Taleja
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Zitat von DieSeherin:naja, dann hast du zwei möglichkeiten, oder drei:
immobilienpreise grob googeln, vergleichsobjekte suchen, einen eigenen gutachter befragen (der unabhängige gutachterausschuss ist aber blöd, weil der eh herangezogen wird, wenn es zum streit kommt), oder sagen, dass du keine angaben machst!
Zitat von Gracia:Du musst überhaupt keine Infos einholen, was Häuser ähnlicher Art in ähnlicher Wohnlage wohl wert sind. Das kannst du
Wenn ich keine Angaben mache, geht es nicht weiter. Das Gericht beauftragt nur dann (eventuell) einen unabhängigen Gutachter, wenn der Wert streitig ist.
Gebe ich nichts an, kann es nicht streitig sein, schreibt sie.
Ich frage mich , warum der Ex nicht einfach irgendwas angibt, anstatt auf seinem Gutachten zu sitzen und gar nichts zu tun. Schließlich hat seine Anwältin doch bereits Anfang des Jahres geschrieben, dass er die wertbildenden Faktoren zeitnah nachreicht. ( was ist bei Anwälten wohl zeitnah?
)Okay, aufgrund der derzeitig hohen Immobilienpreise wird er sein Gutachten wohl nicht unbedingt abgeben wollen , aber er könnte ja irgeneine fiktive Summe angeben, in der Hoffnung, dass ich sie akzeptiere.
Zitat von Gracia:Irgendwie ist deine Anwältin aber nicht so richtig im Bilde.
DAS hab ich schon öfter gedacht!
Ich meine, sie gibt mir manchmal das Gefühl, als wüsste sie kaum etwas von dem, worüber wir bereits gesprochen oder geschrieben haben, warum sollte es mit gewissen Bestimmungen anders sein?
Zitat von Gracia:Für den geimeinsamen Kredit durftest du aber gerne deinen Namen drunter setzen.
Ja, der Kredit bestand ja bereits, als ich erfuhr, dass ich nicht mit ins Grundbuch kann, weil das Grundstück nur an meinen Ex überschrieben wurde.
Da hatten wir ja leider die falsche Beratung.