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Wat_nu
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Wenn Du sowieso überlegst mit der Montage aufzuhören, dann kannst Du die Kinderbetreuung auch im Wechselmodell regeln. Heisst die hälfte der Zeit sind die Kinder bei Dir, die andere bei ihr. Und schon zahlt niemand mehr niemandem Unterhalt. Es gibt eine Resolution auf EU Ebene, die das Wechselmodell als das anzustrebende Modell zur Kinderbetreuung im Trennungsfall vorgibt. Deutschland ziert sich noch in der Umsetzung, aber die Familiengerichte fangen an, dementsprechend zu entscheiden.
Da Deine Ex voll berufstätig ist, sollte sie auch keinen Unterhalt bekommen. Evtl. musst Du Dein Einkommen etwas herunterschrauben, damit die Differenz nicht so gross ist.
schei. auf das Haus, und lass Dich auszahlen. Vielleicht kannst Du dadurch das Trennungsjahr verkürzen, weil ja offensichtlich ist, dass sie nicht zurück zu Dir will. Die Ehe also zerrüttet ist.
Wenn Du das Wechselmodell willst, dann ist es besser, wenn Du Dich gesprächsbereit und im Interesse der Kinder handelnd zeigst.
Ich wünsch Dir alles gute!
Da Deine Ex voll berufstätig ist, sollte sie auch keinen Unterhalt bekommen. Evtl. musst Du Dein Einkommen etwas herunterschrauben, damit die Differenz nicht so gross ist.
schei. auf das Haus, und lass Dich auszahlen. Vielleicht kannst Du dadurch das Trennungsjahr verkürzen, weil ja offensichtlich ist, dass sie nicht zurück zu Dir will. Die Ehe also zerrüttet ist.
Wenn Du das Wechselmodell willst, dann ist es besser, wenn Du Dich gesprächsbereit und im Interesse der Kinder handelnd zeigst.
Ich wünsch Dir alles gute!