Solskinn2015
Gast
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Solskinn2015
Gast
Gandalff
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Schwedus
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Gandalff
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Schwedus
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Gandalff
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Schwedus
Gast
Zitat von Gandalff:Du hast also deine einrichtung behalten und ihr stattdessen geld gegeben?
Und wenn sie möbel haben will muss sie mir geld für neue möbel geben?
Solskinn2015
Gast
Gandalff
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La-Fleur
Mitglied
Zitat von Gandalff:Ich mach's mal konkreter.
So möchte gern:
-die Kommode und den Sessel vom Schlafzimmer
-den Schrank und die Kommode vom Kinderzimmer
-die Garderobe
-Kommode vom Esszimmer
-Waschmaschine
-Sofa vom Keller
Auf die Frage ob sie das geschenkt bekommen will hat sie geantwortet: "Nein, das ist meins" (also ihres).
Stimmt aber nicht, da wir das alles gemeinsam von unserem Geld gekauft haben.
Sollte ich ihr die Sachen also "verkaufen", oder kann man sagen, da ich ja zB den Esstisch und das Wohnsofa behalten darf steht das im Verhältnis zum Kellersofa und der Schlafzimmerkommode.
Also darf sie sich die Sachen hälftig vom Wert aus dem Haus rausholen oder muss sie mir die Sachen quasi abkaufen? Wie ist das?
Solskinn2015
Gast
Gandalff
Mitglied
Zitat von Solskinn2015:ausgleichspflichtigen Hausstand
La-Fleur
Mitglied
Zitat von Solskinn2015:Die Kindermöbel gehören den Kindern und zählen nicht zum ausgleichspflichtigen Hausstand.
La-Fleur
Mitglied
Zitat von Gandalff:Kindermöbel, ok. Dann kann sie die haben.
Aber was heißt ausgleichspflichtig? Ist eine Waschmaschine ausgeglichen weil ich zB den Esszimmertisch behalte? Oder heisst ausgleichspflichtig das sie mir dafür Geld geben muss?
Sohnemann
Gast