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Zitat von Tin_:Auch weiss ich, was die Grundsätze des Strafvollzuges sind: Bestrafung/Buße, Schutz der Gesellschaft und Resozialisierung. Ich glaube aber, dass wenn man die Grenze zu Mord oder auch Vergewaltigung einmal überschritten hat, die Wiederholungsgefahr sehr groß ist. Dementsprechend glaube ich in diesem Bereich nicht wirklich an Resozialisierung. Grade im Bereich der S. ist die Rückfallquote sehr hoch.
Deine Argumente sind scheinbar richtig. Mord ist eine Unterkategorie des Tötens. Und andere Unterkategorien sind vielleicht hinnehmbar bis akzeptabel. Aber zum einen ist Dein pauschales: Bin für diese Strafe auch sehr allgemein- Schaut man sich so um, gibt es doch sehr viele Möglichkeiten, jemanden zum Tode zu verurteilen. Wo genau soll der Gesetzgeber die Grenze ziehen?
Egal wie -Ein Riesenproblem ist dennoch dabei. Justizirrtümer kommen bei uns fehlbaren Menschen vor und dann sind Todesurteile nicht umkehrbar. So einfach sieht die Welt an dieser Stelle aus. Und sage nicht, dass es möglich ist, Fehlurteile SICHER zu vermeiden. Das geht nicht.