrechtlerin, aber ich kann Dinge ziemlich gut runterbrechen und wenn immer Du ur empört bist, Worte finden, auch wenn sie nicht gefallen, um zu erklären, wie so eine Entscheidung zustande kommt.
Davon abgesehen: ich WEIß, daß Du für sie kämpfst und nur das beste willst. Das ziehe ich nicht mal im Ansatz in Zweifel. Und es tut mir LEID, was Dir passiert ist heute. Wir kennen uns ja nicht, aber ich bin davon überzeugt, dass Du KEIN Monster bist und ich beweise es Dir, in dem ich dir meine kleine und nicht ausreichende Hilfe anbiete.
Aber, weil wir uns nicht kennen, ich dennoch absolut von deiner Integrität überzeugt bin, daß alleinige Sorgerecht zu fordern ist außerhalb von zwei extremen Kriterien Quatsch.
Wenn du Fragen hast, nicht alles öffentlich darlegen magst, schreib mich an. Sehr gern. Kann etwa ein bis vier Tage dauern, daß ich antworte.
E-Claire
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Zitat von La-Fleur:Im übrigen bin ich für offene Kommunikation
La-Fleur
Mitglied
Zitat von E-Claire:
Sehr bewundernswert. Ich übe mich darin.
Wenn Du dafür bist, warum dann das alleinige Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Joh eh, aber Sorgerecht?
Was war so schlimm?
E-Claire
Mitglied
Zitat von La-Fleur:Sorgerecht ist beantragt aufgrund 7 Seitigen Kindeswohlgefährdungsmeldungen von Seiten des Vaters
E-Claire
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La-Fleur
Mitglied
Zitat von E-Claire:Ich verstehe das nicht, meine ich ernst.
Wieso beantragst Du, das alleinige Sorgerecht, wenn der Kindsvater Beschwerden vorbringt? Sorry, ich stehe auf dem Schlauch, ich sehe nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat.
Taleja
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Susanne1919
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Mosaik
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Zitat von Susanne1919:Herzschmerzen, Brustschmerzen, linker Arm schläft ständig ein, Kopfweh