Xonos
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Insofern ist damit schon das passiert was ich fordere.
Es geht mir halt darum das durch die Handlungen in Bezug auf die Männergewalt, dem Eigen-Schämen, der puren Angst, dem vermeintlichen Schutz Dritter (hier Eltern und Ex) versucht wird die Gewaltsituation "klein" zu halten, und dies ist der vollkommen falsche Weg. Dadurch wird das Gewalt-Monopol des Gegners vergrößert.
Es sollten alle Wege benutzt werden die Bedrohung der Gewalt bei öffentlichen Institutionen zu hinterlegen.
Gewalt gegen Frauen ist ein No-Go. Egal wie der Hintergrund heißt.
Es engt sofort den Spielraum von Frauen ein, den aber jeder gewalttätige Mann ausübt.
Daher auch mein Hinweis auf die Institutionen. Ich gehe wegen dem transparenten Sachverhalt eh schon davon aus, das er hier mitliest und das ist von mir Hilfsweise so eine kleine Botschaft an ihn.
Immerhin schreibt die TE was von Rollstuhl und Fertigmachen von Leuten und körperlicher Gewalt.
Und das ist ein NoGo!
Hierbei wird aber noch unterschieden zwischen absoluten und relativen Antragsdelikten; wobei relative Antragsdelikte - wenn sie als im öffentlichen Interesse empfunden werden - auch verfolgt werden können, wenn der Strafantrag zurück gezogen wurde.