6rama9
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Zitat von T4U:Eheverträge werden normal notariell beglaubigt. Das heißt der Notar liest die Vereinbahrungen vor und erklärt diese auch, wenn du was nicht verstehst - deswegen glaube ich, solange ich von TE dies nicht lese - nicht an einen notariellen Vertrag.
Kannst mich aber gerne verbessern, das liegt dir
Ich glaube auch nicht an einen notariellen Vertrag. Dann wär's ja auch kein Knebelvertrag. Ich glaube eher, dass die TE blind und ohne rechtliche Absicherung unterschrieben hat. Wenn der Vertrag nicht sittenwidrig ist, gilt dann zu 100% : Selbst schuld.