Guten Morgen Peter,
Peter hat schon recht mit seinen Ausführungen, dass auch ein Selbständiger ein Attest benötigt, um Krankengeld zu erhalten. Aber was hat die Kranschreibung damit zu tun, den Prozess oder die Prozesse nicht selbst führen zu können. Am Kammergericht benötigt man immer einen Rechtsanwalt.
Peter - du hast mir vor ein paar Tagen nett geantwortet, als ich mich nach Deinem Befinden erkundigte - und hast mir als auch hier dem Forum mitgeteilt, dass Du alles gewonnen hättest. Wenn Du alles gewonnen hast, dann verstehe ich jetzt nicht, warum du schreibst:
Zitat:Ich war und bin auch bis Heute nicht in der Lage gegenzuhalten, wenn meine Noch-Ehefrau mir mit ihrem Anwalt die Hölle auf Erden bereitet.
Wenn Du gewonnen hast, dann hast Du doch Deiner Ex-Frau erfolgreich die Stirn geboten. Zitat:Mit dem Verhaltenstherapeuten habe ich noch 25 Sitzung vor mir, um wieder auf die Beine zu kommen. Die Sitzungen musst du Privat bezahlten, wenn du keine Versicherung hast. Die Versicherung akzeptiert nur eine Krankschreibung und ein ausführliches Artest. Versuch einmal eine psychosomatische Rehabilitation als Kassenpatient ohne Zuzahlung zu bekommen.
Warum bist Du Kassenpatient, wenn du selbständig bist und nicht Privatpatient?
Die Rechtsanwälte in meiner Kanzlei sind zwar alle krankenversichert und auch die anderen Selbständigen die ich kenne, abers sie haben das Krankentagegeld erst ab der 8. bzw. 15. Woche vereinbart, weil das viel preiswerte ist. und sie die Zeit mit den Rücklagen überbrücken können, bzw. weil der Partnerschaftsvertrag die ersten 8 Wochen das laufende Einkommen sichert.
Was machst Du denn beruflich? In welcher Sparte bist du Selbständig? Kannst Du mir auch gerne als PN mitteilen, wenn Du hier im Forum nicht antworten möchtest.
Liebe Grüße und Dir ein schönes Wochenende
Petra