Zitat von Kranich71:Vielleicht ist es hier schon beantwortet… das Sorgerecht haben beide Elternteile. Egal ob verheiratet oder nicht. Das alleinige wird sie wahrscheinlich nicht bekommen, der Vater ist ja nicht im Knast oder Alki. Bezüglich Aufenthaltsbestimmungsrecht werden sehr wahrscheinlich beide das geteilte bekommen. Ich habe ...
Deine Aussage zum Sorgerecht bei unverheirateten Elternteilen ist nicht richtig. Richtig ist:
Sind die Eltern nicht verheiratet, hat die Mutter ab der Geburt automatisch allein die elterliche Sorge. Unverheiratete
Eltern können jederzeit – schon vor der Geburt – eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Voraussetzung ist, der
Vater hat die Vaterschaft offiziell anerkannt und die Mutter hat dem gemeinsamen Sorgerecht - möglich beim Jugend-
amt, Amtsgericht, Standesamt oder Notar - zugestimmt.
Die Frage nach dem Sorgerecht hat der TE hier jedoch bereits beantwortet. Er hat die Vaterschaft anerkannt und
es besteht ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind.
Zitat von darkenrahl: Aber ja, sie wurde erpresst... aber da stehen doch noch einige Fragen offen.
Das ganze geschah im Haus des TE, warum riss die Freundin da nicht dir Reißleine?
Wir wissen nicht, was in seiner Freundin vorgegangen ist. Diese Frage konnte bislang nicht schlüssig beantwor-
tet werden, ist jedoch für mich - weil hier der Schlüssel zu finden ist für ihr Verhalten - von erheblicher Bedeutung
für ein stimmiges Gesamtbild.
Was man aber sagen kann, es ist nie eine gute Idee eine nicht gute Sache mit einer noch schlechteren Sache
begradigen zu wollen.
Zitat von tina1955: , ich denke eher, die Frau hatte Angst vor dem Bruder, sonst wäre sie nicht erpressbar gewesen
Dann hält man sich jedoch eher von dem fern und leiht sich bei dem kein Geld.