Zitat von costa:Die Frage ist, wie überzeuge ich sie.
Ich kenne sie gut und bin mir sehr sicher, dass sie das einfach nicht tut!
Melany, Alena, was für realistische Möglichkeiten habe ich? Kann ich sie vielleicht wegen der Alk. für unzurechnungsfähig erklären.
Costa, sie wird es auch nicht tun, denn sie rechnet mit dir und traut dir sehr wahrscheinlich auch nicht zu, dass du sie vor die tür setzt, aber genau das "müsstest" du tun, anders bekommst du sie nicht raus, sie wird sich weiter auf dich stützen und nicht auf ihren alk verzichten wollen.
entmündigen kann sie nur ein richter, nach einer ärztlichen untersuchung.
wende dich, wie schon beschrieben an den psychosozialen dienst, schildere ihnen den fall - sie werden dir anweisungen geben wie du vorgehen könntest und wie dennoch für deine frau gesorgt wird.
ich selbst hatte mal einen partner, der dem Alk. verfallen war, auslöser war der frühe tod unseres einzigen kindes, er kam damit nicht zurecht, die hauptursache lag aber in ihm selbst. beides war zuviel für mich, hatte dann selbst eine psychosomatische störung entwickelt, ich musste mich von ihm trennen, um mich zu schützen und habe ihm eine wohnung besorgt, den start finanziert, damit er rausgeht, von allein wäre er niemals gegangen.
und ich habe mal in einer psychiatrischen klinik gearbeitet, da wurden viele suchtkranke behandelt, wir standen auch in verbindung mit dem psycho-sozialen dienst, der wirklich gute arbeit bei der vor- und nachsorge der patienten leistete. ich habe da viel zu sehen bekommen, vor allem wie die angehörigen selbst sehr litten, krank darunter wurden während es die Alk. nicht schafften etwas zu änderen, meistens wollten sie es auch nicht, zeigten sich therapieresistent. es gab auch wenige ausnahmen, menschen, die es als chance annehmen konnten wieder in ein Alk. leben zu kommen, sie haben sehr an der therapie mitgewirkt, letztendlich ist es der eigene wille, der heilen kann.
viele mussten erst ganz unten ankommen um bereitschaft der mitwirkung zu zeigen, solange sie noch irgendjemand unterstützt, handeln sie nicht.
der vater meines verstorbenen sohnes starb, der alk hat seinen körper und seine seele zerstört, später seinen geist. man fand ihn vor 2 jahren zufällig tod in seiner wohnung, wir hatten all die jahre immer noch freundschaftlichen kontakt, andere und ich haben ihm sehr oft hilfe und unterstützung angeboten, er lehnte alles ab, was ihn vom Alk. hätte wegführen können - es war seine entschiedung, er hat niemanden an sich herangelassen. dagegen ist man machtlos, das muss akzeptiert werden können. solange er andere nicht gefährdet hast du keine chance ihn zwangseinweisen und ihn zu entmündigen lassen. wird er irgendwo gefunden, kann er in die ausnüchterung kommen, wenn er wieder nüchtern ist, wird er wieder entlassen. er kann nicht gezwungen werden ünterstützende massnahmen zu ergreifen.
sollte dir deine frau drohnen, kannst du den rettungsdienst anrufen, sie werden dann dafür sorgen, dass sie dann hilfe bekommt, hier kann unter umständen eine zwangseinweisung erfolgen, nach richterlichen beschluss, um sie vor sich selbst zu schützen. sobald sie nicht mehr als selbstmordgefährdet gilt, muss sie wieder entlassen werden. gegen ihren freien willen kann niemand etwas tun, solange sie selbst noch als zurechnungsfähig gilt.
suche dir auch rat bei einem anwalt, wegen der wirtschaftlichen lage.
ich kann dich nur ermutigen deinen weg zu gehen, unser leben ist nicht endlich.
alles gute!