CaveCanem
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Er hat sich per Unterschrift vertraglich zu dem verpflichtet, was ich weiter vorne geschrieben habe.
Das ist familienrechtlich sogar einklagbar, da Teil des Vertragswerkes "Ehe".
Dazu brauch ich nicht verheiratet gewesen sein, um das zu wissen.
@T4U
Klar "kann" man das Trennungsjahr zurückdatieren.
Aber dann verliert man Anspruchszeiten. Versorgungsausgleich....Rentenanwartschaften... Hm?!
Klar kann man das tun. Wenn man sich das leisten kann.
Man kann aber auch schlicht und ergreifend "auf Zeit spielen".
Bislang isser nur "ausgezogen". Ja, kann man als Beginn des Trennungsjahres deklarieren.
Oder als "mein Mann ist auf Dienstreise". Oder "wir hatten eine Krise und wollten jeder in Ruhe nachdenken".
So what?! Mit Ü 50 überlegt man besser genauer, bevor man Geld und Vorteile verschenkt.
Zumal dann, wenn man 30 Jahre mitgeochst hat am gemeinsamen Vermögen.