Zitat von CaveCanem:Nääääänänänä.... seid Ihr irre?
Der ist unterhaltspflichtig!
Im Trennungsjahr allemal.
Was liest du denn? Wo steht, er ist zu nichts verpflichtet. Das Datum der Trennung zurückdatieren geht! Da geht es nicht um 1 Jahr sondern um ein oder zwei Monate, weil man dann zügiger geschieden werden kann.
Und das geht auch nur, wenn beide Ehepartner dem zustimmen.
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Konten trennen.
Bayside, geh zu deiner Bank und mach dir ein eigenes Konto. Teile das deinem Arbeitgeber mit. Das gemeinsame Konto nutzt du weiter, aber dein Gehalt geht auf das andere.
@Taleja hatte ein gemeinsames Konto und plötzlich hat er es geleert, sie kann dir sagen, welche Tipps von ihrem Anwalt kamen.
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Zitat von Bayside:Der hat immer wieder gesagt er will schriftlich sehen, dass mein Anwalt seine Gehaltsabrechnungen haben möchte.
Das geht ihn nichts an! Das Verhältnis von Anwalt zu dir untersteht der anwaltlichen Schweigepflicht. Gib ihm nichts.
Wenn dein Gatte das nächste Mal im Haus aufschlägt, frag ihn, warum er sich nicht ummeldet, da er ja nicht mehr bei dir wohnt.
An dem Tag, wo er auszog, aus eurem gemeinsamen Häuschen, ist er von dir getrennt. Das ist der Stichtag, für Dich, um das Finanzamt in Kenntnis zu setzen, das er sich getrennt hat, zwar wird noch 2020 so besteuert, wie wenn noch zusammen, aber am 1.1.2021 läuft dann jeder einzeln.
dein Anwalt hat dir das sicher erklärt