Zitat von Lebengehtweiter:
Für was sollte die EF Unterhalt bekommen? Kind ist erwachsen.
Mir ist nicht bekannt, dass ein Kindesunterhalt nur bis zum 18. Lebensjahr fällig wird. Wenn sie ihren Job ver-
liert oder selber kündigt und einen guten Fachanwalt beauftragt, wird sehr wahrscheinlich der TE zur Unter-
haltszahlung verpflichtet. Im Trennungsjahr, es sei denn das würde ganz oder teilweise durch eigenes ver-
wirkenden Verhalten (Gerichtsentscheid) verwirkt, darf der EP nicht schlechter gestellt werden wie in der
Ehe (Unterhalt). Das sollte auf jeden Fall bei einem Fachanwalt (Beratung) abgeklärt werden bevor sie einer
Bedingungsaufforderung zur Kündigung ihres Jobs nachkommt. Das könnte zu teuren Unterhaltszahlungen
führen. Wenn sein Sohn bei ihm bleibt und lebt, wäre sie zum Kindesunterhalt (bei entsprechenden Vor-
aussetzungen z.B. in Ausbildung oder Studium) verpflichtet. Ohne Job und eigenes Einkommen könnte
auch das ganz oder überwiegend beim TE zusätzlich hängen bleiben.
Der TE sollte das u.a. bei einem Fachanwalt abklären um teure, eigene Fehler zu vermeiden. Vorsicht
also vor Aktionen die nicht zu Ende gedacht sind und alles noch verschlimmbessern können.